Indien gewährt Apple wichtige Steuererleichterung für iPhone-Produktion
Neue Regelung befreit ausländische Unternehmen fünf Jahre lang von Steuern auf Maschinenfinanzierung.

Die indische Regierung hat Apple einen entscheidenden Durchbruch verschafft: Ausländische Unternehmen können ihre Auftragsfertiger künftig fünf Jahre lang mit Maschinen ausstatten, ohne dabei Steuern zahlen zu müssen. Finanzministerin Nirmala Sitharaman verkündete die Gesetzesänderung am Sonntag im Rahmen der Haushaltsvorstellung für 2026-27.
Die Regelung beseitigt ein großes Hindernis für Apples Expansion in Indien. Bisher mussten Auftragsfertiger wie Foxconn und Tata Milliarden Dollar selbst aufbringen, um die teure Produktionsausrüstung zu kaufen. Apple befürchtete, dass die Finanzierung von Maschinen in Indien als "Geschäftsverbindung" eingestuft und damit die Gewinne aus iPhone-Verkäufen besteuert würden – anders als in China.
Die neue Steuerbefreiung gilt ausdrücklich für Investitionsgüter, Ausrüstung und Werkzeuge, die ausländische Firmen ihren indischen Vertragspartnern zur Verfügung stellen. "Wenn Sie Ihre Maschine bringen und diese von einem lokalen Hersteller zur Produktion verwendet wird, befreien wir Sie für fünf Jahre", erklärte Arvind Shrivastava, Staatssekretär für Steuern.
Strategische Bedeutung für Apple
Die Maßnahme kommt zu einem günstigen Zeitpunkt für den iPhone-Hersteller. Apple baut seine Präsenz in Indien massiv aus, um die Abhängigkeit von China zu reduzieren. Der Marktanteil des Konzerns in Indien hat sich seit 2022 auf 8 Prozent verdoppelt. Noch beeindruckender: Indiens Anteil an der weltweiten iPhone-Produktion ist im selben Zeitraum von 6 auf 25 Prozent gestiegen.
Die Regelung gilt bis zum Steuerjahr 2030-31 und ist auf Fabriken in zollrechtlich freien Gebieten beschränkt. Diese Einschränkung macht die Standorte vor allem für exportorientierte Produktion attraktiv, da Geräte für den indischen Markt Importsteuern unterliegen würden.
Wettbewerbsvorteil gegenüber Samsung
Samsung, Apples südkoreanischer Rivale, profitiert weniger von der Neuregelung. Der Konzern fertigt seine Smartphones fast ausschließlich in eigenen indischen Fabriken und ist daher kaum auf externe Auftragsfertiger angewiesen. Die frühere Steuersituation stellte für Samsung somit kein vergleichbares Problem dar.
Shankey Agrawal von der Kanzlei BMR Legal sieht in der Steuerbefreiung einen Wendepunkt: "Diese Maßnahme beseitigt ein entscheidendes Risiko, das die Elektronikfertigung in Indien bisher blockiert hat." Er erwartet eine schnellere Skalierung und größeres Vertrauen globaler Elektronikkonzerne in den Produktionsstandort Indien.
Die Gesetzesänderung könnte weitere ausländische Technologieunternehmen ermutigen, ihre Fertigung nach Indien zu verlagern. Durch die Übernahme der Maschinenfinanzierung können sie die finanzielle Belastung ihrer Partner reduzieren und gleichzeitig schneller in den wachsenden indischen Markt investieren.
