Bundesfinanzhof: Soli wird nicht abgeschafft
Ein Ehepaar aus Bayern scheitert mit Klage

Eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag (Soli) in Deutschland wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) abgewiesen. Das höchste Finanzgericht in München entschied, dass der Soli nicht verfassungswidrig ist. Das klagende Ehepaar aus Bayern hatte Unterstützung vom Bund der Steuerzahler und wollte eine Vorlage beim Bundesverfassungsgericht.
Laut BFH rechtfertigen bloße Zweifel jedoch keine Vorlage. Der Bund hatte zuletzt elf Milliarden Euro pro Jahr durch die Abgabe eingenommen, die hauptsächlich von Besserverdienern und Unternehmen bezahlt wird. Der ursprüngliche Zweck des Soli, die Finanzierung des Solidarpakts II, ist ausgelaufen, aber die Klage argumentierte, dass der erhöhte Finanzbedarf für die Einheit weiterhin besteht.
Der BFH-Präsident erklärte, dass eine Ergänzungsabgabe nicht zwingend befristet sein muss. Der Steuerzahlerbund und das klagende Ehepaar werfen dem Bund einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, da nur noch eine kleine Minderheit die Abgabe zahlt.
