ANZEIGE

Bloom Energy gegen Oracle: Welche KI-Aktie ist nach Jupiter-Rückschlag besser?

Beide Unternehmen sind am Rechenzentrumsprojekt Jupiter beteiligt, doch Oracle trägt das deutlich höhere Risiko.

•• 3 Min
Bloom Energy gegen Oracle: Welche KI-Aktie ist nach Jupiter-Rückschlag besser?

Oracle (ORCL, +1,20 Prozent) und Bloom Energy (BE, -1,58 Prozent) sind beide zentrale Bestandteile von „Project Jupiter“, einem massiven Rechenzentrum, das von einer Tochtergesellschaft von Blue Owl Capital (OWL, +2,68 Prozent) errichtet wird. Das Projekt verläuft jedoch nicht wie geplant. Oracle bringt deshalb den Begriff „höhere Gewalt“ (force majeure) ins Spiel, um sich für den Fall abzusichern, dass Project Jupiter nicht abgeschlossen wird.

Für Anleger ist die entscheidende Frage, wer stärker unter einem möglichen Scheitern leiden würde. Die Analyse zeigt: Oracle-Aktionäre sollten sich weitaus mehr Sorgen um Project Jupiter machen als die Anleger von Bloom Energy. Genau dieser Unterschied macht Bloom Energy zu einer attraktiveren Investitionsmöglichkeit für alle, die in den Ausbau der künstlichen Intelligenz investieren möchten.

Was ist Project Jupiter?

Oracle baut Rechenzentren mit rasanter Geschwindigkeit, und Project Jupiter ist eines der Vorhaben auf dieser Bauliste. Das Campus-Gelände in New Mexico soll größer sein als der Central Park in New York City. Das Rechenzentrum soll Teil des Stargate-Projekts von OpenAI werden, das mehrere Rechenzentren zur Unterstützung von künstlicher Intelligenz umfassen wird. Bloom Energy ist beteiligt, weil das Unternehmen voraussichtlich Wasserstoff-Brennstoffzellen bereitstellen wird, um das Jupiter-Projekt nach dessen Fertigstellung mit Strom zu versorgen.

Oracle hat „force majeure“ zitiert, weil das Jupiter-Projekt auf erheblichen Widerstand seitens der lokalen Bevölkerung gestoßen ist und durch Verzögerungen behindert wurde. Eine wichtige Erdgaspipeline, die voraussichtlich Brennstoff für die Bloom-Energy-Brennstoffzellen liefern sollte, wurde beispielsweise verzögert. Oracle zieht sich nicht aus dem Projekt zurück; das Unternehmen versucht lediglich, sich rechtlich abzusichern, falls das Projekt gestrichen wird. Ob diese Taktik im schlimmsten Fall tatsächlich hilft, ist unklar, doch der Schritt ist rechtlich angemessen.

Oracle hat mehr zu verlieren als Bloom Energy

Die Wasserstoff-Brennstoffzellen von Bloom Energy machen einen relativ kleinen Teil des Gesamtprojekts aus. Und obwohl es bedauerlich wäre, wenn das Unternehmen die für Project Jupiter vorgesehenen Brennstoffzellen nicht an das Projekt verkaufen könnte, wird es sie wahrscheinlich relativ leicht an ein anderes Unternehmen verkaufen können. Tatsächlich berichtete Bloom Energy, dass sein Produkt-Rückstand (Backlog) im Jahresvergleich um 140 Prozent auf 6 Milliarden US-Dollar wuchs, als das Jahr 2026 begann. Das Unternehmen gibt seinen Rückstand nur einmal jährlich an, doch es ist wahrscheinlich, dass er sich im Laufe des Jahres 2026 weiter erhöht hat.

Der Nutzen der Brennstoffzellen von Bloom Energy ist erheblich, da sie Rechenzentren ermöglichen, ihren eigenen Strom zu erzeugen. Das bedeutet, dass ein Rechenzentrum nicht an das Stromnetz angeschlossen sein muss und neue Rechenzentren daher nicht auf eine Netzanschlussgenehmigung warten müssen. Darüber hinaus muss ein Rechenzentrum, das seinen eigenen Strom bereitstellt, keine Bedenken hinsichtlich steigender Stromkosten für lokale Kunden äußern. Project Jupiter ist ein großes Geschäft für Bloom Energy, aber es ist nur eine von vielen Möglichkeiten, seine Brennstoffzellen zu verkaufen.

Oracle hingegen baut ein massives Rechenzentrum. Dies ist ein einzigartiges Vorhaben, das nicht einfach durch ein anderes Projekt ersetzt werden kann. Wenn Project Jupiter scheitert, wird ein großer Teil von Oracles KI-Wachstumsplan hinfällig. Dies wirft Fragen bezüglich der langfristigen Aussichten des Unternehmens auf. Obwohl Project Jupiter nicht storniert wurde, hat Oracle eindeutig mehr auf dem Spiel als Bloom Energy, falls dies geschieht.

Bloom Energy verfügt über mehr Flexibilität

Am Ende des Tages geht Oracle ein großes Risiko ein, indem es versucht, ein großes KI-Rechenzentrum zu bauen. Bloom Energy liefert lediglich einige Komponenten – sogenannte „Picks-and-Shovels“-Teile –, die dazu beitragen, dieses Projekt erfolgreich umzusetzen. Da Bloom Energy die für Project Jupiter bestimmten Brennstoffzellen problemlos an andere Kunden verkaufen kann, ist das Unternehmen wahrscheinlich besser positioniert, um den Schlag zu verkraften, falls Project Jupiter nicht gebaut wird. Oracle hingegen wird wahrscheinlich mit einem erheblichen Abschreibungsaufwand konfrontiert sein, selbst wenn sein „force majeure“-Vorstoß ihm hilft, sich abzusichern.

Für deutsche Anleger ist wichtig: Beide Titel sind hochriskante Investitionen, die nur aggressive Wachstumswert-Investoren in Betracht ziehen sollten. Wer sich wegen Project Jupiter Sorgen macht, für den ist Bloom Energy derzeit wahrscheinlich die bessere Investitionsentscheidung.

Bloom EnergyOracleProject JupiterKi-InfrastrukturRechenzentrumBrennstoffzellenBlue Owl CapitalStargate

Meistgelesene News

  1. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  2. KI nur für Top-Mitarbeiter: Paysend-CEO setzt auf Leistungsnachweis
  3. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  4. Iran-Krieg: Hubschrauberabsturz tötet zwei Soldaten, Tankerangriffe bedrohen Hormuz
  5. Iran bietet Öffnung der Straße von Hormus an: Spannungen eskalieren

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.