BHP scheitert mit Berufung gegen Urteil zum Dammbruch in Brasilien
Das Londoner Berufungsgericht verweigert BHP die Revision – der Konzern bleibt für die Katastrophe von 2015 haftbar.

Das Londoner Berufungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass der australische Bergbaukonzern BHP keine Berufung gegen ein britisches Urteil einlegen darf, das ihn für den Einsturz des Fundão-Damms im Jahr 2015 haftbar macht. Damit bleibt das Urteil des Londoner High Court aus dem November bestehen, wonach BHP nach brasilianischem Recht rechtlich verantwortlich für die Katastrophe ist.
Der Fundão-Damm befand sich im Besitz von Samarco, einem Joint Venture zwischen BHP und einem brasilianischen Unternehmen. Der Damm liegt in der Region Mariana im Südosten Brasiliens. Sein Einsturz gilt als die schwerste Umweltkatastrophe in der Geschichte Brasiliens.
Die Katastrophe und ihre Folgen
Der Dammbruch im Jahr 2015 löste eine Welle aus giftigem Schlamm aus, die verheerende Folgen hatte. 19 Menschen kamen ums Leben, Tausende wurden obdachlos. Darüber hinaus wurden Wälder überflutet und der Rio Doce auf seiner gesamten Länge verschmutzt. Das Ausmaß der ökologischen und humanitären Schäden machte die Katastrophe zu einem der gravierendsten Industrieunfälle Südamerikas.
BHP hatte zunächst beim High Court einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt – dieser wurde im Januar abgelehnt. Der Konzern wandte sich daraufhin direkt an das Berufungsgericht und argumentierte, der zuständige Prozessrichter habe es versäumt, sich hinreichend mit den Argumenten des Unternehmens auseinanderzusetzen.
Berufungsgericht sieht ausreichende Beweislage
Das Berufungsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. In einer schriftlichen Begründung erklärten die Richter, es gebe „ausreichend Beweise", um die Feststellungen des High Court zu rechtfertigen. Die Zulassung der Berufung wurde damit endgültig verweigert.
Das bisherige Verfahren befasste sich ausschließlich mit der Frage der Haftbarkeit – also ob BHP gegenüber den Klägern überhaupt verantwortlich gemacht werden kann. Die entscheidende Frage nach der konkreten Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes ist damit noch offen. Ein weiteres Verfahren, das über die Schadensersatzsumme entscheiden soll, wird voraussichtlich im April 2027 beginnen.
Für BHP bedeutet das Urteil eine erhebliche rechtliche Belastung. Der Konzern muss sich nun auf das kommende Schadensersatzverfahren vorbereiten, dessen Ausgang angesichts des enormen Ausmaßes der Katastrophe – mit Tausenden Betroffenen und weitreichenden Umweltschäden – von großer finanzieller Tragweite sein dürfte. Für deutsche Anleger, die in internationale Rohstoffkonzerne investiert sind, verdeutlicht der Fall einmal mehr, welche langfristigen rechtlichen und finanziellen Risiken mit Bergbauprojekten in Schwellenländern verbunden sein können.
