Google im Fokus eines historischen Kartellverfahrens
US-Regierung sieht durch KI-Einsatz wachsende Gefahr für den Wettbewerb

Im Kartellverfahren gegen Google erhebt das US-Justizministerium schwere Vorwürfe. Google nutze seine Marktmacht im Bereich der Online-Suche aus und festige sein Monopol gezielt durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Bei der Eröffnung des Verfahrens erklärte David Dahlquist, Anwalt des Justizministeriums, es müsse verhindert werden, dass der Konzern durch den Einsatz neuer Technologien seine Dominanz weiter ausbaue. Er betonte, dass Verstöße gegen das Kartellrecht künftig deutliche Konsequenzen nach sich ziehen müssten.
Bereits im vergangenen Jahr hatte ein US-Richter festgestellt, dass Google ein Monopol bei der Web-Suche besitzt. In dem aktuellen Verfahren geht es nun um mögliche Sanktionen und strukturelle Veränderungen. Die US-Regierung strebt an, über das Gericht eine Reihe weitreichender Maßnahmen durchzusetzen, um den Wettbewerb im Bereich der Internetsuche wiederherzustellen. Dazu gehört unter anderem die Forderung, dass Google seinen Chrome-Browser verkaufen müsse. Auch solle das Unternehmen verpflichtet werden, bestimmte Daten seiner Suchmaschine Wettbewerbern zur Verfügung zu stellen.
Zudem sollen bestehende Vereinbarungen beendet werden, durch die Google hohe Summen an andere Browser-Anbieter wie Apple und Mozilla zahlt, damit dessen Suchmaschine voreingestellt bleibt. Ein Bezirksrichter hatte bereits zuvor entschieden, dass solche Exklusivverträge mit Geräteherstellern zur Sicherung der Monopolstellung beigetragen hätten.
Ein zentraler Punkt in der Argumentation des Justizministeriums ist die Einbeziehung von KI-Technologie. Die Behörde fordert, dass auch künftige Entwicklungen im Bereich generativer KI bei den Maßnahmen des Gerichts berücksichtigt werden. Google habe sich mit Samsung auf die Zahlung einer erheblichen Summe geeinigt, um die hauseigene KI-Anwendung Gemini auf dessen Smartphones vorzuinstallieren, was den Wettbewerb weiter einschränke.
Googles Rechtsbeistand John Schmidtlein wies die Vorwürfe zurück und bezeichnete die Forderungen des Justizministeriums als Wunschliste der Konkurrenz. Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden die Innovationskraft des Unternehmens gefährden. Google vertritt die Auffassung, dass seine KI-Produkte nicht Gegenstand des Verfahrens seien. Der Konzern kündigte bereits an, gegen ein mögliches Urteil in Berufung zu gehen, sobald eine Entscheidung über die Konsequenzen des Monopolverfahrens getroffen wurde.
