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Erbschaftsteuer: So sichern Familien ihr Vermögen rechtzeitig ab

Wer mit Anfang 60 über ein sechsstelliges Barvermögen und Immobilienbesitz verfügt, sollte die Erbschaftsteuer-Planung nicht aufschieben.

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Erbschaftsteuer: So sichern Familien ihr Vermögen rechtzeitig ab

Viele Familien unterschätzen, wie schnell das eigene Vermögen in die Steuerpflicht rutscht. Wer mit Anfang 60 ein mittleres sechsstelliges Barvermögen besitzt und gemeinsam mit dem Ehepartner eine selbst genutzte Immobilie hält, steht vor konkreten steuerlichen Fragen. Hinzu kommen weitere Rücklagen des Partners – in diesem Beispiel 250.000 Euro – die das Gesamtvermögen der Familie erheblich aufstocken.

Die Erbschaftsteuer greift in Deutschland ab bestimmten Freibeträgen: Ehegatten profitieren von einem Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder erhalten jeweils 400.000 Euro. Klingt großzügig – doch bei Immobilien, Barvermögen und Ersparnissen summieren sich die Werte schnell. Gerade selbst genutzte Immobilien werden steuerlich besonders behandelt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Schenkung als strategisches Instrument

Ein zentrales Werkzeug der frühzeitigen Vermögensplanung ist die Schenkung zu Lebzeiten. Der entscheidende Vorteil: Die genannten Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Wer also mit Anfang 60 beginnt, kann Vermögen in mehreren Tranchen steuerfrei an Kinder oder Enkel übertragen, bevor der Erbfall eintritt.

Bei Immobilien ist besondere Sorgfalt gefragt. Das selbst genutzte Familienheim kann unter bestimmten Bedingungen vollständig erbschaftsteuerfrei auf den überlebenden Ehegatten übergehen – vorausgesetzt, dieser bewohnt die Immobilie mindestens zehn Jahre nach dem Erbfall weiterhin selbst. Wird diese Frist nicht eingehalten, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend.

Frühzeitig planen zahlt sich aus

Für Privatanleger und Familien mit gewachsenem Vermögen gilt: Je früher die Nachfolgeplanung beginnt, desto mehr Spielraum bleibt für steueroptimierte Lösungen. Neben klassischen Schenkungen kommen auch Nießbrauchmodelle oder die Übertragung auf eine Familiengesellschaft in Betracht. Diese Instrumente ermöglichen es, Vermögen zu übertragen und dabei dennoch Kontrolle oder Erträge zu behalten.

Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Notar ist in solchen Fällen unerlässlich. Die gesetzlichen Regelungen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer sind komplex und ändern sich regelmäßig – eine Reform des Erbschaftsteuerrechts steht politisch immer wieder auf der Agenda. Wer heute handelt, sichert sich die aktuell geltenden Freibeträge und Gestaltungsmöglichkeiten.

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