Hendrix-Urteil: Wie Musiker ihre Rechte verloren
Ein britisches Gericht entschied gegen die Nachlässe von Mitch Mitchell und Noel Redding – ein Weckruf für die gesamte Musikindustrie.

Ein Londoner High Court hat im vergangenen Monat einen jahrzehntelangen Rechtsstreit um Tantiemen aus dem Jimi-Hendrix-Katalog entschieden – und zwar zugunsten von Sony Music UK. Die Nachlässe der Hendrix-Mitstreiter Mitch Mitchell und Noel Redding unterlagen. Der Richter stellte fest, dass beide Musiker ihre Rechte bereits in den 1970er-Jahren durch weit gefasste, zukunftssichere Vertragsklauseln abgetreten hatten.
Mitchell und Redding waren keine gewöhnlichen Begleitmusiker. In den 1960er-Jahren spielten sie auf den ersten drei bahnbrechenden LPs der Jimi Hendrix Experience – Mitchell am Schlagzeug, Redding am Bass. Ihre unverwechselbaren Spieltechniken prägten den Sound einer ganzen Generation. Auf den originalen Plattencovern wurden sie prominent erwähnt.
Doch die finanziellen Vereinbarungen, die damals getroffen wurden, erwiesen sich als fatal. 1973 trat Redding seine künftigen Ansprüche auf Rechte an seiner Arbeit für 100.000 US-Dollar ab – ein Betrag, der heute etwa 740.000 Dollar entspricht. Mitchell erhielt 1974 immerhin 247.500 Dollar, was heute rund 1,65 Millionen Dollar entspräche. Angesichts der heutigen Bewertung des Hendrix-Nachlasses von Berichten zufolge über 175 Millionen US-Dollar wirken diese Summen geradezu symbolisch.
Der Fluch des Streaming-Zeitalters
Was den Fall besonders brisant macht, ist die Rolle des Streamings. Originalaufnahmen aus den 1960er-Jahren, die durch Plattformen wie Spotify täglich millionenfach abgespielt werden, sind zu enormen Vermögenswerten geworden – Werte, die beim Vertragsabschluss in den 1970er-Jahren schlicht undenkbar waren. Der Richter erkannte zwar an, dass es damals noch keine Streaming-Rechte gab, nutzte jedoch die Vertragsklausel über „alle anderen künftig entwickelten und zur Tonwiedergabe verwendeten Mittel", um die heutigen Streaming-Tantiemen einzuschließen – und entschied damit gegen Mitchell und Redding.
Der Fall steht nicht allein. Er reiht sich in eine Serie von Tantiemen-Streitigkeiten ein, die das Bild einer Branche zeichnen, die ihre Künstler systematisch benachteiligt hat. Sting, Frontmann von The Police, sah sich kürzlich gezwungen, langjährige Beschwerden über unbezahlte Tantiemen des ehemaligen Schlagzeugers und Gitarristen der Gruppe beizulegen. Paul Weller wurde 1996 von ehemaligen Bandkollegen von The Jam wegen unbezahlter Tantiemen und Merchandising-Einnahmen seit der Bandauflösung 1982 verklagt – der Fall wurde außergerichtlich beigelegt.
Ein strukturelles Problem der Musikbranche
Der Autor des zugrundeliegenden FT-Kommentars, ein Musik-PR-Berater und Consultant, sieht in dem Fall ein strukturelles Versagen der Branche. Rock-Trios, die von charismatischen Frontmännern oder Songwritern geleitet werden, seien besonders anfällig für solche Ungleichgewichte. Die Begleitmusiker, so die Analyse, werden oft als austauschbar behandelt – obwohl sie künstlerisch unverzichtbar sind.
Würde der Hendrix-Katalog jemals nach kreativem Input bewertet, wären Mitchell und Redding aufgrund ihrer unverwechselbaren Spieltechniken eindeutig als Miturheber der ersten drei LPs anzusehen. Das Urteil hat daran nichts geändert – es hat diese Einschätzung nach Meinung des Autors sogar ungerecht behandelt.
Der Fall wirft grundlegende Fragen auf, die weit über Hendrix hinausgehen: Wie fair sind Verträge, die Jahrzehnte vor dem digitalen Zeitalter geschlossen wurden? Und wer profitiert wirklich vom unsterblichen Erbe großer Musiker? Jimi Hendrix selbst sang in „All Along the Watchtower" – einem Song, den Bob Dylan ein Jahr vor Hendrix' Aufnahme schrieb – die Zeile: „Businessmen, they drink my wine / Plowmen dig my earth." Im Licht des Urteils klingt das wie eine bittere Prophezeiung.
Mitchell und Redding bleiben als Figuren in den Pop-Archiven fest verankert und inspirieren junge Musiker bis heute. Doch ihr finanzielles Erbe bleibt ein mahnendes Beispiel dafür, wie kurzsichtig es sein kann, über Urheberrechte an alten Aufnahmen zu verhandeln – ohne die Zukunft im Blick zu haben.
