Supermarkt-Apps und Rabatte kritisch hinterfragen
Verbraucherschützer warnen vor versteckten Kosten und Datenschutzrisiken

Viele Supermärkte, Discounter und Drogerien in Deutschland bieten ihren Kunden eigene Apps an, die mit Rabatten und Sonderangeboten werben. Verbraucherschützer warnen jedoch davor, dass der tatsächliche Sparvorteil häufig überschätzt wird. Kunden zahlten für die Rabatte nicht nur mit Geld, sondern auch mit der Preisgabe persönlicher Daten, erklärt Christine Steffen von der Verbraucherzentrale NRW. Die Werbeversprechen sollten daher kritisch hinterfragt werden.
Rabattaktionen bedeuten nicht zwangsläufig eine Ersparnis. Ein Produkt im Sonderangebot kann trotz Rabatt teurer sein als vergleichbare Artikel anderer Marken. Zudem müssen Händler laut Gesetz den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben, auf den sich eine Ermäßigung bezieht. Dies soll verhindern, dass Preise zunächst künstlich angehoben werden, um später mit einem scheinbaren Rabatt zu werben. Besonders Mengenrabatte seien problematisch, da sie Verbraucher verleiten könnten, mehr zu kaufen, als sie tatsächlich benötigen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der Datenschutz. Handelsunternehmen nutzen die Apps, um das Einkaufsverhalten der Kunden zu analysieren, personalisierte Werbung auszuspielen und Kaufentscheidungen gezielt zu beeinflussen. Dabei setzen sie auf psychologische Mechanismen wie befristete Angebote oder künstlich verknappte Bestände. Je mehr Informationen Unternehmen über ihre Kunden sammeln, desto schwieriger wird es für diese, sich dem Einfluss zu entziehen, warnt Steffen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, die Datenschutzeinstellungen in den Apps anzupassen. Kunden können etwa den Zugriff auf ihren Standort deaktivieren oder der personalisierten Werbung widersprechen. Zudem besteht die Möglichkeit, beim Anbieter nachzufragen, welche personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden.
In den Apps gehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Wer sich registriert, erhält Rabatte oder Sonderangebote, während die Unternehmen wertvolle Daten über das Einkaufsverhalten gewinnen. Diese Informationen helfen ihnen, ihre Strategien zur Kundenbindung weiterzuentwickeln.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat zuletzt Klagen gegen Lidl, Penny und Rewe eingereicht. Kritik gibt es vor allem daran, dass in Werbeanzeigen teilweise nur der Preis für App-Nutzer angegeben wurde, nicht jedoch der reguläre Preis für andere Kunden. Im Fall von Rewe beanstandeten Verbraucherschützer zudem, dass in der App zwar Bonuspunkte für bestimmte Artikel ausgewiesen wurden, der eigentliche Preis jedoch nicht ersichtlich war.
