ANZEIGE

KI-Agenten statt Apps: Der Kampf um die Zukunft des Bankwesens

Eine KI-Initiative soll Banken, Aufsichtsbehörden und Tech-Konzerne an einen Tisch bringen – die nächste Phase des Bankwesens beginnt.

•• 5 Min
KI-Agenten statt Apps: Der Kampf um die Zukunft des Bankwesens

Der Kampf um die KI-gesteuerte Zukunft des Bankwesens hat begonnen – und er wird nicht mit einer besseren Banking-App entschieden. Zu diesem Schluss kommt die Gründerin und ehemalige Chief Executive Officer der Starling Bank in einem Beitrag, der im wöchentlichen Newsletter von Roula Khalaf, Herausgeberin der Financial Times, erschienen ist. Sie beschreibt darin, wie sich die Machtverhältnisse im Bankensektor verschieben: weg von Apps und hin zu autonomen KI-Agenten.

Auslöser der aktuellen Debatte ist eine mögliche milliardenschwere Übernahme. Wie Ende letzten Monats bekannt wurde, hat Brasiliens Nubank Gespräche mit der britischen Monzo über einen Deal geführt, der die britische Bank auf 10 Milliarden Pfund bewerten könnte. Die frühen Verhandlungen mit Nubank, das eine Bewertung von 65 Milliarden US-Dollar und 140 Millionen Kunden in den Amerikas vorweist, verliefen jedoch ergebnislos. Die brasilianische Bank gab daraufhin eine Erklärung ab, in der sie bestätigte, keinen Deal anzustreben.

Dennoch zeigen die Bewertungen das enorme Potenzial der Neobank-Branche auf. Nach Ansicht der Starling-Gründerin steht der Sektor nun aber vor der nächsten Phase seiner Entwicklung – und diese werde nicht darin bestehen, eine bessere Bank auf das Telefon zu packen. Ein sehr fähiger KI-Agent werde mit hoher Wahrscheinlichkeit die Lücke zwischen Banken und ihren Kunden füllen und all dies obsolet machen.

Die Details

Im Mittelpunkt der Analyse steht der Wandel von der reinen Effizienznutzung hin zur sogenannten agentic AI, also zu autonomen KI-Agenten. Wenn Banken heute über die Einführung von KI sprechen, geht es meist um Effizienzsteigerung und Kosteneinsparungen – je nach Perspektive steigert dies die Produktivität oder höhlt ein Callcenter aus. Banken sollten stattdessen über Agenten nachdenken, denn die neue Welt werde rund um autonome KI-Agenten aufgebaut.

Diese Agenten können Produkte recherchieren, Preise vergleichen, Terminkalender organisieren, E-Mails versenden, Reisen buchen und mehrstufige Aufgaben im Namen der Kunden ausführen. Wer sich diesen neuen Lebensstil zu Eigen gemacht habe, werde nicht zur alten Art der Dinge zurückkehren, so die Autorin.

Wie schnell Kunden Agenten übernehmen, zeigt ein Beispiel aus dem Quelltext: Meta's Muse, auch als „menschlicher Concierge" bezeichnet, verzeichnete innerhalb von zwei Wochen nach dem Start am 8. September mehr als 6,6 Millionen Downloads und belegte Platz eins in den US-App-Charts.

Ganz gelöst ist das Problem allerdings nicht. Eine Freundin der Autorin bat Muse kürzlich, ihr Vanilleeis zu besorgen. Der Agent fand das Produkt über Deliveroo und schickte ihr anschließend einen Link, um die Zahlung abzuschließen. Das sei keine autonome agentic economy, sondern lediglich eine marginal schnellere menschliche Wirtschaft mit zusätzlichen Schritten. Kunden benötigen laut der Analyse agentic AI, die ihre Präferenzen kennt, innerhalb der gesetzten Berechtigungen operiert und den Kauf für sie abschließt.

Die Folge: Deliveroo-Apps, Banking-Apps oder irgendeine andere App werden nicht mehr geöffnet werden müssen. Der Bildschirm des Telefons, gefüllt mit kleinen Quadraten, werde bald so antiquiert wirken wie der BlackBerry, heißt es in dem Beitrag.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 23.09.2026 berichtete aktien.news, dass sich Revolut und Nubank ein Rennen um den US-Markt liefern. Demnach haben beide in diesem Jahr eine bedingte Genehmigung für US-Banklizenzen erhalten; Nubank startete sein Angebot bereits im September, Revolut will nachziehen, sobald die vollständige Bankregulierung abgeschlossen ist. Revolut wurde damals mit 115 Milliarden US-Dollar bewertet, Nubank mit 67 Milliarden US-Dollar.

Am 24.09.2026 meldete aktien.news, dass die wachsende Begeisterung für künstliche Intelligenz Finanzaktien unter Druck setzt. Auslöser war das zunehmende Interesse am KI-Agenten „Muse" von Meta Platforms. Der KBW Nasdaq Bank Index brach in dieser Woche um fast 3 Prozent ein. Im Mittelpunkt der Debatte steht seither die Fähigkeit der Institute, Kundengelder anzuziehen und langfristig zu binden.

Am 07.10.2026 berichtete aktien.news über eine Kehrtwende bei Bankfilialen: Barclays und JPMorgan setzen wieder auf neue Standorte, nachdem Banken über Jahrzehnte verzweifelt Filialen geschlossen und Immobiliennebenkosten reduziert hatten. Besonders ausgeprägt war die Schrumpfung in Großbritannien, wo es kaum noch 4.000 Filialen gibt. Am 09.10.2026 schilderte aktien.news zudem, warum Bankaktien trotz steigender Zinsen unter Druck geraten. Der jüngste Rückgang der Bankaktienkurse – selbst als die Renditen für Staatsanleihen mehrjährige Höchststände erreichten – spiegele Sorgen wider, dass ungewöhnliche Kräfte am Werk sind.

Was das für Anleger bedeutet

Für Anleger ist zunächst festzuhalten, dass die Bewertungen im Neobank-Sektor bereits erheblich sind. Die gescheiterten Gespräche zwischen Nubank und Monzo über 10 Milliarden Pfund zeigen, welche Summen im Raum stehen. Gleichzeitig deuten die jüngsten Kursbewegungen darauf hin, dass die Märkte die KI-Entwicklung im Bankensektor kritisch begleiten – der KBW Nasdaq Bank Index brach in der Woche rund um das gestiegene Interesse an Meta's Muse um fast 3 Prozent ein.

Ein zweiter Punkt betrifft die operative Seite. Banken, ja die gesamte Zahlungsbranche, haben über Jahre Barrieren errichtet, um Bots fernzuhalten. Schutzschicht um Schutzschicht sollte sicherstellen, dass jede Zahlungsaktivität vom Benutzer und nicht von einem Betrüger oder automatisierten Angreifer initiiert wird – der zentrale Punkt der Lösung war das Bestehen auf der Anwesenheit eines Menschen. Hinzu kommt das Problem der Skalierbarkeit: Menschen schlafen, aber Agenten nicht. Ein Agent, der sogar ein kleines Unternehmen verwaltet, könnte Tausende von Transaktionen über mehrere Händler und Währungen hinweg durchführen. Die auf menschliches Verhalten kalibrierten Betrugsüberwachungssysteme würden in diesem Umfeld laut der Analyse alles als verdächtig einstufen.

Für Anleger verschiebt sich der Wettbewerb damit von der App-Funktionalität hin zur Frage, wer die Infrastruktur für autorisierte KI-Agenten kontrolliert. Ob traditionelle Bank oder Neobank – beide müssen beginnen, mit den KI-Unternehmen zusammenzuarbeiten, die ihre zukünftigen Einnahmen schützen oder ersetzen könnten. Dies sei ein heikler Balanceakt, so die Autorin.

Ausblick

Der britische KI-Minister Kanishka Narayan warnte diese Woche davor, dass Cyberangriffe durch rogue AI Agents – also unautorisierte KI-Agenten – gegen das Vereinigte Königreich „wahrscheinlich, wenn nicht unvermeidbar" seien. Banken werden ein offensichtliches Ziel sein. Sie müssen die bösen Akteure ausschließen, während sie diejenigen willkommen heißen, die autorisiert sind, dies im Auftrag ihrer Kunden zu verwalten.

Aus der Analyse folgt eine klare Forderung: Der Sektor benötigt eine KI-Initiative, die Banken, Aufsichtsbehörden und Unternehmen wie OpenAI und Anthropic an denselben Tisch bringt. Das Bankwesen besser zu machen, sei nicht länger die Geschichte. Der Kampf darum, welche Form das Bankwesen in der Zukunft annehmen wird, habe bereits begonnen. Fast über Nacht befinde sich die Branche in einer Situation, in der einige Kontoinhaber damit durchaus einverstanden wären, dass ein Nicht-Mensch in ihrem Namen bestimmte Käufe tätigt.

Kurz erklärt

  • Agentic AI: Autonome KI-Agenten, die mehrstufige Aufgaben im Namen eines Nutzers ausführen, etwa Preise vergleichen oder Buchungen vornehmen.
  • Neobank: Eine digital arbeitende Bank ohne klassisches Filialnetz, die ihre Dienste überwiegend über das Mobiltelefon anbietet.
  • Rogue AI Agents: Unautorisierte KI-Agenten, die nicht im Auftrag des Kontoinhabers handeln und von denen Sicherheitsrisiken ausgehen.
Ki-AgentenBankwesenNeobankMonzoNubankAgentic AiStarling BankBankaktien

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.