Autoren klagen gegen KI-Konzerne
Streit um Bücher und Training großer Sprachmodelle

Ein US-amerikanischer Investigativjournalist hat mehrere führende KI-Unternehmen wegen der Nutzung urheberrechtlich geschützter Bücher verklagt. Der Reporter, der vor allem durch seine Recherchen zum Skandal um das Bluttest-Start-up Theranos bekannt wurde, reichte gemeinsam mit fünf weiteren Autoren Klage bei einem Bundesgericht in Kalifornien ein. Ziel der Klage sind mehrere Technologieunternehmen, denen vorgeworfen wird, Bücher ohne Zustimmung der Rechteinhaber zum Training ihrer KI-Modelle verwendet zu haben.
Nach Darstellung der Kläger seien ihre Werke systematisch kopiert und in große Sprachmodelle eingespeist worden, die als Grundlage für Chatbots und andere KI-Anwendungen dienen. Die Autoren sehen darin eine Verletzung des US-amerikanischen Urheberrechts und sprechen von massenhafter Piraterie geistigen Eigentums. Die betroffenen Unternehmen äußerten sich zunächst nicht zu den Vorwürfen.
Der Rechtsstreit reiht sich in eine wachsende Zahl von Klagen ein, mit denen Autoren, Verlage und andere Rechteinhaber gegen den Einsatz geschützter Inhalte im KI-Training vorgehen. Besonders hervorgehoben wird in der neuen Klage, dass erstmals auch das von Elon Musk gegründete Unternehmen xAI als Beklagter genannt wird. Neben xAI richten sich die Vorwürfe unter anderem gegen Google, OpenAI, Meta Platforms, Anthropic und Perplexity.
Im Unterschied zu anderen Verfahren streben die Kläger ausdrücklich keine Sammelklage an. Sie begründen dies damit, dass Sammelklagen aus ihrer Sicht häufig den beklagten Unternehmen zugutekämen, da diese auf diesem Weg mit vielen Anspruchsstellern einen einzigen Vergleich schließen könnten. In der Klageschrift wird argumentiert, dass auf diese Weise zahlreiche hochwertige Einzelansprüche zu niedrigen Beträgen abgegolten würden.
Als Beispiel führen die Autoren einen im Sommer erzielten Vergleich zwischen Anthropic und einer Gruppe von Autoren an. Dabei verpflichtete sich das Unternehmen zu einer Zahlung von 1,5 Milliarden US-Dollar. Nach Auffassung der jetzigen Kläger erhalten die beteiligten Autoren daraus jedoch nur einen sehr geringen Anteil der gesetzlich möglichen Entschädigung pro betroffenem Werk.
Die Klage wurde von Anwälten der Kanzlei Freedman Normand Friedland eingereicht. Einer der beteiligten Juristen war zuvor selbst Gegenstand journalistischer Berichterstattung des klagenden Reporters. In früheren Anhörungen hatte ein Bundesrichter das Vorgehen von Anwälten kritisiert, die Autoren zum Ausstieg aus Vergleichsvereinbarungen bewegen wollten. Der aktuelle Rechtsstrei
