ANZEIGE

Fed-Protokoll: Mehrheit für Zinserhöhungen bei anhaltender Inflation

Das April-Protokoll der US-Notenbank zeigt: Eine Mehrheit der FOMC-Mitglieder hält weitere Zinserhöhungen für wahrscheinlich angemessen.

•• 3 Min
Fed-Protokoll: Mehrheit für Zinserhöhungen bei anhaltender Inflation

Eine Mehrheit der US-Währungshüter hält Zinserhöhungen für wahrscheinlich angemessen, sollte die Inflation weiterhin hartnäckig über 2 Prozent verharren. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Protokoll der Fed-Sitzung vom April hervor. Der Offenmarktausschuss der Federal Reserve (FOMC) hatte den Leitzins Ende April zum dritten Mal in Folge unverändert in einer Spanne von 3,50 % bis 3,75 % belassen.

Der damalige Fed-Vorsitzende Jerome Powell erklärte nach der Sitzung, die Zentralbank befinde sich in einer „guten Position, um sich in beide Richtungen zu bewegen" – also sowohl Zinssenkungen als auch Zinserhöhungen seien möglich. Als entscheidender Faktor gilt dabei die Entwicklung der Ölpreise infolge des Krieges im Iran und dessen Auswirkungen auf die Inflation.

Inflationsdaten verschärfen den Druck

Die US-Wirtschaftsdaten seit der April-Sitzung unterstreichen die Sorgen der Notenbanker. Das Wachstum des jährlichen Gesamtverbraucherpreisindex (CPI) erreichte im vergangenen Monat den höchsten Stand seit Mai 2023. Gleichzeitig verzeichnete der jährliche Gesamterzeugerpreisindex (PPI) den stärksten Anstieg seit Dezember 2022 – beides maßgeblich getrieben durch die sprunghaft gestiegenen Ölpreise.

Marktteilnehmer und Beobachter der Geldpolitik reagierten auf diese Daten mit einer Neubewertung ihrer Zinserwartungen. Laut dem CME FedWatch Tool schraubten sie ihre Erwartungen für Zinserhöhungen durch die US-Notenbank nach oben. Das Protokoll bestätigt nun, dass auch innerhalb des FOMC Zinserhöhungen aktiv diskutiert wurden.

Im Wortlaut des Protokolls heißt es: „Die anhaltend hohen Inflationswerte zusammen mit der Ungewissheit über die Dauer und die wirtschaftlichen Auswirkungen des Nahostkonflikts könnten es erforderlich machen, den aktuellen geldpolitischen Kurs länger als bisher angenommen beizubehalten." Dabei wurde ausdrücklich auf die gestiegenen Ölpreise als Treiber der Gesamtinflation hingewiesen.

Vier Gegenstimmen – höchster Wert seit 1992

Bemerkenswert ist die ungewöhnlich hohe Zahl an Gegenstimmen bei der April-Entscheidung: Vier FOMC-Mitglieder stimmten gegen die Beibehaltung des Leitzinses – der höchste Wert seit einer Notenbanksitzung im Oktober 1992. Gouverneur Stephen Miran, der inzwischen aus dem Fed-Board ausgeschieden ist, sprach sich für eine Senkung um 25 Basispunkte aus. Die drei Präsidenten regionaler Fed-Banken – Beth Hammack, Neel Kashkari und Lorie Logan – stimmten zwar für eine unveränderte Rate, lehnten jedoch die Aufnahme einer sogenannten Lockerungstendenz (Easing Bias) in die offizielle FOMC-Erklärung ab.

Das Protokoll zeigt zudem, dass „viele Teilnehmer" es vorgezogen hätten, die Formulierung aus der Erklärung zu streichen, die eine Lockerungstendenz hinsichtlich künftiger Zinsentscheidungen suggerierte. Dies unterstreicht den insgesamt restriktiven Ton innerhalb des Ausschusses.

Guy LeBas, Chefstratege für festverzinsliche Wertpapiere bei Janney, kommentierte das Protokoll auf X: „Das Fed-Protokoll entsprach in etwa den Erwartungen – ein falkenhafter Tenor, der im Einklang mit den drei Gegenstimmen bei der April-Abstimmung steht." Die Aussage, dass eine Mehrheit Zinserhöhungen für gerechtfertigt halte, wenn die Inflation über 2 % verharrt, bezeichnete er als „eine Art Selbstverständlichkeit". „Das ist die Aufgabe der Fed. Wenn die Inflation steigt, erhöhen sie die Zinsen", so LeBas.

Führungswechsel an der Fed-Spitze

Das Protokoll erscheint in einer Phase des Umbruchs bei der Federal Reserve. Die Amtszeit von Jerome Powell als Fed-Vorsitzender endete am vergangenen Freitag. Er soll durch Kevin Warsh ersetzt werden, der von Präsident Donald Trump nominiert wurde. Bis zur Vereidigung von Warsh fungiert Powell als Vorsitzender pro tempore.

Warsh übernimmt das Amt zu einem Zeitpunkt, an dem Trump die Zentralbank öffentlich und wiederholt zu Zinssenkungen gedrängt hat. Der Präsident bezeichnete Powell unter anderem als „zu spät" und ließ seine Regierung eine Untersuchung gegen die Fed einleiten. Bei seiner Anhörung im Senat erklärte Warsh jedoch, er werde die Unabhängigkeit der Zentralbank wahren und habe Trump keine Versprechen über Zinssenkungen gegeben.

Die Analysten der Citi zeigen sich dennoch verhalten optimistisch: „Wir erwarten keinen falkenhaften Schwenk von Warsh, sondern glauben stattdessen, dass er weiterhin künftige Zinssenkungen unterstützen wird." Für Anleger bleibt die Frage entscheidend, wie wahrscheinlich eine tatsächliche Zinserhöhung ist – eine Frage, die auch das April-Protokoll nicht abschließend beantwortet.

Fed ProtokollZinserhöhungFOMCFederal ReserveInflation UsaLeitzinsKevin Warsh

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?
  4. Rheinmetall-Aktie legt 3 Prozent zu – Morgan Stanley beflügelt Rüstungssektor
  5. Nvidia, Datadog und Goldminen glänzen auf IBD-Bestenlisten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.