ANZEIGE

Google startet Krypto-Verwahrung: Was das für Ethereum und Solana bedeutet

Alphabet kündigt mit Google MPC einen neuen Verwahrungsdienst für Krypto an, der Ethereum und Solana mild unterstützen könnte.

• 5 Min
Google startet Krypto-Verwahrung: Was das für Ethereum und Solana bedeutet

Alphabet, der Mutterkonzern von Google, baut sein Engagement im Kryptosektor weiter aus. Am 28. Oktober kündigte das Unternehmen eine neue Kryptowährungsplattform namens „Google Multi-Party Compute (MPC)" an. Der Dienst soll Finanzinstitutionen eine sicherere Verwahrung digitaler Vermögenswerte bieten als andere Optionen. Der kommerzielle Start ist für Anfang 2027 geplant.

Für die beiden großen Smart-Contract-Blockchains Ethereum (ETH) und Solana (SOL) könnte daraus ein leichter zusätzlicher Aufwind entstehen. Alphabet nutzt die Plattform nach eigenen Angaben bereits, um eigene digitale Vermögenswerte zu sichern, die auf beiden Blockchains hinterlegt sind. Der Effekt dürfte jedoch begrenzt bleiben — das ist die zentrale Botschaft der Analyse des US-Anlagedienstes The Motley Fool.

Google argumentiert, dass die Beziehungen des Konzerns zu traditionellen Finanzinstituten ihm einen Vorteil bei der Bereitstellung einer cybersicheren Krypto-Verwahrung verschaffen. Ob und wie stark dies Ethereum und Solana tatsächlich hilft, ist eine andere Frage. Die Aktie von Alphabet (Ticker GOOGL) notierte zuletzt mit einem Plus von 0,37 Prozent, Ethereum mit plus 1,20 Prozent und Solana mit minus 0,50 Prozent.

Google zerlegt private Schlüssel in Fragmente auf getrennten Systemen

Die technische Grundlage des neuen Dienstes besteht darin, den privaten Schlüssel eines Krypto-Wallets — den geheimen Code, der die Kontrolle über das Wallet gewährt — in Fragmente zu zerlegen, die auf separaten Computersystemen gespeichert werden. Dadurch wird es für Angreifer erheblich schwieriger, einen vollständigen privaten Schlüssel zusammenzustellen und anschließend Gelder zu stehlen. Googles Tool soll zudem jede eingehende Transaktion gegen eine Liste der Regeln einer Finanzinstitution prüfen, etwa Ausgaben- und Überweisungslimits, bevor die Transaktion fortgesetzt wird.

Die Passform zwischen Produkt und Zielmarkt ist offensichtlich: In einer Umfrage des American Banker aus dem Jahr 2026 gaben 47 Prozent der befragten Finanzinstitutionen an, dass Cybersicherheit eine der größten Hürden für die Einführung von Blockchain-Technologie darstellt. Das Thema ist derzeit besonders relevant, denn am 29. Oktober wurde die größte Krypto-Börse, Binance, gehackt; die Cyber-Kriminellen entwendeten 6,3 Milliarden Dollar.

Google plant, zwei verschiedene Methoden zur Transaktionsunterzeichnung zu unterstützen, die Institutionen bei Launch nutzen können. Eine davon ist der Elliptic Curve Digital Signature Algorithm (ECDSA), den Ethereum verwendet und der auch andernorts weit verbreitet ist. Die andere ist Ed25519, das Solana und viele andere Netzwerke nutzen. Wichtig ist, dass ECDSA auch Bitcoin sichert sowie das Ledger hinter XRP, sodass der Ansatz des Unternehmens keine spezifische Chain bevorzugt.

Google konkurriert mit dem eigenen GCUL-Netzwerk um Kapital und Aktivität

MPC ist der jüngste Versuch von Alphabet, stärker im Bereich Kryptowährungen zu konkurrieren. Google betreibt inzwischen auch eine eigene Blockchain, das Google Cloud Universal Ledger (GCUL), das der Konzern im Jahr 2025 vorstellte und das sich ebenfalls an Finanzinstitutionen und andere zugelassene Teilnehmer richtet. Google wirbt für GCUL als ein „glaubhaft neutrales" permissioned Network, das jede Bank für Zahlungen und Asset-Tokenisierung nutzen kann oder zur Umwandlung der Eigentumsrechte an Aktien und Anleihen in handelbare Krypto-Assets. Jede Bank, die sich entscheidet, ihre Arbeit dort durchzuführen, ist Geschäft, das Ethereum und Solana nicht gewinnen — und Vermögenswerte, die sie nicht auf ihren Netzwerken gelagert bekommen.

Bereits am 19.10.2026 berichtete aktien.news, dass Motley Fool Alphabet zehn Jahre halten würde

Bereits am 19.10.2026 berichtete aktien.news über eine Analyse von The Motley Fool zu der Frage, welche der „Magnificent Seven" man zehn Jahre lang halten würde, wenn man sich für genau eine entscheiden müsste. Die Antwort der Autoren fiel eindeutig aus: Es ist Alphabet, der Google-Mutterkonzern, der an der US-Börse unter den Tickersymbolen GOOGL und GOOG gehandelt wird. Zur Begründung verwies die Analyse auf mehrere dominante Geschäftssegmente unter einem Dach, darunter YouTube, Waymo und die Google-Suche.

Ebenfalls am 18.10.2026 berichtete aktien.news, dass Alphabet am 28. Oktober seine Ergebnisse für das dritte Quartal veröffentlicht und dass Google Cloud auf dem besten Weg ist, zum größten Treiber des operativen Einkommenswachstums zu werden. Nachdem das Umsatzwachstum von Google Cloud im zweiten Quartal auf 82 Prozent beschleunigt hatte, prognostizierte der Autor von The Motley Fool, dass das Segment im dritten Quartal seinen Umsatz mehr als verdoppeln wird. Bereits am 25.09.2026 hatte aktien.news eine Einschätzung von Motley Fool aufgegriffen, wonach die Google-Aktie zu günstig sei, um sie zu ignorieren; das zugrunde liegende Video war am 9. September 2026 veröffentlicht worden.

Der Verwahrungsdienst dürfte die Nachfrage nach Ethereum und Solana kaum verändern

Der bullische Faktor für Solana und Ethereum besteht darin, dass Alphabet die Plattform bereits zur Sicherung einiger eigener digitaler Vermögenswerte auf beiden Chains nutzt. Nach Einschätzung von The Motley Fool handelt es sich bestenfalls um einen geringen Schub. Das Anbieten sichererer Lagerung für Institutionen wird niemanden dazu bringen, diese Münzen zu wollen, der sie nicht ohnehin schon will. Große Investoren haben bereits verwahrten Zugang über Krypto-Exchange-Traded Funds (ETFs), und die Nachfrage dort ist sowohl volatil als auch häufig schwach.

In den ersten sieben Handelstagen im Oktober 2026 verzeichneten Ethereum-ETFs Nettoabflüsse in Höhe von 635 Millionen Dollar, während Solana-ETFs Nettoabflüsse in Höhe von 24,8 Millionen Dollar sahen. Darüber hinaus profitieren Coin-Inhaber hauptsächlich von neuen Nettokäufen und neuer Netzwerknutzung. Langfristig gelagerte Coins werden selten für Transaktionen genutzt, was nur wenig zur Netzwerkaktivität beiträgt, die dem zugrunde liegt, was diese Kryptowährungen wertvoll macht.

Für deutsche Privatanleger ist dabei wichtig, dass sich der Dienst an Finanzinstitutionen und andere zugelassene Teilnehmer richtet und nicht an Privatpersonen. Ein direkter Zugang zu MPC ist für sie daher nicht der Adressat des Angebots. Die Nachricht ist damit in erster Linie als Signal für die institutionelle Infrastruktur des Kryptomarktes zu lesen, nicht als unmittelbarer Impuls für das eigene Depot.

Anleger sollten 2027 auf ETF-Ströme und Bankankündigungen achten

Anleger sollten den Dienststart nach Einschätzung von The Motley Fool als kleinen positiven Faktor betrachten und als einen vertrauensbildenden Schritt, der schließlich dazu führen könnte, dass mehr institutionelles Kapital in den Krypto-Sektor fließt. Konkret rät die Analyse, in der ersten Hälfte des Jahres 2027 die ETF-Ströme beider Münzen zu beobachten und auf Bankankündigungen von Krypto-Operationen zu achten, die Googles Dienst als Partner nennen. Wenn die Netto-ETF-Zuflüsse genau dann zurückkehren, wenn Banken zusteuern, bedeutet dies, dass die Geschichte der Asset-Verwahrung der neuen Nachfrage weicht — und die Lage wäre bullischer als jetzt.

Diese Fachbegriffe helfen beim Verständnis des neuen Google-Dienstes

  • Multi-Party Compute (MPC): Verfahren, bei dem ein geheimer Schlüssel in mehrere Fragmente aufgeteilt und auf getrennten Computersystemen gespeichert wird.
  • Privater Schlüssel: geheimer Code, der die Kontrolle über ein Krypto-Wallet verleiht.
  • ECDSA: digitales Signaturverfahren, das unter anderem Ethereum und Bitcoin absichert.
  • Ed25519: Signaturverfahren, das Solana und viele andere Netzwerke nutzen.
  • Permissioned Network: Blockchain-Netzwerk, an dem nur zugelassene Teilnehmer mitwirken dürfen.
GoogleAlphabetKrypto-VerwahrungEthereumSolanaMulti-Party ComputeKrypto-EtfGoogle Cloud Universal Ledger

Meistgelesene News

  1. SpaceX-Aktie: Was 10.000 Dollar bis 2030 wert sein könnten
  2. Deutsche Telekom bremst Fusion mit T-Mobile US aus
  3. Weil Gotshal & Manges: Wie die Wall-Street-Kanzlei in die Krise geriet
  4. Weil, Gotshal & Manges in der Krise: Kanzlei sucht Insolvenzberater
  5. Commerzbank-Übernahme: Deutsche Bank wirbt offensiv um Mittelstandskunden

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation:
Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London; SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze.

Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen:
Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter.

In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten:
Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Stock Market Media Ltd. und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten:
Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde:
Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.