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VW-Dieselaffäre: Milliarden-Investorenprozess vor neuen Verhandlungstagen

Mehr als zehn Jahre nach Dieselgate streiten Anleger um Milliarden-Schadenersatz – der Ausgang bleibt offen.

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VW-Dieselaffäre: Milliarden-Investorenprozess vor neuen Verhandlungstagen

Zehn Jahre nach dem Auffliegen der Abgasmanipulation bei Volkswagen beschäftigt die Dieselaffäre die deutschen Gerichte weiterhin. Am Dienstag und Mittwoch wird am Oberlandesgericht Braunschweig erneut verhandelt – nach einer langen Verhandlungspause. Im Mittelpunkt steht ein Musterverfahren, das für VW und die Porsche SE noch richtig teuer werden könnte.

Der Streitwert beläuft sich laut OLG Braunschweig derzeit auf rund 4,3 Milliarden Euro. Aktionäre fordern Schadenersatz für Kursverluste, die sie nach dem Bekanntwerden des Skandals Ende September 2015 erlitten haben. Damals brach der VW-Aktienkurs massiv ein – die Vorzugspapiere verloren zeitweise fast die Hälfte ihres Wertes.

Worum geht es im Kern?

Der Prozess dreht sich nicht um den Betrug an sich, sondern um eine kapitalmarktrechtliche Frage: Hat Volkswagen die Anleger rechtzeitig über die Dieselaffäre informiert? Wer zu spät informiert wurde und Aktien zu einem überhöhten Preis hielt, kann Schadenersatz verlangen – so die Logik der Kläger.

Das Verfahren basiert auf dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Dieses erlaubt es, viele Einzelklagen für eine einheitliche Entscheidung zu bündeln. Derzeit warten rund 2.000 ausgesetzte Ausgangsverfahren mit etwa 3.400 Klageparteien auf den Musterentscheid. Ist dieser rechtskräftig, sind seine Feststellungen für alle beteiligten Gerichte bindend.

Als Musterkläger hat der Braunschweiger Zivilsenat die Deka Investment GmbH bestimmt. Musterbeklagte sind die Volkswagen AG und der VW-Hauptaktionär Porsche SE. Beide Unternehmen betonen, stets ihre kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten erfüllt zu haben.

Die Argumente der Kläger

Die Klägerseite argumentiert, dass dem VW-Vorstand spätestens seit 2007 bekannt war, dass die strengen US-Vorgaben zum Stickoxidausstoß nicht einzuhalten sind. Ein sogenanntes High-Level-Meeting im November 2007 – an dem auch der damalige Konzernchef Martin Winterkorn teilnahm – steht dabei im Fokus.

Klägeranwalt Axel Wegner erklärt dazu: „Die einschlägigen Unterlagen zu diesem Termin, insbesondere die dort gehaltene Präsentation, enthalten nach unserer Überzeugung unzweideutige Hinweise auf die geplante Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen." Weil Anleger davon nichts wussten, hätten sie VW-Aktien zu überhöhten Preisen erworben.

VW hingegen bestreitet die Vorwürfe. Ein Konzernsprecher betont: „Die Volkswagen AG ist überzeugt, zu jeder Zeit die kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten erfüllt zu haben." Aus Sicht des Konzerns gab es bis zum öffentlichen Auftreten der US-Umweltbehörden am 18. September 2015 keine konkreten Anhaltspunkte für eine Kursrelevanz der Affäre. Nahezu wortgleich äußert sich die Porsche SE aus Stuttgart.

Warum zieht sich das Verfahren so lange hin?

Das Verfahren läuft seit 2018 – und ein Ende ist weiterhin nicht absehbar. Bereits 2020 erklärte eine OLG-Sprecherin, dass angesichts der Komplexität kein Abschluss in Sicht sei. Damals umfasste die Akte bereits rund 5.500 Blatt sowie zahlreiche Anlagen und 21 Privatgutachten.

2023 beschloss das Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme mit rund 80 Zeugen, darunter die früheren VW-Konzernchefs Martin Winterkorn, Matthias Müller und Herbert Diess. Von September 2023 bis September 2025 wurden 63 Zeugen und drei Parteien vernommen. Einige Zeugen beriefen sich dabei auf ein Zeugnisverweigerungsrecht, was die Bewertung der Aussagen zusätzlich erschwert.

Was steht diese Woche an?

Bei den Verhandlungsterminen in dieser Woche werden weitere Zeugenbefragungen erwartet. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem mittlerweile rechtskräftig verurteilten ehemaligen Audi-Motorenchef Wolfgang Hatz. Alle Beteiligten erhoffen sich zudem eine Einschätzung der Richter, welche Erkenntnisse die bisherige Beweisaufnahme erbracht hat und wie das Verfahren weitergehen soll.

Die finanzielle Tragweite des Verfahrens ist für VW erheblich. Die Aufarbeitung der Dieselaffäre hat den Konzern nach eigenen Angaben bereits mehr als 32 Milliarden Euro gekostet. Professorin Helena Wisbert, Expertin für Automobilwirtschaft an der Ostfalia Hochschule Wolfsburg, weist darauf hin, dass mögliche Zahlungen und Vergleiche die Bilanz durch notwendige Rückstellungen zusätzlich belasten würden. Im schlimmsten Fall würden VW weitere Milliarden für dringend benötigte Investitionen fehlen.

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