EZB empfiehlt 20-Prozent-Limit für OGAW-Fonds bei Verbriefungen
Die EZB geht mit ihrer Empfehlung für Verbriefungsobergrenzen über den Kommissionsvorschlag hinaus und fordert mehr Spielraum für Investmentfonds.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat sich für eine deutliche Anhebung der Anlagegrenzen für europäische Investmentfonds bei Bankverbriefungen ausgesprochen. In einer am Freitag in Frankfurt veröffentlichten Stellungnahme empfiehlt die Zentralbank, dass sogenannte OGAW-Fonds bis zu 20% ihrer Bestände in verbriefte Kredite eines einzelnen Kreditgebers investieren dürfen sollten.
Damit geht die EZB über den Vorschlag der Europäischen Kommission hinaus, die eine Anhebung auf lediglich 15% vorgesehen hatte. Aktuell liegt die Obergrenze für OGAW-Fonds bei Beständen an einfachen, transparenten und standardisierten (STS) Verbriefungen eines einzelnen Emittenten bei 10%. Die Kommission hatte vorgeschlagen, dieses Limit anzuheben, um den europäischen Verbriefungsmarkt zu beleben.
Balanceakt zwischen Marktförderung und Anlegerschutz
Die EZB begründet ihre Empfehlung damit, dass eine höhere Obergrenze die Beteiligung von Investoren am Verbriefungsmarkt fördern könnte. Gleichzeitig warnt die Zentralbank jedoch ausdrücklich davor, die Grenze vollständig abzuschaffen oder übermäßig anzuheben. Damit sollen Sicherheitsvorkehrungen für das Risikomanagement und den Anlegerschutz – insbesondere für Privatanleger – gewahrt bleiben.
Verbriefungen ermöglichen es Banken, Kredite zu bündeln und als Wertpapiere an Investoren zu verkaufen. Dies kann die Kreditvergabe der Banken ankurbeln, da Kapital freigesetzt wird. In einigen europäischen Ländern gelten Verbriefungen jedoch als politisch sensibles Thema, da sie eine zentrale Rolle in der globalen Finanzkrise von 2008 gespielt hatten. Banken hatten zuletzt gewarnt, dass die bisherigen Pläne der EU zur Wiederbelebung des Marktes unzureichend seien.
EZB fordert besseren Datenzugang für Aufsicht
Die Stellungnahme der EZB geht über die reine Frage der Anlagegrenzen hinaus. Die Zentralbank äußerte sich auch zu umfassenderen Themen der Integration und Aufsicht der europäischen Kapitalmärkte, darunter der Datenaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden.
Konkret schlug die EZB vor, Rechtstexte zu präzisieren, um ihren Zugang zu von Investoren offengelegten Informationen zu verbessern. Ein solcher erweiterter Datenzugang würde nach Einschätzung der Zentralbank fundiertere geldpolitische Entscheidungen und bessere Bewertungen der Finanzstabilität ermöglichen.
Besonders relevant sei dieser Datenzugang für die Überwachung des sogenannten Private-Credit-Marktes – also des Marktes für direkte Kreditvergabe abseits des klassischen Bankensystems. Die EZB räumte ein, dass ihr und anderen Behörden in diesem Bereich derzeit ausreichende Daten fehlen, um den Risikoaufbau in diesem wachsenden Segment angemessen zu überwachen.
Die Diskussion um die Wiederbelebung des europäischen Verbriefungsmarktes ist Teil der breiteren Bemühungen der EU, die Kapitalmarktunion voranzutreiben und die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen und Banken in Europa zu stärken. Die endgültige Entscheidung über die Anpassung der OGAW-Grenzen liegt bei den europäischen Gesetzgebern.
