ANZEIGE

Tech-Entwicklerin mit 250.000 Dollar Gehalt eröffnet Matcha-Café in Manhattan

Michelle Yeung arbeitete heimlich bei Starbucks, reiste nach Japan und sparte über 200.000 Dollar, bevor sie ihr eigenes Café eröffnete.

•• 3 Min
Tech-Entwicklerin mit 250.000 Dollar Gehalt eröffnet Matcha-Café in Manhattan

Michelle Yeung verdiente als Software-Entwicklerin rund 250.000 US-Dollar im Jahr – und war trotzdem unglücklich. Die 29-Jährige fühlte sich zunehmend von ihrer Arbeit entfremdet und sehnte sich nach einer Tätigkeit mit mehr persönlichem Sinn. „Ich wollte in einen Bereich wechseln, in dem ich den Tag von jemandem verschönere oder Menschen auf irgendeine Weise glücklicher mache", erklärte sie gegenüber CNBC Make It.

Der Wendepunkt kam im Sommer 2024, als Yeung einen Mangel an qualitativ hochwertigen Matcha-Angeboten in New York City bemerkte. Sie stellte sich eine einfache Frage: „Warum ist mein eigener Matcha eigentlich besser?" Daraus entstand die Idee, ein eigenes Matcha-Café in Manhattan zu eröffnen. Matcha ist ein Getränk aus fein gemahlenem Grünteepulver und erfreut sich weltweit wachsender Beliebtheit.

Undercover bei Starbucks und Forschungsreise nach Japan

Yeung war jedoch nicht bereit, ihren gut bezahlten Job ohne einen soliden Plan aufzugeben. Stattdessen startete sie eine intensive Vorbereitungsphase, die mehrere Monate in Anspruch nahm. Sie reiste nach Japan, um zu untersuchen, wie Matcha bezogen, zubereitet und serviert wird. Dort machte sie sich Notizen zu Erntetechniken und Rührmethoden und testete verschiedene Mischverhältnisse von Pulver und Wasser.

Parallel dazu arbeitete sie „undercover" bei Starbucks – und zwar in Frühschichten von etwa 5 Uhr bis 10 Uhr morgens. Anschließend wählte sie sich in ihre regulären Meetings als Software-Entwicklerin ein. „Ich war auf meiner eigenen kleinen Mission", sagt Yeung. Dieser Crashkurs in der Gastronomiebranche ermöglichte ihr, die Betriebsabläufe eines Cafés aus erster Hand kennenzulernen, ohne ihre Haupteinnahmequelle aufzugeben.

Zurück in New York rekrutierte sie Freunde für Geschmackstests verschiedener Matcha-Sorten und recherchierte intensiv, ob ein Laden finanziell erfolgreich sein könnte. Gleichzeitig verbrachte sie Monate damit, geeignete Ladenlokale zu besichtigen und Vermieter zu überzeugen – viele davon zögerten, an eine Erstgründerin zu vermieten. Schließlich fand sie ein kleines Ladenlokal in einer Seitenstraße in Manhattans Lower East Side, das sie als „nahezu perfekt" beschrieb: klein, gut gelegen und für das Viertel vergleichsweise erschwinglich.

Eröffnung mit Hindernissen – Überschwemmung in der Eröffnungsnacht

Bis März 2025 hatte Yeung Ersparnisse von mehr als 200.000 US-Dollar angesammelt und gab ihre Stelle als Software-Entwicklerin auf. Doch die Gründungsphase verlief nicht reibungslos. Handwerker stellten zugesagte Arbeiten nicht fertig, was zu Verzögerungen und kurzfristigen Rückschlägen führte. In der Nacht vor dem „Soft Opening" für Freunde und Familie wurde das Café sogar überflutet. „Hinter den Kulissen gab es eine Überschwemmung, und wir mussten einfach darüber hinwegwischen", sagt Yeung.

Sie betont, dass sie das Geschäft ohne die Hilfe von Freunden nicht hätte eröffnen können, die in den letzten Tagen vor dem Start Möbel zusammenbauten, Vorhänge aufhängten und die Räumlichkeiten vorbereiteten. Das Matcha House öffnete schließlich im Juli 2025 seine Türen in der Lower East Side von Manhattan.

Profitabel im ersten Jahr – Gehalt von 33.000 Dollar geplant

In den ersten Wochen arbeitete Yeung oft 12 Stunden am Tag und bereitete jeden Drink persönlich zu. „In den ersten zwei Monaten habe ich nur mir selbst zugetraut, jedes Getränk zuzubereiten", sagt sie. Mit der Zeit lernte sie, Aufgaben abzugeben. Heute beschäftigt das Matcha House rund 10 Teilzeitkräfte, und Yeung muss nicht mehr täglich hinter dem Tresen stehen.

Das Unternehmen ist auf dem besten Weg, bereits im ersten Jahr profitabel zu sein. Yeung gibt an, das investierte Kapital schrittweise zurückzuerhalten. Für 2026 plant sie, sich ein Gehalt von rund 33.000 US-Dollar auszuzahlen – ein Bruchteil ihres früheren Tech-Einkommens. Einen Großteil der Gewinne reinvestiert sie in das Unternehmen. Ihre persönlichen Ausgaben hält sie bewusst niedrig: In einem typischen Monat gibt sie weniger als 2.500 US-Dollar aus.

Yeung zieht eine klare persönliche Bilanz: „In meinem Leben geht es weniger darum, wie viel Geld ich gerade verdiene, sondern vielmehr darum, was ich jeden Tag tue." Und weiter: „Ein Jahr nach der Gründung bin ich einfach dankbar, dass wir ein Jahr überlebt haben und ein weiteres Jahr überstehen können." Für viele Karrierewechsler dürfte ihre Geschichte ein eindrucksvolles Beispiel dafür sein, wie gründliche Vorbereitung den Sprung in die Selbstständigkeit gelingen lassen kann.

Matcha Café ManhattanKarrierewechsel Tech-BrancheSoftware-Entwicklerin SelbstständigkeitMatcha House Lower East SideMichelle YeungUnternehmensgründung GastronomieStarbucks Undercover

Meistgelesene News

  1. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  2. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  3. XRP-Preisprognose: Was Anleger in den nächsten drei Jahren erwarten
  4. Galeria Karstadt Kaufhof: Beetz stellt Rettungsplan für Warenhauskette vor
  5. Ukraine-Roboterangriff im Donbas deckt Schwachstelle in Putins Kriegsmaschinerie auf

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.