Finma rügt Julius Bär scharf: Aktie steigt auf Rekordstand
Die Schweizer Aufsicht beanstandet schwere Mängel beim Risikomanagement und in der Geldwäschebekämpfung – die Anleger reagieren dennoch erleichtert.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat die Schweizer Privatbank Julius Bär nach einem fast zwei Jahre dauernden Enforcementverfahren scharf gerügt. Die Behörde stellte schwere Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen fest. Betroffen sind nach Angaben der Aufsicht sowohl die Anforderungen an ein angemessenes Risikomanagement als auch die Pflichten der Geldwäschebekämpfung.
Für die Aktionäre ist die Nachricht dennoch eine Erleichterung. Die Aktie von Julius Bär legte im Morgenhandel um 8,8 Prozent auf 77,92 Franken zu und erreichte damit einen Rekordstand. Offenbar war die Unsicherheit über den Ausgang des Verfahrens größer als die Furcht vor den angeordneten Maßnahmen. Das Institut kündigte zugleich an, einen Antrag auf Wiederaufnahme der Aktienrückkäufe zu stellen.
Es ist bereits das fünfte Enforcementverfahren, das die Finma in weniger als zehn Jahren gegen Julius Bär führt. Der Vorgang ist damit kein Einzelfall, sondern Teil einer Serie aufsichtsrechtlicher Konflikte. Im Zentrum stehen diesmal zwei Themenkomplexe: das Engagement rund um den zusammengebrochenen Immobilienkonzern Signa und Mängel im Russland-Geschäft.
Die Details
Julius Bär zählte zu den größten Kreditgebern der Signa-Gruppe, des Immobilienkonzerns des Tiroler Investors René Benko. Im Jahr 2023 schrieb die Bank 586 Millionen Franken auf ihr Signa-Engagement ab. Der Skandal kostete mehrere Spitzenvertreter den Job. Stefan Bollinger übernahm Anfang 2025 den Chefposten bei dem Zürcher Institut.
Der zweite Komplex betrifft das Geschäft mit russischen Kunden. Die Finma stellte schwere Mängel beim Risikomanagement in diesem Bereich fest. Konkret geht es um Kunden im Umfeld zweier russischer PEP mit hohem Risiko. Die Herkunft der Vermögenswerte sei über Jahre unzureichend abgeklärt worden. Nach Einschätzung der Aufsicht ignorierte die Bank zahlreiche Warnsignale. Mitarbeitende und externe Vermittler verdienten in diesem Zusammenhang Millionensaläre und Provisionen.
Die angeordneten Maßnahmen sind umfangreich. Die Finma verlangt Rechenschaftsberichte bis ins Jahr 2032. Ein temporäres Neugeschäftsverbot für Geschäfte mit PEP, das im September 2025 verhängt wurde, wird stufenweise wieder abgebaut. Bis zum Abschluss des Verfahrens muss Julius Bär zusätzlich Eigenmittel in Höhe von 250 Millionen Franken halten. Rund zehn Millionen Franken Gewinne aus dem Russland-Geschäft zieht die Finma ein. Eine Geldbuße kann die Behörde dagegen nicht verhängen – diese Möglichkeit fehlt ihr im Schweizer Aufsichtsrecht. Die Bank trennt sich unterdessen schrittweise von nicht konformen Kunden.
Auf Analystenseite wird die Ankündigung neuer Aktienrückkäufe bereits eingeordnet. "Da das Jahresende nun kurz bevorsteht, gehen wir davon aus, dass sich die Aktienrückkäufe im Jahr 2026 auf insgesamt nur rund 100 Millionen Franken belaufen werden", sagt Ausano Cajrati Crivelli von der Zürcher Kantonalbank. Konzernchef Bollinger bewertet das Ergebnis des Verfahrens als Wendepunkt: "Wir haben heute einen wichtigen Meilenstein erreicht, der die Anstrengungen bestätigt, die wir in den vergangenen 20 Monaten unternommen haben."
Hintergrund: Was bisher geschah
Bereits am 03.02.2026 berichtete aktien.news, dass der Staatsfonds Mubadala aus Abu Dhabi im Rechtsstreit mit dem insolventen Signa-Gründer René Benko einen bedeutenden Erfolg errungen hat. Ein internationales Schiedsgericht sprach dem emiratischen Fonds mehr als 700 Millionen Euro zu; der Schiedsspruch richtete sich direkt gegen Benko, seine Privatstiftungen und Teile der Signa-Holding.
Am 10.04.2026 meldete aktien.news, dass Julius Bär laut Insidern die Ablösung ihrer Finanzchefin Evie Kostakis erwägt. Kostakis hatte den Posten im Jahr 2022 übernommen und war damit das ranghöchste verbliebene Mitglied eines Managementteams, das in den vergangenen zwei Jahren einen tiefgreifenden personellen Wandel erlebt hatte. Der Umbau an der Führungsspitze begann, als die Bank eine Serie schmerzhafter Verluste und Abschreibungen offenlegte.
Am 23.09.2026 folgte die Nachricht, dass das Landesgericht Innsbruck René Benko wegen Gläubigerbegünstigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt hat. Bereits im Oktober 2025 war Benko zu zwei Jahren Haft verurteilt worden; in einem Teilaspekt hatte das Gericht ihn damals freigesprochen, doch der Oberste Gerichtshof hob diesen Freispruch auf, sodass das Strafmaß neu festgesetzt werden musste. Am 24.09.2026 berichtete aktien.news schließlich, dass das Urteil rechtskräftig ist und 30 Monate Haft wegen Insolvenzbetrugs vorsieht, weil sowohl die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als auch Benko selbst auf Rechtsmittel verzichteten.
Was das für Anleger bedeutet
Für Privatanleger ist vor allem die Frage relevant, wie teuer der Vorgang für die Bank wird. Die direkt benannten Belastungen sind überschaubar: 250 Millionen Franken zusätzlich zu haltende Eigenmittel und rund zehn Millionen Franken Gewinneinzug. Beide Positionen dürften die Kapitalausstattung belasten, aber nicht existenziell gefährden. Entscheidend ist, dass das Enforcementverfahren nun abgeschlossen ist und die Unsicherheit über den Ausgang wegfällt – genau das scheint der Kursanstieg widerzuspiegeln.
Zugleich bleibt ein Risikofaktor bestehen: Die Finma verlangt Rechenschaftsberichte bis 2032 und behält sich damit eine langfristige Beobachtung vor. Ein temporäres Neugeschäftsverbot ist nur stufenweise abgebaut, nicht aufgehoben. Wer in Julius-Bär-Aktien investiert ist oder darüber nachdenkt, sollte daher die weiteren Mittelflüsse in die Aktienrückkäufe verfolgen. Diese hängen davon ab, ob die Aufsicht dem Antrag auf Wiederaufnahme zustimmt.
Auch der Vergleich mit der Vergangenheit lohnt: Es handelt sich um das fünfte Enforcementverfahren in unter zehn Jahren. Wiederkehrende aufsichtsrechtliche Probleme sind ein Hinweis auf strukturelle Schwächen im Risikomanagement, die sich nicht allein durch einen Chefwechsel beheben lassen. Deutsche Anleger sollten zudem beachten, dass die Finma im Gegensatz zu anderen Aufsichtsbehörden keine Geldbußen gegen Institute verhängen kann – der Sanktionsdruck wirkt daher vor allem über Eigenmittelauflagen und Geschäftsbeschränkungen.
Ausblick
Julius Bär hat angekündigt, die Wiederaufnahme der Aktienrückkäufe zu beantragen. Ob und wann die Finma zustimmt, ist offen; ein Analyst der Zürcher Kantonalbank rechnet für 2026 mit einem Volumen von rund 100 Millionen Franken. Parallel läuft der stufenweise Abbau des PEP-Neugeschäftsverbots. Die zusätzlichen Eigenmittelanforderungen gelten bis zum Abschluss des Verfahrens, und die Berichtspflichten gegenüber der Aufsicht reichen bis 2032. Auf Seiten des Signa-Komplexes ist das Strafverfahren gegen René Benko mit dem rechtskräftigen Urteil beendet.
Kurz erklärt
- Enforcementverfahren: Ein formelles Aufsichtsverfahren, mit dem die Finma Verstöße gegen Finanzmarktvorschriften verfolgt und Maßnahmen wie Auflagen oder Geschäftsbeschränkungen anordnen kann.
- PEP: Eine politisch exponierte Person ist eine Person mit einem öffentlichen Amt oder Mandat, für die wegen des erhöhten Risikos besonders strenge Sorgfaltspflichten bei der Kundenprüfung gelten.
- Aktienrückkauf: Dabei kauft ein Unternehmen eigene Aktien an der Börse zurück, wodurch sich die Zahl der ausstehenden Titel verringert und der Gewinn je Aktie steigen kann.
