ANZEIGE

De-Gaulle-Film begeistert Frankreich und kommt nach Großbritannien

Fünf Millionen Franzosen sahen Antonin Baudrys fünfeinhalbstündiges Epos über den Kriegshelden

•• 5 Min
De-Gaulle-Film begeistert Frankreich und kommt nach Großbritannien

Rund fünf Millionen Franzosen haben sich 2026 für mehr als fünf Stunden Kinounterhaltung in Gesellschaft von Charles de Gaulle entschieden. Antonin Baudrys zweiteiliger Film „La Bataille de Gaulle“ – in Großbritannien unter dem Titel „De Gaulle: Résistance“ veröffentlicht – wird ab dem 28. August auch dem britischen Publikum zugänglich sein. Der Erfolg des Historienepos wirft Fragen auf, die weit über die Leinwand hinausreichen.

Baudry ist nach Maßstäben französischer Blockbuster ein ungewöhnlicher Filmschaffender. Bevor er zum Kino kam, war er Diplomat im Quai d'Orsay. Dieser Hintergrund prägt jeden einzelnen Bildausschnitt des Films. Sein de Gaulle ist weniger ein Kommandant auf dem Schlachtfeld als ein Staatsmann, der von der Legitimität besessen ist: Ein Mann, der versteht, dass Kriege nicht nur mit Panzern gewonnen werden, sondern mit juristischen Argumenten, moralischer Autorität, diplomatischen Manövern und purem Willen.

Ein Film über Legitimität und Verfassungsfragen

Immer wieder kehrt der Film zur selben verfassungsrechtlichen Frage zurück: Wer hat das Recht, im Namen Frankreichs zu sprechen? Philippe Pétain in Vichy, geschützt durch die deutsche Macht; Giraud in Nordafrika, gestützt durch die Alliierten; Roosevelt in Washington, bewaffnet mit Hilfe, Schiffen und einem Plan für eine alliierte Militärregierung; oder der General in London, der aus einem BBC-Studio sendet und trotz allem Anschein behauptet, er allein verkörpere die Republik.

Roosevelt wird hier nicht als wohlwollender Architekt des Sieges dargestellt, sondern als ein Präsident, der bereit ist, de Gaulle beiseite zu schieben, eine Militärregierung aufzuerlegen und Frankreich zu einem abhängigen Verbündeten herabzustufen. Der Film hat damit unweigerlich vertraute Argumente über den Antiamerikanismus wiederbelebt.

Herausragende schauspielerische Leistungen

Simon Abkarian liefert eine beeindruckende Leistung als de Gaulle, die nicht nur seine körperliche Ungeschicklichkeit und sein monumentales Selbstvertrauen einfängt, sondern auch Momente unerwarteter Verletzlichkeit. Simon Russell Beales Churchill ist wunderbar dosiert: liebevoll, ironisch und instinktiv Frankreich zugeneigt. Campbell Scott verleiht Roosevelt Würde, selbst wenn das Drehbuch ihn in die Rolle des Antagonisten drängt.

Ein herausragendes Ensemble aus französischen und britischen Schauspielern verleiht den historischen Figuren die Textur lebendiger Persönlichkeiten statt marmorner Statuen. Montgomery, Eisenhower und ihre Gegenstücke der Freien Franzosen, Leclerc und Koenig, treten als charakterstarke, menschliche Figuren mit Charisma und Menschlichkeit in Erscheinung.

Ein ungleichmäßiges Diptychon

Der erste Teil, „L'âge de fer“ (Das Zeitalter des Eisens), bricht gelegentlich unter dem Gewicht der Exposition zusammen und erfindet Szenen, die nicht überzeugen. Der zweite Teil, „J'écris ton nom“ (Ich schreibe deinen Namen), ist deutlich stärker. Als de Gaulle nach Frankreich zurückkehrt, Roosevelt angesichts der Zukunft eines befreiten Europas konfrontiert und mit Jean Moulin, dem Präfekten, der mit der Vereinigung des Widerstands betraut ist, zusammenarbeitet, gewinnt die Erzählung sowohl an dramatischer Sicherheit als auch an emotionaler Tiefe.

Historiker, die vom ersten Film skeptisch waren, haben die Leistung des zweiten anerkannt. Sein Erfolg beruht weniger auf historischer Exaktheit als vielmehr darauf, die außergewöhnliche moralische Kraft von de Gaulles Entschlossenheit zu vermitteln, dass Frankreich nicht nur sein Territorium, sondern auch seine Unabhängigkeit zurückgewinnen soll.

Churchills wachsende Bewunderung

Besonders ergreifend ist die Darstellung von Churchills wachsender Bewunderung für de Gaulle. Die Beziehung entwickelt sich von amüsiertem Tolerieren zu echtem Respekt, was verdeutlicht, warum der britische Führer den Franzosen lange verstand, bevor Roosevelt dies tat.

Ein Film über die Gegenwart

Seit mehr als einem halben Jahrhundert haben Historiker, beginnend mit Robert Paxton, die Nachkriegsfiktion einer im Widerstand vereinten Nation zerlegt und Frankreich gezwungen, sich mit Vichy, Kollaboration und den Ambivalenzen der Besatzung auseinanderzusetzen. Sie vollbrachten eine unverzichtbare Entmystifizierung, aber sobald diese Mythen abgestreift waren, konnten sie keine Ersatzmythen schaffen.

Geschichte und kollektives Gedächtnis sind nicht ganz dasselbe. Die Geschichte versucht festzustellen, was geschehen ist. Das kollektive Gedächtnis stellt eine andere Frage: Für welche Art von Menschen halten wir uns selbst? Wie das persönliche Gedächtnis bewahrt es die Vergangenheit nicht intakt; es formt sie kontinuierlich neu entsprechend den Bedürfnissen der Gegenwart.

In diesem Licht wird der Kassenerfolg von „La Bataille de Gaulle“ leichter verständlich. Er erscheint zu einem Zeitpunkt, zu dem Frankreich, wie weite Teile Europas, die Zuverlässigkeit Amerikas hinterfragt, strategische Autonomie debattiert und erneut darüber nachdenkt, was Souveränität in einer Ära militärischer Abhängigkeit und technologischer Verwundbarkeit bedeutet.

De Gaulles Sprache im 21. Jahrhundert

Baudrys Film revidiert nicht nur die 1940er Jahre – er deutet an, dass de Gaulles Sprache auch im 21. Jahrhundert noch spricht. Seine abschließende Szene bringt diesen Punkt mit bemerkenswerter Knappheit auf den Punkt. Paris wurde gerade am 25. August 1944 befreit. Die Menge vor dem Hôtel de Ville tobt, während de Gaulle sich darauf vorbereitet, auf den Balkon zu treten. Einer seiner Adjutanten lehnt sich hinüber und flüstert ihm zu, dass er nun die Republik ausrufen müsse. De Gaulle weigert sich und antwortet: „La République n'a jamais cessé d'être“ („Die Republik hat nie aufgehört zu bestehen“).

Rechtlich, verfassungsrechtlich und historisch wurde dieser Satz seit 80 Jahren diskutiert. Er wurde zum Eckpfeiler der gaullistischen Interpretation der Besatzungszeit: Dass Vichy eine illegitime Parenthese war und die republikanische Legitimität zunächst in London, dann in Algier und schließlich zurück in Paris überdauerte. Historiker haben längst die Ambivalenzen enthüllt, die hinter einer so eleganten Formulierung verborgen liegen.

Baudry endet dennoch mit diesen Worten. Nicht ironisch, nicht entschuldigend, sondern als Bestätigung. Nationen können nicht allein von Kritik leben. Sie benötigen auch Gründungsmythen: Geschichten, die Legitimität verleihen, Opfer sinnvoll machen und Bürger davon überzeugen, dass ihre Institutionen verteidigungs- und zeitweise sogar opferwürdig sind.

Wie alle erfolgreichen historischen Filme sagt uns „La Bataille de Gaulle“ weniger über die Vergangenheit aus als über die Bedürfnisse der Gegenwart. Frankreich gibt die Geschichte nicht auf. Es fragt lediglich, ob es nach einem halben Jahrhundert notwendiger Selbstreflexion wieder anerkennen kann, dass eine Nation nicht nur durch Fakten, sondern auch durch die Geschichten, die sie über sich selbst erzählt, zusammengehalten wird.

Charles De GaulleLa Bataille De GaulleAntonin BaudryFrankreich FilmHistorieneposDe Gaulle RésistanceFranzösischer Blockbuster

Meistgelesene News

  1. Ukraine-Roboterangriff im Donbas deckt Schwachstelle in Putins Kriegsmaschinerie auf
  2. XRP-Preisprognose: Was Anleger in den nächsten drei Jahren erwarten
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Galeria Karstadt Kaufhof: Beetz stellt Rettungsplan für Warenhauskette vor
  5. Heizölpreise steigen stark: Staatlicher Rabatt bleibt umstritten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.