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EU plant kein zentrales Vermögensregister

Studie warnt vor Aufwand, Risiken und rechtlichen Hürden eines solchen Projekts

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 EU plant kein zentrales Vermögensregister

Die Europäische Union wird derzeit nicht an der Einführung eines zentralen Registers zur Erfassung aller Vermögenswerte ihrer Bürger arbeiten. Entgegen kursierender Behauptungen im Internet, die ein EU-Vermögensregister mit einer Erfassungsgrenze ab 200.000 Euro nahelegen, existiert ein solcher Plan nicht in der Realität. Der Hintergrund der Diskussion ist ein langjähriges Vorhaben der EU, Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorismusfinanzierung effektiver zu bekämpfen. Dafür wurde auf Wunsch des Europäischen Parlaments eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse inzwischen vorliegen.

Die im Jahr 2021 gestartete Studie wurde von der Europäischen Kommission beauftragt und war mit rund 380.000 Euro veranschlagt. Im März 2024 fertiggestellt, wurde sie im Juli desselben Jahres auf einer EU-Homepage veröffentlicht. Ziel war es, die technische und rechtliche Umsetzbarkeit eines europaweiten Vermögensregisters zu prüfen. Dabei betrachteten die Autoren eine Vielzahl von Vermögensarten – darunter Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere, Kryptowährungen, Immobilien, Fahrzeuge, Kunstwerke und sogar In-Game-Assets. Zunächst analysierten sie, welche nationalen Verzeichnisse bereits existieren, und stellten große Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten fest.

Während Fahrzeugdaten beispielsweise über EUCARIS grenzüberschreitend zugänglich sind, fehlen vergleichbare Strukturen etwa bei Flugzeugen oder Schiffen. Insbesondere Frankreich sei in diesem Bereich noch nicht vollständig digitalisiert. Die Studie kam zu dem Ergebnis, dass ein zentrales EU-Register für sämtliche Vermögensarten kaum praktikabel sei. Die Einrichtung entsprechender Verzeichnisse für bisher nicht zentral erfasste Werte wie Kunst, Gold oder Bargeld sei operativ kaum umsetzbar und rechtlich problematisch. Eine solche Maßnahme würde zudem ein erhebliches Risiko für Grundrechtsverstöße bergen.

Als realistischere Variante schlägt die Studie dezentrale nationale Register vor, die Immobilien, Bankkonten und Beteiligungen an Unternehmen erfassen. Diese könnten über ein gemeinsames Online-Portal miteinander verknüpft werden, sodass relevante Behörden europaweit Zugriff erhielten. Laut Studie wäre das einfacher, kostengünstiger und mit geringerem rechtlichen Risiko verbunden. Die EU-Kommission hat erklärt, dass sie keine Einführung eines zentralen Registers plane und auch keine Maßnahmen auf Basis der Studie verfolge. Dennoch bleibt die Debatte präsent, nicht zuletzt, weil Kritiker befürchten, ein solches Register könnte langfristig politische Begehrlichkeiten wecken.

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