Gema klagt gegen KI-Musikgeneratoren
Urheberrechtsverletzung durch künstliche Intelligenz – Suno und OpenAI im Visier

Der Musikrechteverwerter Gema hat beim Landgericht München I Klage gegen das US-amerikanische Unternehmen Suno eingereicht. Die Gema wirft Suno vor, ohne Vergütung geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs verarbeitet zu haben. Das KI-Tool von Suno erzeuge Inhalte, die den Originalsongs in Melodie, Harmonie und Rhythmus weitgehend entsprechen und dadurch eine Verwechslung mit Titeln wie "Atemlos", "Daddy Cool", "Mambo No. 5" oder "Cheri Cheri Lady" möglich machen.
Suno bietet eine Software an, die es Nutzern ermöglicht, durch einfache Eingaben eigene Musikstücke zu generieren. Nach Angaben der Gema basiert die KI-gestützte Musikproduktion des Unternehmens jedoch auf einem systematischen Training mit geschützten Werken, ohne dass eine finanzielle Beteiligung der Rechteinhaber erfolgt. Die Gema betrachtet dies als unrechtmäßige Nutzung ihres Repertoires zu kommerziellen Zwecken und fordert eine angemessene Vergütung für die betroffenen Urheberinnen und Urheber.
Bereits im November des vergangenen Jahres hatte die Gema rechtliche Schritte gegen OpenAI eingeleitet, das Unternehmen hinter ChatGPT. Damals bezog sich die Klage auf die Nutzung geschützter Songtexte durch das KI-Modell. Mit der aktuellen Klage gegen Suno geht es nun auch um die unautorisierte Verwendung musikalischer Werke. Die Gema betrachtet diese Maßnahmen als Teil eines umfassenden Konzepts, um einen fairen Umgang mit Urheberrechten in der digitalen Musikproduktion zu sichern.
Gema-Chef Tobias Holzmüller kritisiert das Vorgehen von Unternehmen wie Suno, die ohne Zustimmung der Urheber Werke nutzen und daraus wirtschaftlichen Nutzen ziehen. Er betont, dass der durch KI generierte Output in Konkurrenz zu menschlich geschaffenen Werken stehe und den Kunstschaffenden die wirtschaftliche Grundlage entziehe. Die Gema sehe es als notwendig an, gegen diese Entwicklungen vorzugehen, um die Rechte ihrer Mitglieder zu wahren und eine gerechte Vergütung sicherzustellen.
Die Gema vertritt nach eigenen Angaben die Urheberrechte von rund 95.000 Mitgliedern, zu denen Komponisten, Textdichter und Musikverlage gehören. Darüber hinaus nimmt sie die Rechte von mehr als zwei Millionen internationalen Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern wahr. Die aktuellen Klagen verdeutlichen die wachsenden Konflikte zwischen Urheberrechtsschutz und der Nutzung künstlicher Intelligenz in der Musikbranche.
