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EU-Gericht stoppt Booking-Übernahme von eTraveli endgültig

EU-Gericht bestätigt Verbot der eTraveli-Übernahme durch Booking – ein Rückschlag für die Wachstumsstrategie.

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EU-Gericht stoppt Booking-Übernahme von eTraveli endgültig

Das EU-Gericht in Luxemburg hat den Übernahmeplan von Booking Holdings endgültig gestoppt. Der US-Konzern, bekannt für sein Buchungsportal Booking.com, darf den Wettbewerber eTraveli nicht übernehmen. Die Richter bestätigten damit die Untersagungsverfügung der EU-Kommission aus dem Jahr 2023.

Der Zusammenschluss hätte den Wettbewerb im europäischen Online-Reisemarkt erheblich behindert, urteilte das Gericht. Für Anleger ist dies eine klare Niederlage: Booking scheiterte mit dem Versuch, sein Angebot strategisch zu erweitern und die Marktposition nachhaltig auszubauen.

Hintergrund des Verbots

Die EU-Kommission hatte die Fusion bereits vor rund drei Jahren untersagt. Die Begründung der Brüsseler Wettbewerbshüter war eindeutig: Booking sei das dominierende Hotelportal im Europäischen Wirtschaftsraum, eTraveli eines der wichtigsten Flugportale in Europa. Eine Kombination beider Plattformen könnte den Wettbewerb massiv einschränken.

Die Kommission befürchtete höhere Kosten für Hotels und letztlich auch für Verbraucher. Die Online-Flugvermittlung nach dem Zusammenschluss hätte dazu führen können, dass die Booking-Plattform deutlich stärker genutzt wird. Der Grund: Kunden buchen nach einem Flug häufig auch gleich ein Hotel.

Bereits bestehende Partnerschaft

Interessant ist, dass Booking bereits heute Flüge auf seiner Plattform anbietet. Schon vor der geplanten Übernahme bezog das Portal dafür begrenzt Flüge von eTraveli. Die Übernahme hätte diese Abhängigkeit beseitigt und Booking die volle Kontrolle über die Flugdaten gegeben.

Booking hatte vor Gericht argumentiert, dass der Zusammenschluss zu mehr Effizienz führen würde. Die EU-Kommission kam jedoch zum Schluss, dass dies die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht ausgleichen könne. Das EU-Gericht bestätigte diese Einschätzung nun vollumfänglich.

Rechtliche Schritte noch möglich

Booking zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht. Das Unternehmen teilte mit, dass man mit dem Ergebnis nicht einverstanden sei und halte das Urteil rechtlich für falsch. Gegen die Entscheidung kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden.

Eine mögliche Berufung prüfe man derzeit, erklärte Booking. Für Aktionäre bleibt die Situation damit vorerst offen. Sollte Booking den Rechtsweg weiter beschreiten, könnte sich der Fall noch über Jahre hinziehen. Ein Erfolg vor dem EuGH gilt jedoch als unwahrscheinlich, da die Instanz in Luxemburg die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt hat.

Bewertung für Anleger

Die gescheiterte Übernahme ist ein Rückschlag für die Wachstumsstrategie von Booking. Der Konzern wollte mit eTraveli sein Geschäftsmodell breiter aufstellen und stärker in das Fluggeschäft einsteigen. Dieser Plan ist nun vom Tisch.

Für Privatanleger bedeutet dies: Booking bleibt vorerst auf sein Kerngeschäft mit Hotelbuchungen angewiesen. Die starke Marktposition in Europa sichert zwar weiterhin hohe Margen, doch das Wachstumspotenzial durch die Integration von Flugreisen ist vorerst blockiert. Die Aktie könnte kurzfristig unter Druck geraten, da der Markt mit einer Genehmigung gerechnet hatte.

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