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Indisches Gericht zwingt Apple zur Kooperation im Kartellverfahren

Der Delhi High Court lehnte Apples Antrag auf Aussetzung des Verfahrens ab und fordert vollständige Zusammenarbeit mit der Wettbewerbsbehörde.

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Indisches Gericht zwingt Apple zur Kooperation im Kartellverfahren

Ein indisches Gericht hat Apple angewiesen, „vollumfänglich" mit den Ermittlern der indischen Wettbewerbsbehörde CCI (Competition Commission of India) zu kooperieren. Der Delhi High Court veröffentlichte die entsprechende Verfügung auf seiner Website und lehnte damit den Antrag des US-Konzerns ab, das laufende Kartellverfahren rund um den Markt für iPhone-Apps auszusetzen.

Hintergrund des Verfahrens ist eine CCI-Untersuchung aus dem Jahr 2024, die zu dem Ergebnis kam, dass Apple seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe. Die Wettbewerbsbehörde fordert seither Apples Finanzdaten ein – Informationen, die üblicherweise als Grundlage für die Berechnung von Kartellstrafen dienen.

Apples Widerstand gegen die Behörde

Apple wehrt sich gegen die Forderungen der CCI und wirft der Behörde vor, ihre Befugnisse zu überschreiten. Der Konzern argumentiert, er habe Klage gegen das gesamte indische Gesetz zur Berechnung von Kartellstrafen eingereicht und die Aufsichtsbehörde müsse das Ergebnis dieses Verfahrens abwarten, bevor sie weitere Schritte unternehme.

Das Gericht zeigte sich jedoch nur teilweise kompromissbereit: Zwar muss Apple nun kooperieren, gleichzeitig forderte der Delhi High Court die CCI auf, bis mindestens zum 15. Juli keine endgültige Entscheidung in dieser Angelegenheit zu treffen. Apple selbst wies jegliches Fehlverhalten zurück und reagierte auf eine Anfrage zur Stellungnahme nicht.

Indien als wachsender Schlüsselmarkt für Apple

Das Verfahren in Indien ist eines von mehreren Kartellrechtsfällen, mit denen Apple derzeit weltweit konfrontiert ist. Besondere Bedeutung erhält der Fall durch die wachsende Rolle Indiens für den iPhone-Hersteller: Laut dem Marktforschungsunternehmen Counterpoint Research erreichen iPhones in Indien mittlerweile einen Marktanteil von 9 Prozent – ein deutlicher Anstieg gegenüber 4 Prozent vor zwei Jahren.

Indien zählt damit zu den dynamischsten Wachstumsmärkten für Apple weltweit. Der Konzern hat in den vergangenen Jahren erheblich in den indischen Markt investiert, unter anderem durch den Aufbau lokaler Produktionskapazitäten. Ein negatives Ergebnis im Kartellverfahren könnte die Geschäftstätigkeit des Unternehmens in der Region belasten.

Das Kartellverfahren dreht sich konkret um den App-Store-Markt für iPhones. Regulierungsbehörden weltweit werfen Apple vor, durch die Kontrolle über seinen App Store und die damit verbundenen Gebühren und Regeln eine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich auszunutzen. Ähnliche Verfahren laufen unter anderem in der Europäischen Union und den USA.

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