Flydubai-Attentäter absolvierte Flugausbildung in Neuseeland und Australien
Der mutmaßliche Angreifer auf Flydubai-Flug 1073 hielt sich zwischen 2018 und 2019 mit einem Studentenvisum in Neuseeland auf.

Der mutmaßliche Angreifer auf den Flydubai-Flug 1073 hat laut Behördenangaben einen Teil seiner Flugausbildung in Neuseeland absolviert. Ermittler in mehreren Ländern arbeiten unter Hochdruck daran, den Hintergrund des Mannes zu rekonstruieren, der in Medienberichten als Hamam al-Hammami identifiziert wird. Die Staatsanwaltschaft der Vereinigten Arabischen Emirate wirft ihm vor, den Kapitän des Fluges mit einer Axt angegriffen zu haben, während er versuchte, einen Terrorakt zu verüben.
Der Kapitän wehrte den Angriff ab, bevor Passagiere den Angreifer überwältigten. Das Flugzeug landete sicher in Saudi-Arabien, bevor die Passagiere ihre Reise nach Israel fortsetzten. Der Vorfall hat eine internationale Ermittlungswelle ausgelöst, die nun Neuseeland, Australien, die VAE und Israel umfasst.
Die Details
Michael Johnson, Assistant Commissioner der neuseeländischen Polizei, erklärte, dass sich der Verdächtige „zwischen November 2018 und Mai 2019 mit einem sechsmonatigen Studentenvisum" in Neuseeland aufhielt. Johnson präzisierte: „Der Copilot hielt sich in Neuseeland auf, um einen Teil seiner Flugausbildung für ein britisches Unternehmen zu absolvieren, das nicht mehr in Neuseeland tätig ist." Die neuseeländische Polizei gab an, sie prüfe „Unterlagen und führe Ermittlungen im Hinblick auf die Zeit durch, die [Hammami] in Neuseeland verbracht hat."
Vor seinem Aufenthalt in Neuseeland war Hammami in Australien. Die RMIT University in Melbourne teilte mit, dass „ein ehemaliger Student, der mutmaßlich in den Flydubai-Flugzwischenfall verwickelt war", zwischen 2015 und 2017 an der Institution eingeschrieben war, „jedoch keinen Abschluss in Ingenieurwissenschaften erlangte". Die Universität erklärte, während der laufenden Ermittlungen keine weiteren Kommentare abgeben zu können.
Israelische Beamte haben Hammami als omanischen Staatsbürger identifiziert. Er wird in den VAE im Rahmen einer von den Emiraten geleiteten Untersuchung wegen der mutmaßlich versuchten Entführung festgehalten. Hammami wurde in dieser Woche vom israelischen Inlandsgeheimdienst Schin Bet verhört, wie eine mit der Angelegenheit vertraute Person mitteilte. Die beiden Länder würden sich bei den Ermittlungen eng abstimmen. Bisher wurde Hammami noch nicht angeklagt.
Die VAE haben geltend gemacht, dass der Fall in ihre Zuständigkeit falle, da der Flug in Dubai registriert war und die Fluggesellschaft Flydubai sich im Besitz der Regierung von Dubai befindet. Einige Terrordelikte können nach dem Recht der VAE mit der Todesstrafe geahndet werden.
Hintergrund: Was bisher geschah
Bereits am 01.10.2026 berichtete aktien.news, dass der Flydubai-Flug von Dubai nach Tel Aviv mehr als zwei Stunden nach dem Start in Dubai um fast 20.000 Fuß sank und Notrufe absetzte, darunter ein Hinweis auf eine „rechtswidrige Einmischung" – ein seltenes Signal für eine mögliche Entführung. An Bord befanden sich 174 Passagiere, darunter zahlreiche Israelis auf dem Rückweg in ihre Heimat.
Ebenfalls am 01.10.2026 berichtete aktien.news, dass der Kapitän des Flugzeugs, Smit Machchhar, während des Fluges von einem Kollegen im Cockpit angegriffen und dabei mit einer Axt oder durch Messerstiche verletzt wurde. Der israelische Premierminister Benjamin Netanyahu erklärte nach Gesprächen mit zurückkehrenden Passagieren, dass eine Katastrophe nur durch das entschlossene Eingreifen der Fluggäste verhindert werden konnte.
Am 02.10.2026 berichtete aktien.news, dass der Vorfall die Erholung der regionalen Fluggesellschaften trübt, die ohnehin bereits mit den Folgen des Iran-Kriegs kämpfen, und erneut Sicherheitsbedenken im Bereich der Luftfahrt im Nahen Osten geschärft hat. Am 03.10.2026 stufte der Generalstaatsanwalt der VAE, Hamad Saif Al Shamsi, den Vorfall offiziell als versuchten Terrorakt ein und bestätigte, dass der Co-Pilot versucht hatte, die Kontrolle über das Flugzeug zu übernehmen.
Was das für Anleger bedeutet
Für deutsche Privatanleger, die in Luftfahrt- oder Reiseunternehmen mit Nahost-Exposure investiert sind, unterstreicht der Fall die anhaltenden Sicherheitsrisiken in der Region. Die Ermittlungen laufen in mehreren Ländern gleichzeitig, was auf eine komplexe internationale Dimension hindeutet. Flydubai befindet sich im vollständigen Besitz der Regierung von Dubai und ist nicht börsennotiert, weshalb ein direkter Kurseffekt auf die Fluggesellschaft selbst für Privatanleger nicht relevant ist.
Die FT berichtete unter Berufung auf zwei mit den Ermittlungen vertraute Personen, dass Hammami in Australien mutmaßlich radikale Moscheen besucht und extremistische Websites aufgerufen habe. Die Australian Security Intelligence Organisation (ASIO), der australische Inlandsgeheimdienst, habe eine „Akte" über ihn geführt. John Coyne, Direktor des Programms für nationale Sicherheit am Australian Strategic Policy Institute, warnte jedoch vor voreiligen Schlüssen über mögliche Geheimdienstfehler: „[Die australischen Geheimdienste] werden versuchen sicherzustellen – haben wir etwas übersehen, falls er radikalisiert war, und vertrat er extremistische Überzeugungen?"
Ausblick
Die israelischen Geheimdienstmitarbeiter prüfen laut einer mit der Sachlage vertrauten Person, ob Hammami allein handelte oder mit anderen zusammenarbeitete. Die neuseeländische Polizei hat angekündigt, weiterhin Unterlagen zu prüfen und Ermittlungen zur Zeit von Hammamis Aufenthalt im Land durchzuführen. Die ASIO lehnte eine Stellungnahme ab und verwies auf das australische Innenministerium. Der neuseeländische Sicherheitsgeheimdienst reagierte nicht auf eine Bitte um Stellungnahme. Hammami wurde bisher noch nicht angeklagt; die VAE führen die Ermittlungen unter ihrer Zuständigkeit weiter.
Kurz erklärt
- Schin Bet: Israelischer Inlandsgeheimdienst, zuständig für Spionageabwehr und Terrorismusbekämpfung im Inland.
- ASIO: Australian Security Intelligence Organisation, der zivile Inlandsgeheimdienst Australiens zur Abwehr von Spionage und Terrorismus.
- Rechtswidrige Einmischung: Internationaler Luftfahrtbegriff für einen unerlaubten Eingriff in den Flugbetrieb, der als mögliches Entführungssignal gilt.
