ANZEIGE

RBA: Zinserhöhung im November rückt nach Hauser-Warnung näher

Markterwartungen für eine RBA-Zinserhöhung im November steigen sprunghaft, nachdem Vizegouverneur Hauser vor einer deutlich schlechteren Inflationslage warnt.

•• 3 Min
RBA: Zinserhöhung im November rückt nach Hauser-Warnung näher

Die Markterwartungen für eine Zinserhöhung der Reserve Bank of Australia (RBA), der Notenbank Australiens, im November haben sich nach einer eindringlichen Warnung von Vizegouverneur Andrew Hauser zur Inflationsentwicklung des Landes dramatisch verschoben. Auf einer Citi-Konferenz in Sydney am Mittwoch signalisierte Hauser, dass der Inflationsausblick der Notenbank "deutlich schlechter" ausfalle als noch im August prognostiziert. Damit rückt eine mögliche fünfte Zinserhöhung des Jahres auf der Sitzung am 2. November in greifbare Nähe.

Nach diesen Äußerungen spiegelte die Marktbepreisung eine deutlich gestiegene hawkishe Stimmung wider. Daten von RateProbability, das die Preisbildung am Overnight-Index-Swap-Markt überwacht, zeigten, dass die Wahrscheinlichkeit einer Anhebung um 25 Basispunkte – was den Leitzins auf 4,85 Prozent bringen würde – am Mittwoch auf rund 51 Prozent sprang. Am Vortag hatte dieser Wert noch bei 22 Prozent gelegen. Große Finanzinstitute haben ihre Prognosen bereits angepasst: Analysten von Goldman Sachs, die zuvor von einer stabilen Zinslage ausgegangen waren, erwarten nun eine Anhebung um 25 Basispunkte im November.

Inflationsdruck verfestigt sich

Hausers Kommentar unterstrich eine wachsende Sorge innerhalb der Notenbank: dass sich der Inflationsdruck tief in der australischen Wirtschaft verankert. Er wies darauf hin, dass die Unternehmenskontaktprogramme der RBA zeigen, dass immer mehr Firmen höhere Kosten erfolgreich an die Verbraucher weitergeben. Dieses Verhalten, so warnte Hauser, berge das Risiko, dass sich eine Inflation von 3,5 Prozent als "neue Normalität" für australische Unternehmen etabliere. Eine solche Entwicklung würde weitere geldpolitische Straffung erforderlich machen, um das Preiswachstum wieder in die Zielspanne der RBA von 2 bis 3 Prozent jährlich zu bringen.

Trotz jüngster Anzeichen einer Abkühlung am Arbeitsmarkt – die Arbeitslosenquote stieg im September auf 4,7 Prozent – betonte Hauser, dass diese Entspannung noch nicht zu einem Rückgang des Inflationsdrucks geführt habe. "Der Inflationsausblick sieht deutlich schlechter aus als wir im August erwartet hatten … die Inflation ist etwas über den Erwartungen ausgefallen, trotz einer Entspannung am Arbeitsmarkt", erklärte Hauser. Er warnte zudem, dass sich die hohe Inflation zunehmend verfestige und dass die anstehenden Verbraucherpreisdaten für das dritte Quartal diesen negativen Trend voraussichtlich bestätigen würden.

Globale und sektorale Faktoren treiben Preise

Der inflationäre Aufwärtsdruck wird durch ein Zusammenspiel globaler und sektorspezifischer Faktoren angetrieben. Hauser verwies auf stark steigende Öl- und Gaspreise, die durch den anhaltenden Konflikt zwischen den USA und dem Iran verstärkt werden, als wesentlichen Treiber der aktuellen Volatilität. Darüber hinaus hob er die steigenden Kosten im Zusammenhang mit der Künstliche-Intelligenz-Branche hervor, die die globalen Elektronikpreise in die Höhe getrieben haben. Diese externen Schocks haben zusammen mit der heimischen Preissetzungsmacht die australische Verbraucherpreisinflation im August bei 4 Prozent gehalten – deutlich über der Komfortzone der RBA.

Eine mögliche Anhebung im November wäre die fünfte Maßnahme dieser Art in diesem Jahr und unterstreicht das aggressive Engagement der Notenbank, eine seit einem Jahr anhaltende Wiederbelebung der Inflation einzudämmen. Während die Märkte zuvor ihre Wetten auf eine weitere Straffung reduziert hatten, hat Hausers explizite Warnung eine Neukalibrierung der Erwartungen erzwungen. Da die September- und Drittquartals-Verbraucherpreisdaten nächste Woche veröffentlicht werden, operiert die RBA in einem engen Zeitfenster, um zu beurteilen, ob die Wirtschaftsdaten einen Schritt auf 4,85 Prozent rechtfertigen.

Mit Blick auf den Entscheidungstermin am 2. November richtet sich der Fokus weiterhin darauf, ob die Daten Hausers pessimistischen Ausblick bestätigen. Die Fähigkeit der RBA, den abkühlenden Arbeitsmarkt gegen die hartnäckige, verfestigte Natur der aktuellen Inflation abzuwägen, wird der entscheidende Faktor für ihren nächsten geldpolitischen Schritt sein. Für Anleger und Marktteilnehmer ist die Botschaft des Vizegouverneurs klar: Die Notenbank ist bereit, höhere Zinsen einzusetzen, um das Risiko einer Entankerung der Inflationserwartungen zu bekämpfen – ungeachtet der jüngsten Abschwächung bei den Beschäftigungszahlen.

RBAZinserhöhungAustralienInflationAndrew HauserLeitzinsNotenbankNovember

Meistgelesene News

  1. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  2. KI nur für Top-Mitarbeiter: Paysend-CEO setzt auf Leistungsnachweis
  3. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  4. Iran-Krieg: Hubschrauberabsturz tötet zwei Soldaten, Tankerangriffe bedrohen Hormuz
  5. Iran bietet Öffnung der Straße von Hormus an: Spannungen eskalieren

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.