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Anfield Energy erhält Entwurf staatlicher Genehmigungen für Uranmühle in Utah

Der kanadische Uranproduzent macht einen wichtigen Schritt zur Wiederinbetriebnahme der Shootaring Canyon Mill im US-Bundesstaat Utah.

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Anfield Energy erhält Entwurf staatlicher Genehmigungen für Uranmühle in Utah

Anfield Energy (TSX.V: AEC; NASDAQ: AEC) hat am Dienstag bekannt gegeben, dass das Unternehmen Entwurfskopien der vorgeschlagenen erneuten Lizenz für radioaktive Materialien sowie des vorgeschlagenen Genehmigungsbescheids für die Grundwasserentsorgung für seine Shootaring Canyon Mill erhalten hat. Die Dokumente stammen vom Division of Waste Management and Radiation Control des Utah Department of Environmental Quality (DWMRC).

Die Shootaring Canyon Mill im Garfield County ist eine von nur drei lizenzierten, genehmigten und gebauten konventionellen Uranmühlen in den Vereinigten Staaten. Sie spielt eine zentrale Rolle in der sogenannten Hub-and-Spoke-Strategie von Anfield, bei der die Mühle als zentraler Verarbeitungsknoten für das Uran aus mehreren Projekten dienen soll.

Anfield verfügt derzeit über mehr als 20 Uranprojekte in seiner Pipeline im Westen der USA. Das Projekt mit dem nächsten Stand zur Produktion ist das Velvet-Wood-Uran- und Vanadiumprojekt im San Juan County, das von der US-Regierung für ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren ausgewählt wurde. Das geplante Bergwerk liegt etwa 320 Kilometer südlich von Salt Lake City und umfasst zwei separate Bereiche, die zusammen 4,6 Millionen Pfund an Uranoxidäquivalent (eU3O8) in der gemessenen und angegebenen Kategorie sowie 552.000 Pfund in der vermuteten Kategorie enthalten.

Fortschritt auf dem Weg zur Wiederinbetriebnahme

„Den Entwurf der erneuten Lizenz und den Entwurf des Grundwasserentsorgungsbescheids von DWMRC zu erhalten, ist ein bedeutender Fortschritt auf dem Weg zur Wiederinbetriebnahme der Shootaring-Mill und bringt uns einen wesentlichen Schritt näher an die Sicherung der erneuten Lizenz", sagte Anfield-CEO Corey Dias in einer Pressemitteilung.

Dias erklärte, dass das Team weiterhin Altlastenausrüstung aus der Mühle unter ihrer bestehenden Lizenz entferne, um sie für die Renovierung vorzubereiten. Dies geschehe in Erwartung des Erhalts der erneuten Lizenz, die für das zweite Quartal 2027 angestrebt wird.

Der Entwurf der Lizenz würde den Besitz von natürlichem Uran und 11e.(2)-Nebenproduktmaterial an der Uranmühlenanlage Shootaring Canyon autorisieren. Zudem würde festgelegt, dass die Produktionsrate der Mühle 1.500 Tonnen – entsprechend 3 Millionen Pfund – Yellowcake pro Jahr nicht überschreiten darf.

Auflagen und öffentliche Anhörung

Darüber hinaus würde der Entwurf das Unternehmen verpflichten, jederzeit eine finanzielle Sicherheit und einen gültigen Grundwasserentsorgungsbescheid vorzuhalten. Er legt außerdem das Netzwerk zur Überwachung des Grundwassers, die Anforderungen an die Einhaltungsvorschriften und Berichterstattung sowie die Leistungsstandards der besten verfügbaren Technologie für die Prozessbecken, die South Cell und die Dekontaminationsfläche der Mühle fest.

Anfield gab an, alle von der Abteilung angeforderten Unterlagen im Zusammenhang mit dem Antrag eingereicht zu haben. Das Unternehmen erwartet, dass die Dokumente Ende 2026 für die öffentliche Bekanntgabe und Stellungnahme bereitstehen werden. Die 45-tägige Frist für öffentliche Stellungnahmen soll entweder Ende 2026 oder Anfang 2027 beginnen.

Für deutsche Anleger ist der Schritt insofern relevant, als Anfield mit der Shootaring Canyon Mill auf eine Wiederbelebung der konventionellen Uranaufbereitung in den USA setzt. Uran gilt angesichts der wachsenden Nachfrage nach Kernenergie und der Bestrebungen westlicher Staaten nach unabhängiger Versorgung mit kritischen Rohstoffen als strategisch bedeutsam. Die Genehmigungsverfahren in den USA sind jedoch langwierig und stark reguliert, was den Zeitplan bis zur tatsächlichen Produktionsaufnahme bestimmt.

„Unser Ziel bleibt es, die inländische Kapazität zur konventionellen Aufbereitung von Uran und Vanadium in den Vereinigten Staaten wiederherzustellen", so Dias abschließend. Ob dieses Ziel im angestrebten Zeitrahmen erreicht werden kann, hängt maßgeblich vom weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens und der öffentlichen Anhörung ab.

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