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Unheilbar krank: Sollte sie ihre Eigentumswohnung mit 100.000 Dollar Gewinn verkaufen?

Eine unheilbar kranke Frau erwägt den Verkauf einer Eigentumswohnung, die in ihrem Nachlassplan bislang fehlt.

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Unheilbar krank: Sollte sie ihre Eigentumswohnung mit 100.000 Dollar Gewinn verkaufen?

Eine unheilbar kranke Frau steht vor einer schwierigen Entscheidung über ihr Immobilienvermögen. Nach Angaben ihrer engsten Freundin hat sie voraussichtlich weniger als ein Jahr zu leben. Nun erwägt sie den Verkauf einer Eigentumswohnung, die in ihrem Nachlassplan bislang keine Berücksichtigung fand. Bei einem Verkauf schätzt sie den Kapitalgewinn auf etwa 100.000 Dollar.

Der Fall wurde von der US-Finanzpublikation MarketWatch aufgegriffen. Die Freundin, die seit über 40 Jahren mit der Erkrankten verbunden ist, schildert darin die Situation. Die Betroffene ist geschieden und hat zwei erwachsene Kinder, die beide Anfang zwanzig sind. Finanziell steht sie nach Darstellung der Freundin gut da.

Gemeinsam mit einem Anwalt hat die Frau bereits einen Nachlassplan erstellt. Dieser umfasst auch ihre Hauptwohnsitzimmobilie, die ihr zur Hälfte gehört – die andere Hälfte hält ihr unverheirateter Partner. Die Eigentumswohnung, um die es nun geht, war bei der Erstellung dieses Plans allerdings nicht berücksichtigt worden.

Die Details

Die Eigentumswohnung wird derzeit von ihrem jüngeren Sohn bewohnt. Dieser möchte jedoch mit Freunden an einen anderen Ort ziehen. Damit entfällt für die Mutter ein wesentlicher Grund, die Wohnung zu behalten. Sie beabsichtigt daher, die Immobilie zu verkaufen.

Der geschätzte Kapitalgewinn liegt bei rund 100.000 Dollar. Dieser Betrag ist steuerlich relevant, denn in den USA unterliegen Gewinne aus Immobilienverkäufen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer. Wie hoch die tatsächliche Steuerlast ausfällt, hängt von den individuellen Verhältnissen ab – etwa davon, ob und in welchem Umfang Ausnahmen für den Hauptwohnsitz greifen. Die Eigentumswohnung ist jedoch nicht der Hauptwohnsitz der Eigentümerin, sondern wird vom Sohn bewohnt.

Bemerkenswert ist die Konstellation innerhalb der Familie: Die Frau ist geschieden, lebt aber mit einem unverheirateten Partner zusammen, dem die Hälfte des Hauptwohnsitzes gehört. Die Eigentumswohnung dagegen befindet sich offenbar vollständig in ihrem Besitz. Genau diese Trennung macht die spätere Verteilung des Vermögens komplex.

Offen bleibt im geschilderten Fall, ob und in welcher Form die Eigentumswohnung noch in die Nachlassplanung einbezogen werden soll. Die Frau hat den Verkauf bislang nur erwähnt; ein konkreter Zeitplan wird nicht genannt. Ebenso wenig ist bekannt, ob die beiden erwachsenen Kinder oder der Partner in die Überlegungen eingebunden sind. Auch die Frage, ob die Wohnung im Fall eines Verkaufs noch vor dem Tod der Eigentümerin übertragen werden soll, wird nicht beantwortet.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 14.09.2026 berichtete aktien.news über einen Fall der Nachlassplanung bei schwerer Krankheit. Damals ging es um einen 73-jährigen US-Amerikaner, dessen Sohn an einer potenziell tödlichen genetischen Erkrankung leidet und der als alleiniger Erbe eines Vermögens von 1,3 Millionen Dollar vorgesehen war. Der Vater suchte nach einer Möglichkeit, einen alternativen oder bedingten Begünstigten zu benennen, falls der Sohn vor ihm versterben sollte. Haus, Auto und Bankkonten waren als sogenannte „Transfer-on-Death“-Objekte eingerichtet.

Am 13.08.2026 berichtete aktien.news über Pläne der Trump-Regierung, die Kapitalertragsteuer auf Hausverkäufe zu senken. Kevin Hassett, Direktor des National Economic Council, und der frühere NEC-Chef Larry Kudlow diskutierten das Thema auf Fox Business. Kudlow zufolge hatte er mit Präsident Donald Trump über die Indexierung von Kapitalerträgen an die Inflation sowie über Änderungen der Kapitalertragsteuer auf Hausverkäufe gesprochen. Trump sei an diesen Ideen „sehr interessiert“. Ziel war es, einen größeren Teil der Gewinne von Hausbesitzern beim Verkauf ihres Hauptwohnsitzes vor Steuern zu schützen.

Am 08.08.2026 berichtete aktien.news über eine amerikanische Familie, in der der Bruder an einer fortgeschrittenen Krebserkrankung mit schlechter Prognose litt und der Vater 94 Jahre alt war. Eine Schwester fungierte als Mit-Treuhänderin. Der Vater hatte sein Haus im US-Bundesstaat Wisconsin vor über 20 Jahren in einen widerruflichen Trust eingebracht; der Immobilienwert belief sich auf 600.000 US-Dollar.

Am 03.04.2026 berichtete aktien.news über die Erbschaftsteuer in Deutschland. Demnach profitieren Ehegatten von einem Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder erhalten jeweils 400.000 Euro. Bei Immobilien, Barvermögen und Ersparnissen summieren sich die Werte jedoch schnell.

Was das für Anleger bedeutet

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, den Nachlassplan an veränderte Lebensumstände anzupassen. Immobilien, die zunächst nicht berücksichtigt wurden, können später erhebliche steuerliche und erbrechtliche Fragen aufwerfen. Wer eine Immobilie verkauft, sollte die steuerlichen Folgen frühzeitig klären.

Für deutsche Privatanleger ist der Fall vor allem als Beispiel für vorausschauende Planung relevant. In Deutschland greift die Erbschaftsteuer ab bestimmten Freibeträgen, wie der Bericht vom 03.04.2026 zeigt. Anders als in den USA wird in Deutschland der Gewinn aus dem Verkauf einer selbst genutzten Immobilie nicht in jedem Fall besteuert – die Regelungen unterscheiden sich deutlich vom US-Recht. Eine pauschale Übertragung der im geschilderten Fall genannten 100.000 Dollar auf deutsche Verhältnisse ist daher nicht möglich.

Zudem zeigt der Bericht vom 13.08.2026, dass die steuerlichen Rahmenbedingungen in den USA in Bewegung sind. Ob und wann die diskutierten Änderungen umgesetzt werden, ist offen. Wer Immobilienvermögen hält, sollte die politische Entwicklung daher im Blick behalten.

Ein weiterer Aspekt betrifft die Reihenfolge der Vermögensübertragung. Wird eine Immobilie noch zu Lebzeiten verkauft, entsteht ein steuerpflichtiger Kapitalgewinn. Bleibt sie im Nachlass, stellt sich die Frage der Bewertung und der Verteilung unter den Erben. Beide Wege haben unterschiedliche Konsequenzen – eine Entscheidung sollte deshalb nicht allein aus emotionalen Gründen getroffen werden.

Ausblick

Ein konkreter Verkaufstermin für die Eigentumswohnung wird im geschilderten Fall nicht genannt. Die Frau hat den Verkauf bislang nur erwähnt. Auch die Frage, ob die Immobilie noch in den bestehenden Nachlassplan aufgenommen wird, bleibt offen. Der jüngere Sohn plant, mit Freunden an einen anderen Ort zu ziehen – ein Zeitpunkt dafür wird nicht genannt.

Kurz erklärt

  • Kapitalgewinn: Der Gewinn, der beim Verkauf eines Vermögenswerts über dem ursprünglichen Kaufpreis entsteht.
  • Nachlassplan: Die vorausschauende Regelung, wer welches Vermögen nach dem Tod erhalten soll.
  • Hauptwohnsitz: Die Immobilie, in der eine Person tatsächlich und dauerhaft wohnt.
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