ANZEIGE

OpenAI senkt Umsatzsignal: Annualisierter Umsatz nähert sich 50 Milliarden Dollar

OpenAI teilt Investoren mit, dass der annualisierte Umsatz im September knapp 50 Milliarden Dollar betrug – deutlich weniger als zuvor signalisiert.

•• 5 Min
OpenAI senkt Umsatzsignal: Annualisierter Umsatz nähert sich 50 Milliarden Dollar

OpenAI hat Investoren mitgeteilt, dass sein annualisierter Umsatz im September bei knapp 50 Milliarden US-Dollar lag. Das entspricht einem Rückgang gegenüber den früheren Signalen des Unternehmens. Eine mit den Umständen vertraute Person bestätigte diese Zahl am Donnerstag gegenüber Reuters. Zuvor hatten Reuters und andere Medien berichtet, dass OpenAI Investoren auf einer separaten Veranstaltung angedeutet hatte, die Umsatzlaufgeschwindigkeit für den Vormonat nähere sich 70 Milliarden US-Dollar.

Die Diskrepanz zwischen den beiden Werten sei hauptsächlich auf den Versuch zurückzuführen, einen direkten Vergleich mit den Zahlen des Wettbewerbers Anthropic herzustellen. Das sagte die Person unter der Bedingung der Anonymität. OpenAI selbst reagierte nicht auf eine Anfrage zur Stellungnahme. Der neueste Umsatzwert wurde zuerst von der Financial Times berichtet. Die Nachricht fällt in eine Phase, in der sich sowohl OpenAI als auch Anthropic auf einen Börsengang vorbereiten.

Die Details

Der Unterschied zwischen den beiden kommunizierten Zahlen hat einen konkreten Grund in der Rechnungslegung. Im Gegensatz zu Anthropic berücksichtigt OpenAI keine Einnahmen aus Verkäufen über Cloud-Partner wie Amazons AWS oder die Cloud-Division von Alphabet, Google Cloud. Anthropic hingegen zahlt seinen Cloud-Partnern etwa 16 Prozent jedes durch sie erwirtschafteten Dollars. Laut einer Analyse von Reuters im vergangenen Jahr machte dieser Anteil die Hälfte des Umsatzes aus. Wer die beiden Unternehmen vergleichen will, muss diese strukturelle Differenz also berücksichtigen.

Die absoluten Zahlen zeigen, wie rasant beide Unternehmen wachsen. OpenAI startete dieses Jahr mit einem annualisierten Umsatz von 20 Milliarden US-Dollar – verglichen mit 6 Milliarden US-Dollar im Jahr 2024. Im zweiten Quartal wurde der quartalsweise Umsatz von OpenAI zum ersten Mal von Anthropic übertroffen. OpenAI meldete 6,7 Milliarden US-Dollar, Anthropic 11,5 Milliarden US-Dollar. Der annualisierte Umsatz von Anthropic überschritt im Juli 65 Milliarden US-Dollar und soll bis Ende des Jahres 100 Milliarden US-Dollar erreichen, wie Quellen zuvor Reuters mitteilten.

Analysten betrachten die annualisierte Umsatzlaufgeschwindigkeit als eine manchmal irreführende Vertriebskennzahl. Sie besteht oft darin, den Umsatz eines einzelnen Monats mit zwölf zu multiplizieren. Dennoch hat sie sich bei schnell wachsenden Startups im Silicon Valley als beliebte Kennzahl etabliert. Der Bericht stammt von den Reuters-Journalisten Jaspreet Singh und Krystal Hu aus London, datiert auf den 8. Oktober.

Hintergrund: Was bisher geschah

Die aktuelle Meldung ist Teil einer längeren Entwicklung, die aktien.news bereits mehrfach begleitet hat. Bereits am 15.08.2026 berichtete aktien.news, dass OpenAI auf Basis der aktuellen Performance eine annualisierte Umsatz-Run-Rate von mehr als 40 Milliarden US-Dollar erzielt. Bloomberg berichtete damals unter Berufung auf anonyme, mit der Angelegenheit vertraute Personen. Damit würde das Unternehmen seinen annualisierten Umsatz gegenüber Ende 2025 in etwa verdoppeln. Die starke Umsatzentwicklung untermauerte damals die Pläne von OpenAI für ein Börsendebüt an der Wall Street.

Am 19.09.2026 berichtete aktien.news über die Skepsis der Investoren vor dem Anthropic-Börsengang. Demnach stiegen die annualisierten Umsätze von Anthropic im Juli auf 65 Milliarden US-Dollar. Unterstützer des Unternehmens prognostizierten damals, dass sie bis Jahresende 120 Milliarden US-Dollar übersteigen würden, was Anthropic zum am schnellsten wachsenden Unternehmen aller Zeiten machen würde. Derzeit werde das Unternehmen auf 965 Milliarden US-Dollar bewertet. Konkurrenz durch OpenAI, preissensible Kunden und grundsätzliche Fragen zur Zukunft der Künstlichen Intelligenz überschatteten den geplanten IPO.

Noch weiter zurück liegt der Bericht vom 14.04.2026. Damals stand die Bewertung von OpenAI in Höhe von 852 Milliarden US-Dollar unter Beschuss der eigenen Investoren. Wie die Financial Times am Dienstag berichtete, äußerten Geldgeber des KI-Unternehmens ernsthafte Zweifel an der Rekordbewertung, während OpenAI seinen strategischen Fokus verschob. Konkret verlagerte OpenAI seinen Schwerpunkt auf den Markt für Unternehmenskunden und trat damit in direkten Wettbewerb mit dem Rivalen Anthropic. Dieser Strategiewechsel sorgte bei einigen Investoren für Unbehagen.

Am 09.06.2026 meldete aktien.news, dass OpenAI vertraulich einen Antrag für einen US-Börsengang eingereicht hat und damit dem Konkurrenten Anthropic folgte, der diesen Schritt nur wenige Tage zuvor bekannt gegeben hatte. Das Unternehmen machte keine Angaben zum Umfang oder zu den Bedingungen des Angebots und erklärte, dass noch kein Zeitplan festgelegt wurde. Laut Reuters strebte OpenAI bei einem möglichen Börsendebüt, das bereits im September erfolgen könnte, eine Bewertung von bis zu einer Billion US-Dollar an. In einer Mitteilung hieß es damals: „Es könnte noch eine Weile dauern, da es Dinge gibt, die wir tun wollen, die als privates Unternehmen wahrscheinlich einfacher sind."

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist die Meldung vor allem deshalb relevant, weil sie die Vergleichbarkeit von Kennzahlen infrage stellt. Die annualisierte Umsatzlaufgeschwindigkeit ist keine geprüfte Größe aus einem Jahresabschluss, sondern eine Hochrechnung. Wenn ein Unternehmen wie OpenAI seine Zahl von einer angedeuteten Nähe zu 70 Milliarden US-Dollar auf knapp 50 Milliarden US-Dollar korrigiert, zeigt das, wie stark solche Angaben von der gewählten Abgrenzung abhängen. Wer Cloud-Umsätze einrechnet oder nicht, verändert das Bild erheblich.

Hinzu kommt die strukturelle Besonderheit des Anthropic-Modells: Das Unternehmen zahlt seinen Cloud-Partnern etwa 16 Prozent jedes durch sie erwirtschafteten Dollars. Ein Teil des gemeldeten Umsatzes fließt also wieder ab. Ein direkter Vergleich der Bruttokennzahlen beider Unternehmen ist daher nur eingeschränkt aussagekräftig. Anleger sollten bei künftigen IPO-Dokumenten genau prüfen, welche Umsatzdefinition verwendet wird und ob Erträge aus Partnerkanälen enthalten sind.

Beide Unternehmen bereiten sich auf einen Börsengang vor. Dieser Prozess dürfte der Wall Street einen klareren Einblick in die Finanzen verschaffen – einschließlich der Frage, wie nachhaltig das schnelle Umsatzwachstum ist, das durch den Boom bei der Nachfrage nach KI-Anwendungen entstanden ist. Bis dahin bleiben Investoren auf Angaben aus zweiter Hand angewiesen. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten.

Ausblick

Konkrete Termine nennt die aktuelle Meldung nicht. Klar ist, dass sowohl OpenAI als auch Anthropic auf einen Börsengang zusteuern und dass dieser Schritt mehr Transparenz bringen soll. Für Anthropic gilt laut den zuvor von Reuters zitierten Quellen die Erwartung, bis Ende des Jahres einen annualisierten Umsatz von 100 Milliarden US-Dollar zu erreichen. Die im September von aktien.news zitierten Unterstützer des Unternehmens gingen sogar von mehr als 120 Milliarden US-Dollar aus. Bei OpenAI bleibt abzuwarten, wie sich die Umsatzlaufgeschwindigkeit in den kommenden Monaten entwickelt und welche Abgrenzung das Unternehmen dann kommuniziert.

Kurz erklärt

  • Annualisierte Umsatzlaufgeschwindigkeit: Eine Kennzahl, bei der der Umsatz eines Monats hochgerechnet wird, um das Jahrestempo eines Unternehmens abzubilden.
  • Börsengang (IPO): Der erstmalige Verkauf von Aktien eines Unternehmens an der Börse, verbunden mit umfangreichen Offenlegungspflichten.
  • Cloud-Partner: Externe Anbieter von Rechenkapazität, über deren Plattformen ein KI-Unternehmen seine Produkte verkauft und dafür einen Anteil abgibt.
OpenaiAnthropicAnnualisierter UmsatzBörsengangKi-UnternehmenCloud-PartnerUmsatzlaufgeschwindigkeitWall Street

Meistgelesene News

  1. Ukraine-Roboterangriff im Donbas deckt Schwachstelle in Putins Kriegsmaschinerie auf
  2. XRP-Preisprognose: Was Anleger in den nächsten drei Jahren erwarten
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Galeria Karstadt Kaufhof: Beetz stellt Rettungsplan für Warenhauskette vor
  5. Heizölpreise steigen stark: Staatlicher Rabatt bleibt umstritten

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.