Cushman & Wakefield verklagt: Klimarisiken bedrohen Altersvorsorge der Mitarbeiter
Eine ehemalige Mitarbeiterin wirft dem Immobilienriesen vor, Klimarisiken in der betrieblichen Altersvorsorge ignoriert zu haben.

Der globale Immobilienkonzern Cushman & Wakefield steht vor Gericht. Eine ehemalige Mitarbeiterin namens Renee Kvek, heute in ihren 40ern, hat Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Der Vorwurf: Cushman & Wakefield habe es versäumt, die Altersvorsorge seiner Belegschaft vor klimabedingten Risiken zu schützen.
Konkret wirft Kvek dem Unternehmen vor, seine treuhänderische Pflicht gegenüber den Mitgliedern seines 401(k)-Altersvorsorgeplans verletzt zu haben. Ein 401(k)-Plan ist das in den USA weit verbreitete Pendant zur deutschen betrieblichen Altersvorsorge – ein steuerlich begünstigtes Rentenkonto, in das Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam einzahlen. Die Klägerin argumentiert, das Unternehmen habe Klimarisiken trotz ihrer potenziellen Auswirkungen auf die Kapitalanlage ignoriert.
Weitreichende Folgen für US-Pensionsfonds möglich
Der Fall könnte weit über das einzelne Unternehmen hinaus Bedeutung erlangen. Beobachter sehen in dem Verfahren einen möglichen Präzedenzfall, der Auswirkungen auf US-amerikanische Mitarbeiterfonds im Wert von insgesamt 12 Billionen US-Dollar haben könnte. Diese enorme Summe verdeutlicht, wie bedeutsam die Frage ist, ob Arbeitgeber verpflichtet sind, Klimarisiken bei der Verwaltung von Pensionsvermögen zu berücksichtigen.
Das Konzept der treuhänderischen Pflicht – im Englischen „fiduciary duty" – ist im angelsächsischen Recht ein zentrales Prinzip. Es verpflichtet Treuhänder, ausschließlich im besten Interesse der Begünstigten zu handeln. Ob klimabedingte Risiken dabei zwingend einzukalkulieren sind, ist eine der drängendsten Rechtsfragen im Bereich nachhaltiger Kapitalanlage.
Klimarisiken und Altersvorsorge: Ein wachsendes Spannungsfeld
Die Klage gegen Cushman & Wakefield reiht sich in eine wachsende internationale Debatte ein, wie Pensionsfonds und betriebliche Altersvorsorgeeinrichtungen mit dem Thema Klimawandel umgehen sollen. Institutionelle Investoren weltweit stehen zunehmend unter Druck, sogenannte ESG-Faktoren – also Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien – in ihre Anlageentscheidungen einzubeziehen.
Für deutsche Privatanleger und Arbeitnehmer ist das Thema ebenfalls relevant. Auch hierzulande verwalten Pensionskassen und Versorgungswerke Milliardenvermögen, und die Frage, wie Klimarisiken in der Kapitalanlage zu bewerten sind, gewinnt auch im deutschen Regulierungsumfeld zunehmend an Bedeutung.
Cushman & Wakefield gehört zu den größten Immobiliendienstleistern weltweit und ist in zahlreichen Ländern aktiv. Wie das Unternehmen auf die Klage reagiert und wie die US-amerikanischen Gerichte über die treuhänderischen Pflichten im Zusammenhang mit Klimarisiken entscheiden werden, dürfte die Branche genau beobachten. Der Ausgang des Verfahrens könnte die Standards für die Verwaltung betrieblicher Altersvorsorgevermögen in den USA grundlegend verändern.
