Rückschlag für Wirecard-Aktionäre im Prozess
EY bleibt vorerst von Haftung in Milliardenklage verschont

Im Prozess um milliardenschwere Schadenersatzforderungen von Wirecard-Aktionären hat das Bayerische Oberste Landesgericht den Klägern einen Rückschlag erteilt. Die Wirtschaftsprüfungsfirma Ernst & Young (EY), auf deren Haftung viele der Kläger gehofft hatten, könne in diesem Verfahren nicht zur Verantwortung gezogen werden. Dies gab die zuständige Gerichtspräsidentin, Andrea Schmidt, am Freitag in München bekannt. Die Entscheidung schließe jedoch nicht aus, dass in anderen Verfahren Ansprüche gegen EY geltend gemacht werden können. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.
Die Richterin begründete ihre Entscheidung damit, dass die Testate, die EY dem zahlungsabwickelnden Unternehmen Wirecard erteilt hatte, keine Kapitalmarktinformationen im Sinne des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) in seiner alten Fassung darstellten. Das Verfahren stützt sich auf dieses Gesetz, sodass EY in diesem Kontext nicht haftbar gemacht werden könne. Damit bleibt nur noch eine begrenzte Zahl an Beklagten, darunter der ehemalige Wirecard-Chef Markus Braun sowie die von Insolvenzverwaltern vertretenen Unternehmensreste. Laut früheren Aussagen von Anwälten wird jedoch erwartet, dass aus diesen Quellen nur wenig Kapital zu holen sei, selbst wenn das Gericht später zugunsten der Kläger entscheiden sollte.
Das Gerichtsverfahren gehört zu den größten seiner Art in Deutschland. Im Rahmen des KapMuG-Prozesses sollen zentrale Fragen von insgesamt 8.500 Einzelklagen geklärt werden, die vor dem Landgericht anhängig sind. Weitere 19.000 Aktionäre, die nicht vor dem Landgericht klagen, haben ihre Ansprüche direkt beim Obersten Landesgericht eingereicht. Hintergrund dieser Klagen sind Forderungen von bis zu 8,5 Milliarden Euro. Der Fall Wirecard erregte weltweit Aufsehen, als im Juni 2020 bekannt wurde, dass dem Unternehmen auf Treuhandkonten in Asien 1,9 Milliarden Euro fehlten. Dieser Skandal zählt zu den größten Finanzkrisen in der deutschen Nachkriegsgeschichte. EY hatte die möglicherweise falschen Bilanzen von Wirecard geprüft und abgesegnet. Während die Aufarbeitung des Falls noch andauert, ist der frühere Wirecard-Chef Markus Braun aufgrund eines Betrugsprozesses in Untersuchungshaft.
