Schufa-Scoring verstößt gegen EU-Recht
EuGH-Gutachten: Schufa-Scoring und Insolvenzeinträge gegen EU-Recht - Folgen für Verbraucher?

Die Erstellung von Score-Werten für die Kreditwürdigkeit durch die Schufa verstößt nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof gegen Europarecht. Das teilte der EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe in seinen Schlussanträgen mit. Auch das Speichern von Insolvenzeinträgen über den Zeitraum des öffentlichen Verzeichnisses hinaus wurde als kritisch bewertet. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
Die Schufa und andere private Auskunfteien werden oft von Banken, Telekommunikationsdiensten oder Energieversorgern genutzt, um eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Person zu erhalten. Der Score-Wert soll dabei anzeigen, wie gut die Person ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Die Berechnungsmethode selbst ist ein Geschäftsgeheimnis, wie der Bundesgerichtshof bereits vor Jahren entschieden hatte.
Hintergrund des Verfahrens vor dem EuGH sind mehrere Fälle aus Deutschland. Im ersten Rechtsstreit forderte der Kläger die Schufa auf, einen Eintrag zu löschen und ihm Zugang zu den Daten zu gewähren, nachdem ihm ein Kredit verwehrt wurde. Die Schufa teilte ihm jedoch nur seinen Score-Wert mit und allgemeine Informationen zur Berechnung. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall dem EuGH vor, um grundsätzlich das Verhältnis zur europäischen Datenschutzgrundverordnung zu klären.
Die Verordnung schreibt vor, dass Entscheidungen, die für Betroffene rechtliche Wirkung haben, nicht nur durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden dürfen. Der Generalanwalt entschied, dass die automatisierte Erstellung eines Wahrscheinlichkeitswerts, wie der Score-Wert, bereits eine verbotene automatische Entscheidung darstelle. Das gelte auch, wenn die endgültige Entscheidung von Dritten wie Banken getroffen wird.
Im zweiten Fall geht es um die Möglichkeit für Privatpersonen, sich durch eine Verbraucherinsolvenz innerhalb eines bestimmten Zeitraums von ihren Schulden zu befreien, auch wenn sie nicht in der Lage sind, alles zurückzuzahlen. Während die Insolvenzgerichte diese Informationen öffentlich machen, löschen sie diese jedoch nach einem halben Jahr. Im Gegensatz dazu behält die Schufa solche Einträge in ihrem Register bis zu drei Jahre lang. Der EuGH-Generalanwalt hält diese Praxis für rechtswidrig.
Das Gutachten des EuGH-Generalanwalts ist zwar nicht bindend, doch oft folgen die Richter seinen Empfehlungen. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet und wird große Auswirkungen auf die Praxis von Auskunfteien wie der Schufa haben. Einige Verbraucherschutzorganisationen fordern bereits seit langem eine Transparenz und Überprüfung der Score-Berechnungen. Auch in anderen europäischen Ländern, wie etwa Frankreich oder Italien, gibt es ähnliche Diskussionen um die Rolle von Auskunfteien und die Rechte von Verbrauchern.
