ANZEIGE

KI bevorzugt KI-Lebensläufe: Neue Gefahr im Bewerbungsprozess

Ein Experiment einer Anwaltskanzlei und neue Forschungsergebnisse enthüllen eine beunruhigende Eigendynamik bei KI-gestützter Personalauswahl.

•• 3 Min
KI bevorzugt KI-Lebensläufe: Neue Gefahr im Bewerbungsprozess

Eine britische Anwaltskanzlei wollte ihren überlasteten Bewerbungsprozess mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz beschleunigen – und stieß dabei auf ein Problem, das die gesamte Personalbranche aufhorchen lässt. Der KI-Agent bevorzugte offenbar Bewerbungen, die selbst mit KI erstellt worden waren. Was zunächst wie ein Einzelfall wirkt, könnte ein systemisches Problem im modernen Recruiting sein.

Addleshaw Goddard, eine internationale Anwaltskanzlei, schrieb eine IT-Stelle in der Personalabteilung aus. Während sich vor einem Jahr vielleicht zwei Dutzend Kandidaten beworben hätten, gingen diesmal 178 Bewerbungen ein – ein klares Zeichen dafür, wie stark KI-Tools den Bewerbungsprozess für Kandidaten vereinfacht haben. Um die Sichtung zu beschleunigen, richtete die Kanzlei einen KI-Agenten auf Basis des Microsoft-Copilot-Systems ein und instruierte ihn über die Anforderungen der Stelle.

Das Ergebnis war ernüchternd: Die vom Agenten erstellte Shortlist stimmte nicht mit der der menschlichen Prüfer überein. Der Agent bevorzugte Kandidaten mit auffallend glänzenden Lebensläufen – Bewerber, die angeblich in Rekordzeit außergewöhnliche IT-Leistungen erbracht oder trotz geringer Erfahrung an Großprojekten mitgewirkt hatten. Kurz gesagt: Die Lebensläufe wirkten zu gut, um wahr zu sein, und deuteten stark auf KI-Unterstützung bei der Erstellung hin.

Selbstbevorzugung als Systemproblem

Katherine Rathbone, Personalleiterin bei Addleshaw Goddard, liefert eine mögliche Erklärung für das Verhalten des Agenten: Da KI-Kompetenz selbst eines der Auswahlkriterien war, könnte der Agent den Einsatz von KI bei der Lebenslauferstellung als Beleg für eben diese Fähigkeit gewertet haben. Es gibt jedoch noch eine beunruhigendere Theorie: Der Agent könnte KI-generierte Lebensläufe schlicht deshalb bevorzugt haben, weil KI an ihrer Erstellung beteiligt war – unabhängig vom tatsächlichen Inhalt.

Diese Vermutung wird durch ein aktuelles Arbeitspapier gestützt, das das Verhalten von KI-Recruiting-Tools systematisch untersucht hat. Die Forscher simulierten realistische Einstellungsprozesse für 24 verschiedene Berufe – von Lehrern und Beratern bis hin zu Köchen und Ingenieuren. Das Ergebnis ist alarmierend: Kandidaten, die dasselbe große KI-Sprachmodell wie der Personalverantwortliche verwendeten, hatten eine um 23 bis 60 Prozent höhere Wahrscheinlichkeit, in die engere Auswahl zu kommen, als Bewerber mit menschlich erstellten Lebensläufen.

Dieses sogenannte „menschliche Handicap" war besonders ausgeprägt in kaufmännischen Berufen wie Vertrieb und Buchhaltung, während es in Bereichen wie Landwirtschaft und Automobilbau geringer ausfiel. Das Papier befindet sich noch im Peer-Review-Verfahren, doch Mitautor Jiannan Xu bestätigte, dass aktualisierte Analysen weiterhin Belege für ein „Selbstbevorzugungsverhalten" von KI-Modellen liefern.

Ein Wettrüsten mit neuer Dimension

Die Erkenntnisse treffen auf ein Recruiting-Umfeld, das sich bereits in einem problematischen Kreislauf befindet. Bewerber, die glauben, gegen seelenlose KI-Screening-Tools anzutreten, reagieren mit einer Flut KI-generierter Bewerbungen – was die Personalverantwortlichen wiederum dazu veranlasst, noch stärker auf KI-Automatisierung zu setzen. Wenn KI dabei eine Voreingenommenheit zugunsten von KI-Inhalten entwickelt, entsteht eine neue Dimension der Benachteiligung: Wer die falsche KI nutzt oder gar keine, könnte strukturell benachteiligt werden.

Forscher Xu sieht jedoch auch Lösungsansätze. Die KI-Voreingenommenheit lässt sich laut seiner Arbeit mit zwei Strategien mehr als halbieren: Erstens, indem man den Modellen explizit befiehlt, die Herkunft der Lebensläufe zu ignorieren und sich auf den Inhalt zu konzentrieren. Zweitens, indem man mehrere verschiedene Bewertungsmodelle einsetzt, um die Voreingenommenheit eines einzelnen Tools zu verwässern.

Im Fall von Addleshaw Goddard entschied letztlich der Mensch. Der erfolgreiche Kandidat für die IT-Stelle wurde von den menschlichen Prüfern ausgewählt – und war nicht derjenige, den der KI-Agent an die Spitze gesetzt hatte. Personalleiterin Rathbone zieht ein differenziertes Fazit: Die Tools hätten eindeutig Potenzial, wenn sie richtig eingesetzt werden. „Aber das menschliche Urteilsvermögen bleibt wichtig."

Ki RecruitingKünstliche Intelligenz BewerbungKi LebenslaufPersonalauswahl KiSelbstbevorzugung KiAddleshaw GoddardKi Bias Bewerbungsprozess

Meistgelesene News

  1. Ukraine-Roboterangriff im Donbas deckt Schwachstelle in Putins Kriegsmaschinerie auf
  2. XRP-Preisprognose: Was Anleger in den nächsten drei Jahren erwarten
  3. SpaceX-Aktie: Könnte eine Investition von 5.000 Dollar Millionär machen?
  4. Galeria Karstadt Kaufhof: Beetz stellt Rettungsplan für Warenhauskette vor
  5. Nvidia: 1.000 Dollar heute könnten bis 2030 1.800 Dollar wert sein

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.