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EU-PFAS-Verbot für Textilien und Kosmetik tritt in Kraft

Ab 10. Oktober gelten in der EU neue PFAS-Verbote für Textilien, Kosmetik und Leder – ein weiterer Schritt gegen Ewigkeitschemikalien.

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EU-PFAS-Verbot für Textilien und Kosmetik tritt in Kraft

Die Europäische Union verschärft ihren Kampf gegen sogenannte Ewigkeitschemikalien. Ab dem 10. Oktober gilt ein Verbot für bestimmte PFAS-Verbindungen in Textilien, Leder, Schuhen, Pelzen und Kosmetika. Konkret betroffen ist die sogenannte C6-Gruppe – also Perfluorhexansäure (PFHxA), ihre Salze und verwandte Stoffe. Das Verbot ist kein Einzelschritt: Bereits seit rund zwei Monaten ist der Einsatz von PFAS in Lebensmittelverpackungen oberhalb bestimmter Grenzwerte untersagt.

PFAS – per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen – umfassen Tausende chemische Verbindungen. Sie sind wasserabweisend, schmutzabstoßend, hitzebeständig und chemisch äußerst stabil. Genau diese Eigenschaften machen sie so vielseitig einsetzbar: in Pfannen, Zahnseide, Löschschaum, Schmierstoffen, Halbleitern, Metallverarbeitung und eben in Textilien und Kosmetik. Thorsten Reemtsma vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) bringt das Problem auf den Punkt: „PFAS sind aufgrund ihrer Stoffeigenschaften für verschiedenste Anwendungen sehr attraktive Stoffe. Dies hat dazu geführt, dass sie oft auch dort eingesetzt werden, wo andere Stoffe auch ausreichten, weil es so einfach ist."

Die C6-Gruppe war ursprünglich als Ersatz für die als besonders gefährlich eingestufte C8-Gruppe (darunter PFOS, Perfluoroctansulfonsäure) eingeführt worden. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen jedoch, dass auch C6-Verbindungen als gleich schädlich gelten. Die gesundheitlichen Folgen von PFAS-Belastungen sind gravierend: Schäden an Leber, Hormon- und Immunsystem sowie am Fettstoffwechsel, Beeinträchtigungen der Fruchtbarkeit und ein erhöhtes Krebsrisiko stehen auf der Liste der dokumentierten Wirkungen.

Die Details

Wie weit verbreitet PFAS in der deutschen Bevölkerung bereits sind, zeigt eine alarmierende Zahl: Zwei Drittel der jungen Deutschen tragen mindestens drei verschiedene PFAS-Verbindungen gleichzeitig im Blut. Die Belastung ist also nicht abstrakt – sie ist messbar und weit verbreitet.

Ein konkretes Beispiel für die Umweltkontamination liefert der Brühlbach im Hunsrück. Dort liegt die PFAS-Konzentration 3.500-mal über der EU-Umweltqualitätsnorm. Als Quelle dieser extremen Belastung gilt ein Löschschaum-Übungsbecken des ehemaligen US-Militärflughafens Hahn, heute Flughafen Hahn. Der Fall illustriert, wie hartnäckig PFAS in der Umwelt verbleiben und wie lokale Kontaminationsquellen weitreichende Folgen haben können.

Vom neuen Verbot ausgenommen sind vorerst technische Textilien – darunter fällt etwa die Schutzausrüstung von Feuerwehrleuten. Hier besteht ein echtes Dilemma: Einerseits sind PFAS-haltige Materialien für bestimmte Schutzfunktionen bislang schwer zu ersetzen, andererseits zeigt eine Studie des US-amerikanischen National Institute of Standards and Technology (NIST), dass Einsatzkleidung PFAS freisetzt. Laut dem US-Feuerwehrverband ist Krebs die berufsbedingte Todesursache Nummer eins bei Feuerwehrleuten. Mehrere US-Bundesstaaten haben PFAS in Feuerwehrkleidung bereits verboten, und San Francisco mustert alle PFAS-haltigen Schutzanzüge aus. PFAS-freie Alternativen existieren bereits.

Die Industrie reagiert auf die wachsenden Verbote bislang häufig nicht mit dem Umstieg auf PFAS-freie Alternativen, sondern mit dem Wechsel zur jeweils nächsten PFAS-Verbindung – ein Muster, das Regulierer und Wissenschaftler gleichermaßen kritisieren. Das Beratungsunternehmen EY Law zieht dabei eine weitreichende Parallele: Das PFAS-Risiko für Unternehmen sei mit dem Asbest-Risiko vergleichbar – ein Hinweis auf mögliche langfristige Haftungsfragen.

Hintergrund: Was bisher geschah

Das neue EU-Verbot steht nicht isoliert. Bereits am 30. September 2026 berichtete aktien.news, dass Kalifornien künftig Pestizide überwacht, die PFAS enthalten. Gouverneur Gavin Newsom unterzeichnete entsprechende Gesetzgebung, die das kalifornische Amt für Pestizidregulierung verpflichtet, in einer öffentlichen Datenbank auszuweisen, ob eingesetzte Pestizide PFAS enthalten. Damit reagiert der größte landwirtschaftliche Produzent der USA auf wachsende Bedenken gegenüber den Ewigkeitschemikalien.

Bereits am 14. April 2026 berichtete aktien.news über Ermittlungen des texanischen Generalstaatsanwalts gegen den Sportbekleidungshersteller Lululemon Athletica wegen des mutmaßlichen Einsatzes von PFAS in Sportbekleidung. Lululemon wies die Vorwürfe zurück und erklärte, die Verwendung dieser Stoffe bereits vor mehr als zwei Jahren beendet zu haben. Der Fall zeigt, dass PFAS in Textilien längst kein rein europäisches Regulierungsthema ist.

International ist die EU mit ihrem Vorgehen nicht allein. Dänemark hat PFAS in Papier- und Pappverpackungen bereits vor sechs Jahren verboten – und war damit ein Vorreiter, dem die EU nun schrittweise folgt. Fünf EU-Staaten, darunter Deutschland, haben zudem ein Restriktionsverfahren auf EU-Ebene angestoßen, das auf ein umfassendes Verbot aller PFAS außer essenziellen Anwendungen abzielt.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger sind PFAS auf mehreren Ebenen relevant. Unternehmen, die PFAS in ihrer Produktion einsetzen oder in ihren Produkten verwenden, stehen vor wachsendem Regulierungsdruck – und damit vor potenziell erheblichen Kosten für Umstellung, Compliance und mögliche Haftungsansprüche. EY Laws Vergleich mit Asbest ist dabei kein Zufall: Asbest hat Unternehmen über Jahrzehnte mit Klagen und Entschädigungszahlungen belastet.

Branchen wie Textil, Kosmetik, Chemie, Maschinenbau und Feuerwehrausrüstung sind direkt betroffen. Sarah Brückner vom Maschinenbauverband VDMA betont die Abhängigkeit bestimmter Industriezweige: „Viele Industrieprodukte wie zum Beispiel Pumpen, die hoch aggressive oder hochsensible Medien wie reines Wasser fördern, benötigen zwingend PFAS, wenn es keine Leckage oder Verunreinigungen geben soll." Das zeigt: Nicht alle Anwendungen lassen sich kurzfristig ersetzen, was den Anpassungsdruck für betroffene Unternehmen erhöht.

Gleichzeitig eröffnet der Regulierungsdruck Chancen für Unternehmen, die PFAS-freie Alternativen entwickeln und anbieten. PFAS-freie Imprägniermittel sind bereits entwickelt und verfügbar – ein Hinweis darauf, dass der Markt für Alternativen wächst. Kerstin Effers von der Verbraucherzentrale NRW lässt wenig Mitleid mit zögerlichen Unternehmen erkennen: „Wer jetzt von Wettbewerbsnachteilen spricht, hatte lange genug Zeit, sich auf das Gesetz einzustellen."

Für Verbraucher gilt: Beim Kauf von Textilien und Kosmetik auf die Kennzeichnung „frei von PFAS" achten – nicht nur auf „PFOS-frei", denn PFOS ist lediglich eine von Tausenden PFAS-Verbindungen. Zudem empfehlen Verbraucherschützer, nicht bei Händlern außerhalb der EU zu kaufen, da dort die neuen Verbote nicht gelten.

Ausblick

Das laufende EU-Restriktionsverfahren, das von fünf Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland angestoßen wurde, zielt auf ein umfassendes Verbot aller PFAS außer essenziellen Anwendungen. Ein Abschluss dieses Verfahrens würde die Regulierung erheblich ausweiten und nahezu alle Branchen betreffen, die heute noch auf PFAS setzen. Technische Textilien wie Feuerwehr-Schutzausrüstung sind vom aktuellen Verbot vorerst ausgenommen – eine dauerhafte Ausnahme ist angesichts der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der internationalen Entwicklung jedoch unwahrscheinlich.

Kurz erklärt

  • PFAS: Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, eine Gruppe von Tausenden synthetischen Chemikalien, die wegen ihrer Beständigkeit als Ewigkeitschemikalien bezeichnet werden
  • PFHxA: Perfluorhexansäure, eine Verbindung aus der C6-Gruppe der PFAS, die als Ersatz für ältere C8-Verbindungen eingeführt wurde und nun ebenfalls verboten wird
  • PFOS: Perfluoroctansulfonsäure, eine einzelne PFAS-Verbindung aus der C8-Gruppe, die bereits früher reguliert wurde und nicht mit dem gesamten PFAS-Spektrum gleichzusetzen ist
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