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OpenAI zieht vor Gericht gegen Datenherausgabe

Klage der New York Times zwingt OpenAI zur Verteidigung ihrer Nutzer-Privatsphäre vor Gericht

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OpenAI zieht vor Gericht gegen Datenherausgabe

OpenAI hat beim Bundesgericht in New York beantragt, eine richterliche Anordnung aufzuheben, die das Unternehmen verpflichtet, rund 20 Millionen Chatprotokolle von ChatGPT offenzulegen. Hintergrund ist eine laufende Urheberrechtsklage der New York Times und weiterer Medienhäuser. Die Kläger wollen anhand dieser Daten überprüfen, ob ChatGPT ihre urheberrechtlich geschützten Inhalte reproduziert oder ob OpenAI ihre Artikel zum Training der KI verwendet hat.

OpenAI argumentierte, dass die Herausgabe der anonymisierten Protokolle die Privatsphäre der Nutzer gefährde. Nach Angaben des Unternehmens hätten „99,99 %“ der betroffenen Gespräche keinerlei Bezug zu den Vorwürfen in der Klage. In einem Schriftsatz warnte OpenAI davor, dass jeder ChatGPT-Nutzer der letzten drei Jahre nun befürchten müsse, dass seine persönlichen Gespräche an die New York Times weitergegeben würden.

Richterin Ona Wang hatte zuvor angeordnet, die Daten herauszugeben. Sie betonte, die Privatsphäre der Nutzer werde durch eine „gründliche Anonymisierung“ und weitere Schutzmaßnahmen gewahrt. Dennoch hat OpenAI bis Freitag Zeit, die Protokolle vorzulegen.

Laut OpenAI-Chef für Informationssicherheit, Dane Stuckey, würde eine Weitergabe der Daten gegen die eigenen Datenschutzrichtlinien verstoßen. In einem Blogbeitrag schrieb er, eine solche Maßnahme würde „Millionen höchstpersönlicher Gespräche von Menschen offenlegen, die keinerlei Verbindung zur Klage der New York Times haben“.

Der Fall reiht sich in eine Serie von Verfahren gegen Technologieunternehmen ein, die beschuldigt werden, urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis zum Training ihrer KI-Modelle zu nutzen. Sowohl Medienhäuser als auch Künstler und Autoren werfen OpenAI und anderen Anbietern vor, Inhalte zu verwenden, ohne Lizenzgebühren zu zahlen. Sprecher der New York Times äußerten sich bislang nicht zu dem Antrag von OpenAI.

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