Bafin verstärkt Prüfungen bei Lebensversicherern
Fokus auf Stornoquoten, Kundennutzen und Bürokratieabbau im Versicherungssektor

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) intensiviert ihre Bemühungen, den Kundennutzen in der Lebensversicherungsbranche zu verbessern. Im Jahr 2025 sollen vier weitere Lebensversicherungsunternehmen überprüft werden. Zwei davon stehen aufgrund überdurchschnittlich hoher Stornoquoten im Fokus. Dies geht aus einer Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Die Anfrage wurde von der Berichterstatterin Anja Schulz initiiert und basiert auf Aussagen von Julia Wiens, Exekutivdirektorin der Bafin, die bei der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht im November 2024 entsprechende Pläne ankündigte.
Bereits seit 2023 überprüft die Bafin gezielt Anbieter mit aus ihrer Sicht fragwürdigem Kundennutzen. Dabei wurden bisher 13 Gesellschaften unter die Lupe genommen. Die Exekutivdirektorin erklärte, dass neben der Stabilität der Versicherer der Kundennutzen eine zentrale Rolle spiele. Zur Unterstützung dieser Zielsetzung veröffentlichte die Bafin im Mai 2023 ein Merkblatt, das wohlverhaltensaufsichtliche Aspekte bei kapitalbildenden Lebensversicherungen hervorhebt.
Die bisherigen Prüfungen der Bafin führten in einigen Fällen zu Kostensenkungen und Rückerstattungen. So erhöhte Generali Deutschland beispielsweise rückwirkend das Fondsvermögen bestimmter Lebensversicherungsverträge. Laut Bafin wurden auch Produkte mit unzureichendem Kundennutzen vom Markt genommen. Anja Schulz hob hervor, dass dies die Effektivität der Wohlverhaltensaufsicht verdeutliche, wenngleich die Zahl der eingestellten Produkte im Verhältnis zum Gesamtangebot gering sei.
Die FDP-Fraktion interessierte sich zudem für mögliche Bürokratieabbauten im Versicherungssektor. Laut der Antwort der Bundesregierung könnten unter anderem Berichtsfrequenzen der EU-Richtlinie Solvency II reduziert werden. Schulz betonte, dass die Reduktion von Berichtspflichten nicht nur als Symbolpolitik wahrgenommen werden solle, sondern zu messbaren Entlastungen führen müsse.
Zusätzlich kündigte Wiens an, die Wohlverhaltensaufsicht auch auf Schaden- und Unfallversicherungen sowie Krankenversicherungen auszuweiten. Bislang ist jedoch unklar, welche Anbieter konkret untersucht werden. Schulz äußerte diesbezüglich Zweifel, ob es sich um präventive Maßnahmen handle oder ob bereits Missstände festgestellt wurden.
Abschließend blieb die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Fragen zu Vermittlerprovisionen und möglichen Provisionsverboten zurückhaltend. Sie verwies auf die noch ausstehenden Verhandlungen zur EU-Kleinanlegerstrategie, die weitere Klärung bringen sollen.
