VW kündigt zehn Haustarifverträge: Was das für 130.000 Beschäftigte bedeutet
Volkswagen kündigt zehn von dreizehn Haustarifverträgen – die IG Metall spricht von einem Angriff auf tarifliche Errungenschaften.

Volkswagen hat zehn von dreizehn Haustarifverträgen gekündigt. Nach Angaben der IG Metall ist damit praktisch die gesamte VW-Haustarifpalette betroffen. Die Kündigung erfolgte fristgerecht zum 31. Dezember 2026, wirksam werden können die Kündigungen damit ab dem 1. Januar 2027. Der Haustarif gilt für rund 130.000 Beschäftigte in Deutschland.
Betroffen sind nach Angaben der Gewerkschaft der Entgelt-, der Mantel-, der Ausbildungs- und der Rahmentarifvertrag. Der Manteltarifvertrag regelt zentrale Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub und Sonderzahlungen. Zudem enthält er Schutzrechte für ältere Beschäftigte. Auch die Eingruppierungen in Gehaltsgruppen stehen zur Disposition. Der Ausbildungstarifvertrag wiederum sichert die Übernahme von Auszubildenden und dual Studierenden.
Die Kündigungen betreffen die VW AG in Deutschland mit den Bereichen Pkw, Nutzfahrzeuge, Komponenten und den Konzernbereichen. Töchter wie Audi und Porsche sind dagegen nicht betroffen. Die IG Metall betont, dass die Regelungen nicht unmittelbar wegfallen, sondern unterschiedliche Nachwirkung entfalten. Wie tief die konkreten Einschnitte tatsächlich ausfallen, hängt von den anstehenden Verhandlungen ab.
Beschäftigungssicherung bleibt vorerst unangetastet
Ein zentraler Punkt für die Belegschaft: Die Beschäftigungssicherung ist von den aktuellen Kündigungen nicht betroffen. Sie ist bis Ende 2030 befristet und nicht kündbar. Betriebsbedingte Kündigungen bleiben damit weiterhin ausgeschlossen. Bereits 2024 hatten sich Unternehmen und Arbeitnehmervertreter auf einen sozialverträglichen Abbau von 35.000 Stellen bis 2030 verständigt. Dieser soll über Altersteilzeit und Abfindungen umgesetzt werden.
Für Privatanleger ist diese Unterscheidung wichtig: Der Konzern baut zwar Personal ab, setzt dabei aber auf freiwillige Instrumente statt auf betriebsbedingte Kündigungen. Das reduziert kurzfristig das Risiko teurer Arbeitskämpfe und Imageschäden, verlangsamt aber auch den Kostenabbau. Die eigentliche Auseinandersetzung dreht sich um die künftigen Arbeitsbedingungen.
Streitpunkt Arbeitszeit
Im Zentrum der Debatte steht die Arbeitszeit. Bislang gilt für die VW-Beschäftigten in Deutschland die 35-Stunden-Woche. Das Management sieht längere Arbeitszeiten als Weg zur Kostensenkung. Bei anderen Autobauern wird bereits über eine 40-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich diskutiert. Eine konkrete Forderung zur Arbeitszeit hat VW bislang allerdings noch nicht formuliert.
VW begründet die Kündigung mit dem Kostendruck und der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Personalvorstand Arne Meiswinkel verweist auf das verschärfte Marktumfeld: "Diese Marktveränderungen sind strukturell und tiefgreifend. Unter anderem drängen chinesische Hersteller mit günstigen Exporten nach Europa." Ziel der Kündigung sei es, Verhandlungsraum zu öffnen und einen sozialverträglichen Personalabbau zu ermöglichen.
Der Aufsichtsrat hat sich auf den Zukunftsplan 2030 des Vorstands verständigt. Der Plan soll VW deutlich profitabler machen. Das Management um VW-Chef Oliver Blume hat damit ein Mandat für den Umbau und für Milliardeneinsparungen erhalten.
Heftige Auseinandersetzung erwartet
Die Arbeitnehmervertreter sehen die tariflichen Errungenschaften infrage gestellt. Betriebsratschefin Daniela Cavallo rechnet mit einer heftigen Auseinandersetzung zum Jahreswechsel. Die IG Metall wirft VW vor, schon ab Januar in die Portemonnaies der Beschäftigten eingreifen zu wollen. Thorsten Gröger, IG-Metall-Chef in Niedersachsen, formuliert den Widerstand deutlich: "Während Gewinne privatisiert werden, sollen unternehmerische Kosten und Risiken nun auf die Belegschaft verlagert werden. Das werden wir nicht hinnehmen."
Für Anleger bedeutet der Konflikt vor allem eines: Unsicherheit über die künftige Kostenbasis des größten europäischen Autobauers. Gelingt es dem Management, die Personalkosten zu senken, könnte das die Margen stützen. Zugleich drohen langwierige Tarifverhandlungen und mögliche Arbeitskampfmaßnahmen, die Produktion und Absatz belasten können. Die IG Metall hat bereits klargestellt, dass die Beschäftigungssicherung von den Kündigungen nicht betroffen ist – ein Signal, dass der Streit zunächst um Konditionen und nicht um den Standort geführt wird.
Entscheidend ist nun, wie schnell sich beide Seiten auf neue Regelungen verständigen. Bis zum Wirksamwerden der Kündigungen ab 2027 bleibt Zeit für Verhandlungen. Die Nachwirkung der bestehenden Verträge sorgt dafür, dass nicht sofort ein tarifloser Zustand entsteht. Für die Belegschaft heißt das: Die konkreten Einschnitte sind noch nicht ausgemacht – sie werden am Verhandlungstisch entschieden.
