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Meta will KI mit Nutzerdaten trainieren

Verbraucherschützer beantragen einstweilige Verfügung vor dem Oberlandesgericht Köln

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 Meta will KI mit Nutzerdaten trainieren

Der Internetkonzern Meta plant, öffentliche Beiträge aus seinen Plattformen Facebook und Instagram für das Training seiner KI-Software Meta AI zu nutzen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nun beim Oberlandesgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen dieses Vorhaben beantragt. Ziel des Verfahrens ist es, die Nutzung der personenbezogenen Daten europäischer Nutzerinnen und Nutzer im Eilverfahren zu stoppen. Bereits eine Woche zuvor hatte die Verbraucherzentrale Meta abgemahnt.

Nach Angaben der Verbraucherschützer hatte Meta Mitte April angekündigt, ab dem 27. Mai veröffentlichte Inhalte auf Facebook und Instagram für KI-Zwecke zu verwenden. Dabei bezieht sich Meta auf ein „berechtigtes Interesse“ und setzt voraus, dass Nutzerinnen und Nutzer aktiv widersprechen müssen, wenn sie dies nicht wünschen. Die Verbraucherzentrale NRW hält dieses Vorgehen für unzulässig und sieht darin einen Verstoß gegen das europäische Datenschutzrecht. Sie fordert, dass die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz auf einer rechtsstaatlichen und fairen Grundlage erfolgen müsse.

Meta weist die Vorwürfe zurück. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, der Ansatz entspreche den im Dezember vom Europäischen Datenschutzausschuss veröffentlichten Richtlinien. Zudem stehe man in einem kontinuierlichen Austausch mit der irischen Datenschutzkommission, die für Meta in Europa zuständig ist. Nutzerinnen und Nutzer seien über ihr Widerspruchsrecht sowohl per E-Mail als auch über In-App-Benachrichtigungen informiert worden. Der Sprecher kritisierte den europäischen Rechtsrahmen als zersplittert und unvorhersehbar, was Innovationen bremse und die Sicherheit von Unternehmen gefährde.

In einer weiteren Stellungnahme betonte Meta, das Training mit Nutzerdaten sei branchenüblich und notwendig, um die eigenen KI-Produkte an Sprache, Kultur und Geschichte in Deutschland anzupassen. Die Verbraucherzentrale hingegen warnt vor voreiligen Fakten. Datenschutzexpertin Christine Steffen erklärte, dass einmal verwendete Daten kaum mehr zurückgeholt werden könnten. Es gehe nicht darum, KI grundsätzlich zu verhindern, sondern die Rechte der Betroffenen zu schützen.

Die Verbraucherzentrale informiert darüber, dass Nutzerinnen und Nutzer der Verwendung ihrer Daten bis zum 27. Mai widersprechen können. Eine entsprechende Anleitung wird auf der Website der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereitgestellt.

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