ANZEIGE

OpenAI-Umsatzdiskrepanz erschüttert KI-Aktien an der Wall Street

Eine Differenz von 20 Milliarden Dollar beim annualisierten OpenAI-Umsatz löste einen Ausverkauf bei KI-Aktien aus.

•• 4 Min
OpenAI-Umsatzdiskrepanz erschüttert KI-Aktien an der Wall Street

Eine einzige Zahl hat die Wall Street in Aufruhr versetzt: Der annualisierte Nettoumsatz von OpenAI liegt laut einem Bericht der Financial Times bei knapp 50 Milliarden US-Dollar – und damit rund 20 Milliarden US-Dollar unter den zuvor kolportierten 70 Milliarden US-Dollar. Die Enthüllung dieser Diskrepanz löste einen deutlichen Ausverkauf bei KI-nahen Aktien aus und rückte eine bislang wenig hinterfragte Kennzahl ins Rampenlicht: den annualisierten Umsatz, auch bekannt als Revenue Run Rate.

Der Nasdaq 100, der technologieorientierte US-Leitindex, verlor am Donnerstag infolge des FT-Berichts 1,4 Prozent. Aktien von Unternehmen mit direktem KI-Bezug, darunter Oracle und Nvidia, gaben ebenfalls deutlich nach. Am Freitag erholte sich der Index teilweise. Die Marktreaktion verdeutlicht, wie stark die Stimmung gegenüber dem gesamten KI-Sektor an den Umsatzzahlen eines einzigen, nicht börsennotierten Unternehmens hängt.

Die Details

OpenAI selbst hat die Verwirrung in einer offiziellen Erklärung teilweise aufgeklärt: „Letzte Woche haben wir über ein bemerkenswertes Wachstum der annualisierten Run-Rate-Umsätze von 70 Prozent im dritten Quartal berichtet. Spätere Berichte, wonach wir eine Run-Rate von 70 Milliarden US-Dollar erreicht hätten, waren nicht korrekt. Wir können bestätigen, dass unsere aktuelle Run-Rate bei etwa 50 Milliarden US-Dollar liegt."

Die ursprüngliche Zahl von 70 Milliarden US-Dollar war Ende September zunächst vom Nachrichtenportal Axios gemeldet worden, bevor andere Medien – darunter die FT selbst – die Angabe übernahmen. OpenAI hatte die Zahl damals gegenüber der FT als korrekte „Netto"-Umsatzkennzahl bestätigt. Eine dem Unternehmen nahestehende Person erklärte nun, OpenAI habe intern stets die Nettozahl verwendet, und selbst auf Bruttobasis wäre die Schätzung von 70 Milliarden US-Dollar ungenau gewesen.

Ein wesentlicher Teil der Verwirrung liegt in den unterschiedlichen Rechnungslegungsmethoden der beiden führenden KI-Unternehmen begründet. Anthropic, Entwickler des KI-Modells Claude, weist den Bruttoumsatz aus Verkäufen über Cloud-Partner aus – weil Anthropic laut einer mit den Buchhaltungspraktiken vertrauten Person der Prinzipal in der Transaktion ist. Die Umsatz-Run-Rate von Anthropic wird berechnet, indem der verbrauchsbasierte Umsatz der vorangegangenen 28 Tage plus die wiederkehrenden monatlichen Abonnementeinnahmen annualisiert werden. OpenAI hingegen zählt nur den eigenen Anteil an den Erlösen aus Vereinbarungen mit Partnern wie Microsoft. Die im September gemeldete Zahl von 70 Milliarden US-Dollar entstand laut einer OpenAI nahestehenden Person aus Versuchen von Investoren, die Performance beider Unternehmen auf einer vergleichbaren Basis gegenüberzustellen.

Hintergrund: Was bisher geschah

Die aktuelle Diskrepanz ist das vorläufige Ende einer langen Reihe von Umsatzmeldungen, die den KI-Boom begleitet haben. Bereits am 20. Januar 2026 berichtete aktien.news, dass OpenAI seine jährliche Umsatzrate von 2 Milliarden US-Dollar im Jahr 2023 auf über 20 Milliarden US-Dollar im Jahr 2025 gesteigert hatte – eine Verdoppelung innerhalb weniger Jahre, die Finanzchefin Sarah Friar in einem Blogbeitrag bekanntgab.

Am 15. August 2026 meldete aktien.news dann, dass OpenAI auf Basis der aktuellen Performance eine annualisierte Umsatz-Run-Rate von mehr als 40 Milliarden US-Dollar erzielt – und damit seinen annualisierten Umsatz gegenüber Ende 2025 in etwa verdoppelt hatte. Dieser Wert untermauerte damals die Pläne für ein Börsendebüt an der Wall Street.

Am 30. September 2026 berichtete aktien.news, dass ein Axios-Bericht über eine Run-Rate von OpenAI nahe der 70-Milliarden-Dollar-Marke die Oracle-Aktie um 4 Prozent nach oben trieb – ein anschauliches Beispiel dafür, wie stark KI-Umsatzmeldungen auf den gesamten Sektor ausstrahlen. Bereits am 27. September 2026 hatte aktien.news im Kontext von KI-Börsengängen darauf hingewiesen, dass Investoren zunehmend Unternehmen mit geringen oder schwer verifizierbaren Einnahmen zu extremen Bewertungen kaufen.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger, die in KI-nahe Aktien wie Nvidia, Oracle oder Microsoft investiert sind, zeigt die Episode ein strukturelles Risiko auf: Weil OpenAI und Anthropic nicht börsennotiert sind, unterliegen sie keiner standardisierten Berichtspflicht. Börsennotierte US-Unternehmen müssen ihre Ergebnisse regelmäßig in einem einheitlichen Format öffentlich offenlegen – für private KI-Giganten gilt das nicht.

Annualisierte Umsatzzahlen sind zudem grundsätzlich unvollständig, weil sie die jüngste Performance extrapolieren und Annahmen über die Nachhaltigkeit von Kundenverträgen einschließen. Für Risikokapitalgeber ist das Momentum eines Start-ups in der Regel wichtiger als die Rentabilität – doch OpenAI und Anthropic haben eine Größenordnung erreicht, bei der diese Kennzahlen weit über den privaten Markt hinaus Wirkung entfalten und ganze Indizes bewegen.

Die Sensibilität der Wall Street gegenüber diesen Zahlen unterstreicht, wie zentral beide Unternehmen für den breiteren KI-Boom sind, der US-Aktien auf Rekordhochs getrieben und das Wirtschaftswachstum angekurbelt hat. Entsprechend laut werden die Forderungen, dass OpenAI und Anthropic entweder an die Börse gehen oder ihre Finanzberichterstattung formalisieren sollen.

Ausblick

OpenAI hat seinen Börsengang auf das nächste Jahr verschoben. Anthropic wird voraussichtlich später im Jahr 2026 detailliertere Berichte über seine Performance vorlegen. Auf der Umsatzseite hat OpenAI potenziellen Investoren einer bevorstehenden Finanzierungsrunde mitgeteilt, dass es seinen geschätzten Jahresumsatz für 2026 von den im ersten Quartal prognostizierten 30 Milliarden US-Dollar auf 35 Milliarden US-Dollar nach oben korrigiert hat. Die Geschäftsentwicklung habe seit der Veröffentlichung des Modells GPT-5,6 im Juli stark angezogen, so das Unternehmen.

Kurz erklärt

  • Annualisierte Umsatz-Run-Rate: Eine Hochrechnung des aktuellen Umsatzes auf ein volles Jahr, die das Momentum eines Unternehmens abbilden soll, aber keine gesicherten Jahresergebnisse darstellt.
  • Brutto- vs. Nettoumsatz: Der Bruttoumsatz umfasst alle Erlöse inklusive der Anteile von Partnern, während der Nettoumsatz nur den eigenen Anteil des Unternehmens an den Einnahmen ausweist.
  • Prinzipal in der Transaktion: Ein Unternehmen gilt als Prinzipal, wenn es die Kontrolle über ein Produkt oder eine Dienstleistung innehat und das volle wirtschaftliche Risiko trägt, was zur Erfassung des Bruttoumsatzes berechtigt.
Openai UmsatzAnnualisierte Run-RateKi-Aktien AusverkaufNasdaq 100AnthropicRevenue Run RateKi-Boom Wall Street

Meistgelesene News

  1. Ukraine-Roboterangriff im Donbas deckt Schwachstelle in Putins Kriegsmaschinerie auf
  2. XRP-Preisprognose: Was Anleger in den nächsten drei Jahren erwarten
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Galeria Karstadt Kaufhof: Beetz stellt Rettungsplan für Warenhauskette vor
  5. Heizölpreise steigen stark: Staatlicher Rabatt bleibt umstritten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.