ANZEIGE

Iowa: Gouverneurskandidat Sand will Marihuana wie Alkohol besteuern

Rob Sand fordert Legalisierung und wirbt mit Einnahmen von 50 Millionen Dollar im ersten Jahr für Schulen in Iowa.

•• 7 Min
Iowa: Gouverneurskandidat Sand will Marihuana wie Alkohol besteuern

Rob Sand, der demokratische Kandidat für das Amt des Gouverneurs von Iowa, macht die Legalisierung von Marihuana zum zentralen Thema seines Wahlkampfs. In einer Debatte mit seinem republikanischen Gegner Zach Lahn am Mittwoch erklärte Sand, die Reform würde sowohl die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden erleichtern als auch neue Einnahmen generieren, mit denen sich Bildung finanzieren ließe.

Sand argumentierte, Cannabis solle steuerlich und rechtlich ähnlich behandelt werden wie Alkohol. „Wenn wir Cannabis so besteuern wie Alkohol und es ähnlich behandeln, wäre das ein positiver Schritt für den Haushalt des Bundesstaates“, sagte Sand während der Debatte. „Ich denke auch, dass dies ein positiver Schritt für die Strafverfolgung wäre – indem man einen Teil der Last von ihren Schultern nimmt“, so der Kandidat für das Gouverneursamt.

Besonders deutlich wurde Sand bei der Frage, wie Polizeibeamte den Umgang mit Konsumenten einschätzen. „Jedes Mal, wenn ich mit Polizeibeamten spreche, bevorzugen sie es, sich mit jemandem zu befassen, der Cannabis konsumiert hat, statt mit jemandem, der betrunken ist“, sagte Sand. Zugleich betonte er: „Und sehen Sie, beide sind gefährliche Drogen.“ Sein Fazit lautet: „Wir wollen Menschen nicht einfach wegen ihres Konsums ins Gefängnis werfen.“

Die Details

Später in der Debatte wurde Sand gefragt, wie er eine vorgeschlagene Erhöhung der zusätzlichen staatlichen Zuschüsse an Schulen um 5 Prozent in seinem ersten Amtsjahr finanzieren wolle. Er antwortete, dass die Legalisierung von Marihuana Teil der Lösung sei. „Wenn wir Cannabis legalisieren und es wie Alkohol behandeln, werden wir im ersten Jahr wahrscheinlich $50 million sehen“, sagte Sand. „In den darauffolgenden Jahren wird es jedoch über $100 million liegen.“

Der republikanische Gegenkandidat Zach Lahn sprach in der Debatte nicht über Marihuana. Berichten zufolge steht er der Legalisierung von Cannabis ablehnend gegenüber, hat sich aber offenbar nicht ausführlich zu diesem Thema geäußert. Sand hingegen hat seine Unterstützung für die Legalisierung von Marihuana auf dem Wahlkampfplatz wiederholt hervorgehoben.

Bereits im vergangenen Monat hatte Sand die Legalisierung als „kein Kopfzerbrechen bereitenden“ Schritt bezeichnet, um eine „fiskalische Zeitbombe“ in Iowa abzuwenden, die andernfalls zu Kürzungen bei der Finanzierung von Bildung und öffentlicher Sicherheit führen könnte. „Ich denke, wir sollten es so behandeln wie Alkohol. Das scheint für mich ein kein Kopfzerbrechen bereitender Schritt zu sein, oder?“, sagte der amtierende Staatsrechner bei einer Bürgerversammlung. „Alkohol ist eine gefährliche Droge. Man sollte sie nicht missbrauchen. Außerdem werden wir dich nicht ins Gefängnis werfen, nur weil du ein Bier getrunken hast“, so Sand. „Warum ist das bei Marihuana anders? Es ist eine gefährliche Droge. Man sollte sie nicht missbrauchen. Wir sollten Menschen nicht einfach ins Gefängnis werfen, nur weil sie sie konsumieren.“

Sand hatte seine Position schon bei einer Veranstaltung im August vertreten. Damals sagte er, Marihuana sei eine „gefährliche Droge“, die man nicht missbrauchen solle – „aber wir sollten Menschen auch nicht einfach ins Gefängnis werfen, nur weil sie sie konsumieren. Wir sollten sie so behandeln, wie wir Alkohol behandeln. Alkohol ist eine gefährliche Droge.“ Iowa „verschwendet völlig intakte Steuergelder, um Menschen einzusperren“, kritisierte Sand und verwies darauf, dass Konsumenten über die Grenze fahren, um in anderen Bundesstaaten zu kaufen. „Sie geben ihr Geld in Illinois aus oder in Missouri. Und dann fahren sie zurück, ohne ihr Geld. Das Geld bleibt dort, und die Steuergelder bleiben dort.“

Sand lobte kürzlich auch die Verwaltung von Präsident Donald Trump dafür, Schritte zur bundesweiten Neuklassifizierung von Cannabis unternommen zu haben. „Ich bin jemand, der immer bereit war, das Gute als gut zu bezeichnen“, sagte er. „Ich war wirklich froh zu sehen, dass die Trump-Administration darauf hinarbeitet, Marihuana für medizinische Zwecke zugänglicher zu machen. Ich bin der Überzeugung, dass es so behandelt werden sollte, wie wir Alkohol behandeln.“ Als sie das getan habe, habe er gesagt: „Gut für sie.“

Auch auf bundesstaatlicher Ebene bewegt sich etwas. Josh Turek, der demokratische Kandidat in einem Rennen um einen Sitz im US-Senat in Iowa, sagte im vergangenen Monat, der langjährige restriktive Status von Cannabis als Schedule-I-Droge sei „lächerlich“. Marihuana „sollte legalisiert und reguliert werden, und wir sollten es besteuern“, sagte er.

Hintergrund: Was bisher geschah

Bereits am 19.09.2026 berichtete aktien.news, dass Rob Sand die Legalisierung von Marihuana als „selbstverständlichen“ Schritt bezeichnet hatte, um einer „fiskalischen Zeitbombe“ im Bundesstaat zu begegnen. Ohne zusätzliche Einnahmen drohten Kürzungen bei der Finanzierung von Bildung und öffentlicher Sicherheit, warnte der amtierende Staatshaushaltsprüfer (State Auditor) damals auf einer Bürgerversammlung im Dallas County. Schon dort sagte er, man solle Cannabis genauso behandeln wie Alkohol.

Am 17.09.2026 berichtete aktien.news über einen Gastbeitrag der Schriftstellerin und ehemaligen Pflegekraft Tiffany McElrath aus Alabama, die die Frage aufwarf, warum verantwortungsvoller Cannabiskonsum kriminalisiert werde, während Alkoholkonsum gesellschaftlich akzeptiert sei – obwohl die gesundheitlichen Risiken des Alkohols höher liegen.

Am 25.09.2026 berichtete aktien.news über den US-Senatswahlkampf, in dem die Alkoholindustrie in den Fokus gerät: Eine Analyse von Wahlkampfunterlagen ergab, dass der texanische republikanische Senatskandidat Ken Paxton mehr als eine halbe Million US-Dollar an Spenden aus dem Umfeld der Alkoholindustrie erhalten hat, während er sich für eine restriktive Cannabis-Politik einsetzt. Ein zweiter Schauplatz war Nebraska, wo der unabhängige Senatskandidat Dan Osborn die Cannabis-Haltung seines republikanischen Kontrahenten, Senator Pete Ricketts, nutzte.

Am 08.10.2026 berichtete aktien.news, dass sich die US-Cannabispolitik in einer Phase des Umbruchs befindet. Während Sand die jüngste Teil-Herabstufung von Cannabis durch die Trump-Administration lobte, kämpfen Bundesstaaten wie Washington mit der praktischen Umsetzung dieser neuen föderalen Rahmenbedingungen. Der Bericht hob hervor, wie zäh sich regulatorische Reformen im weltweit größten Cannabis-Markt gestalten.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist die Entwicklung in Iowa vor allem ein Signal für die Richtung der US-Cannabispolitik. Sand verbindet die Legalisierung ausdrücklich mit fiskalischen Argumenten und nennt konkrete Einnahmeerwartungen für die ersten Jahre. Das zeigt, wie Bundesstaaten Legalisierung zunehmend als Haushaltsinstrument begreifen, um Ausgaben für Bildung und öffentliche Sicherheit zu stemmen.

Gleichzeitig macht der Fall deutlich, wie unterschiedlich die Regeln bleiben. Während Sand eine Behandlung „wie Alkohol“ fordert, ist das medizinische Programm in Iowa eng begrenzt: Patienten mit bestimmten Erkrankungen dürfen alle 90 Tage Cannabisprodukte mit maximal 4,5 Gramm THC beziehen, Blüten und Rauchen sind nicht erlaubt. Diese Fragmentierung ist ein zentrales Risiko für Investoren, die auf einen einheitlichen US-Markt setzen.

Zudem ist die politische Lage offen. Der republikanische Gegenkandidat Zach Lahn lehnt die Legalisierung Berichten zufolge ab, hat sich aber nicht ausführlich geäußert. Ob und wann Iowa tatsächlich legalisiert, hängt damit auch vom Ausgang der Wahl ab. Anleger sollten regulatorische Schlagzeilen aus einzelnen US-Bundesstaaten deshalb als einzelstaatliche Ereignisse einordnen, nicht als bundesweite Trendwende.

Ausblick

In Iowa zirkulieren derzeit vorgeschlagene Regeländerungen der Regulierungsbehörden, um die Wohnsitzanforderung für Patienten im medizinischen Cannabisprogramm des Bundesstaates aufzuheben und gleichzeitig sicherzustellen, dass Militärveteranen Anspruch auf reduzierte Registrierungsgebühren haben. Der wohnsitzbezogene Teil der regulatorischen Änderung durch das Gesundheitsministerium und die Abteilung für menschliche Dienste des Staates soll den Bestimmungen eines Gesetzes entsprechen, das Gouverneurin Kim Reynolds im Juni unterzeichnete.

Dieses Gesetz ermöglicht es auch Bewohnern außerhalb des Bundesstaates, sich im medizinischen Cannabisprogramm zu registrieren, wenn sie eine Bescheinigung eines Gesundheitsdienstleisters in Iowa vorlegen. Zusätzlich verdoppelt es die Anzahl der medizinischen Cannabisdispensaries, die im Staat betrieben werden dürfen. Der Iowa Medical Cannabidiol Board, der das medizinische Marihuana-Programm des Bundesstaats überwacht, hatte in einem Bericht von 2023 empfohlen, dem Staat mehr Lizenzen zu gewähren, „um den Iowanern einen größeren geografischen Zugang zu medizinischen Cannabisprodukten zu ermöglichen“.

Unabhängig davon prüften die Gesetzgeber von Iowa in dieser Sitzungssession einen Gesetzentwurf zur Schaffung eines staatlich regulierten therapeutischen Psilocybin-Programms für Patienten mit posttraumatischer Belastungsstörung (PTSD). Im vergangenen Jahr legte der Gouverneur Veto gegen einen früheren Gesetzentwurf ein, der Ärzten im Staat gestattet hätte, sofort eine synthetische Form von Psilocybin zu verschreiben, falls die US-Behörde für Lebensmittelsicherheit und Arzneimittel (FDA) die psychedelische Substanz bundesweit genehmigen würde. Er argumentierte, dass dies „die staatliche Autorität, eine informierte Entscheidung über die Klassifizierung zu treffen, an Bundesbeamte abgibt“.

Kurz erklärt

  • Schedule-I-Droge: In den USA die strengste Einstufung von Betäubungsmitteln für Substanzen mit hohem Missbrauchspotenzial und ohne anerkannten medizinischen Nutzen.
  • Neuklassifizierung: Die behördliche Herabstufung einer Droge in eine weniger strenge Kategorie, die Forschung und medizinische Anwendung erleichtern kann.
  • Medical Cannabidiol Board: Ein staatliches Gremium in Iowa, das das medizinische Cannabisprogramm des Bundesstaates überwacht und Empfehlungen abgibt.
Marihuana Legalisierung IowaRob SandCannabis SteuernUs-CannabispolitikGouverneurswahl IowaMedizinisches Cannabis IowaZach LahnThc Grenzwerte

Meistgelesene News

  1. Galeria-Insolvenz: Schicksal von 12.000 Jobs hängt an BA-Entscheidung
  2. Börsenkorrektur kommt unweigerlich: So bereiten sich Anleger richtig vor
  3. Gaming und Wetten: Krypto-Klage, GTA 6 und Aktivisten-Investor im Fokus
  4. Pieper sieht veränderte Marktstruktur als Treiber heftiger Kursausschläge
  5. Take-Two-Aktie vor GTA-6-Release: Chance oder Risikofalle?

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.