US-Gericht erlaubt Militäranwälte bei Strafverfolgung von Zivilisten
Eine Richterin in Minnesota entschied: Der Einsatz von JAG-Anwälten durch das Justizministerium ist rechtmäßig.

Eine US-Bundesrichterin in Minnesota hat am Freitag entschieden, dass die Trump-Regierung Militäranwälte zur Unterstützung des Justizministeriums bei der Strafverfolgung von Zivilisten einsetzen darf – auch in Fällen ohne militärischen Bezug. US-Ermittlungsrichterin Shannon Elkins in Minneapolis wies damit den Antrag eines Angeklagten zurück, der die Rechtmäßigkeit seiner Strafverfolgung durch einen Anwalt der Streitkräfte angefochten hatte.
Auslöser des viel beachteten Verfahrens war der Fall von Paul Johnson, einem Einwohner von Minnesota. Er wurde im Januar wegen des Angriffs auf einen Beamten der Zoll- und Grenzschutzbehörde (Customs and Border Protection) angeklagt – im Rahmen einer aggressiven Einwanderungsrechtskampagne der Trump-Regierung in seinem Bundesstaat. Das Verteidigungsministerium hatte daraufhin Anwälte des sogenannten Judge Advocate General's Corps (JAG) angewiesen, die Staatsanwaltschaft in Minnesota zu unterstützen.
Streit um den Posse Comitatus Act
Johnsons Verteidiger argumentierten, der Einsatz von JAG-Anwälten verstoße gegen den Posse Comitatus Act – ein Gesetz aus dem Jahr 1878, das dem Militär die Beteiligung an der zivilen Strafverfolgung grundsätzlich untersagt. Zudem, so die Anwälte, verstoße der Einsatz gegen interne Vorschriften des Verteidigungsministeriums. Johnson forderte den Abzug des Militäranwalts von seinem Fall.
Der Fall erlangte landesweite Aufmerksamkeit, nachdem elf ehemalige JAG-Anwälte einen Schriftsatz zu Johnsons Unterstützung einreichten. Darin argumentierten sie, die Regierung habe „eine gefährliche Grenze überschritten". Auch der Umstand, dass bereits zuvor JAG-Anwälte zur Verfolgung von Straftaten in Washington D.C. und Tennessee entsandt worden waren, sorgte für breite öffentliche Debatte.
Richterin sieht Ausnahmen im Bundesrecht
Richterin Elkins stellte sich dennoch auf die Seite der Regierung. Sie stellte fest, dass der Kongress durch zwei weitere Gesetze Ausnahmen zum Posse Comitatus Act geschaffen habe. Diese Gesetze verleihen dem US-Justizminister die Befugnis, JAG-Anwälte als sogenannte Special Assistant U.S. Attorneys (SAUSAs) zur Verfolgung von Zivilisten zu ernennen.
„Wenn der Kongress Gesetze verabschiedet, die dem Justizministerium die Befugnis erteilen, aktives Militärpersonal als SAUSAs zur Verfolgung von Zivilisten zu ernennen, dann ist dies geltendes Recht", schrieb die Richterin in ihrer Entscheidung. Sie räumte zwar ein, dass die Vorschriften des Verteidigungsministeriums den Einsatz von JAG-Anwälten in zivilen Fällen ohne militärischen Bezug als „unratsam" einstuften – diese Vorschriften gäben ihr jedoch nicht die Befugnis, den Militäranwalt vom Fall auszuschließen.
Berufung angekündigt
Johnsons Anwalt Kevin Riach kündigte unmittelbar nach dem Urteil an, Berufung einlegen zu wollen. Vertreter der Staatsanwaltschaft in Minnesota reagierten zunächst nicht auf Anfragen für eine Stellungnahme.
Das Urteil hat weitreichende Bedeutung: Es bestätigt die Praxis der Trump-Regierung, Militärjuristen in die zivile Strafverfolgung einzubinden – ein Vorgehen, das Kritiker als Verwischung der Grenze zwischen Militär und Zivilgesellschaft werten. Für deutsche Beobachter ist dies besonders bemerkenswert, da in Deutschland eine vergleichbare Einbindung der Bundeswehr in die zivile Strafverfolgung verfassungsrechtlich streng begrenzt ist.
