EU-Kommission ermittelt gegen Booking.com wegen Betrug und Phishing
Brüssel prüft, ob die Buchungsplattform Betrüger zu lax bekämpft und Kundendaten ausreichend schützt.

Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen die Buchungsplattform Booking.com eingeleitet. Im Zentrum steht der Verdacht, dass das Unternehmen nicht ausreichend gegen Betrüger auf der eigenen Plattform vorgeht. Die Ermittlungen sollen in den kommenden Monaten geführt werden. Für Millionen Reisende in Europa ist das ein sensibles Thema, denn Buchungsportale sind der erste Kontaktpunkt, wenn es um Hotelreservierungen geht.
Geprüft wird, ob Booking.com regelwidrige Angebote konsequent entfernt und ob die Kundendaten ausreichend geschützt sind. Ein besonderer Fokus der Ermittlungen liegt auf Phishing-Versuchen auf der Plattform. Stellen die Prüfer Mängel fest, droht dem Unternehmen ein Bußgeld.
Booking.com kündigte an, uneingeschränkt mit der EU-Kommission zusammenzuarbeiten. Für die Einordnung ist wichtig: Die Eröffnung des Verfahrens ist noch kein Beleg für einen tatsächlichen Verstoß gegen EU-Regeln. Sie markiert zunächst den Beginn einer Prüfung, deren Ergebnis offen ist.
"Die Europäer sollten ihren Urlaub buchen können, ohne Angst vor Betrug haben zu müssen", sagte EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen. Der Satz macht die Stoßrichtung deutlich: Im Zentrum steht der Schutz der Verbraucher auf einer Plattform, die täglich von sehr vielen Menschen genutzt wird.
Die Details
Hinter der Prüfung stehen konkrete Zahlen. Die Betrugsfälle auf Booking.com sind weltweit um 500 Prozent gestiegen. Im 1. Halbjahr 2026 registrierte die Plattform 1.072 Betrugsmeldungen, der Schaden belief sich auf 82.000 Euro. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht das einer Verzehnfachung der Betrugsmeldungen.
Verbraucherschützer warnen vor einer wachsenden Zahl von Online-Betrugsfällen. Phishing zählt zu den häufigsten Betrugsmaschen im Internet. Cyberkriminelle versuchen dabei, über Antworten auf gefälschte Nachrichten an sensible Daten wie Passwörter oder Bankinformationen zu gelangen.
Genau an dieser Stelle setzen die Ermittlungen an. Die Kommission prüft, wie Reservierungs- und Gästedaten an Unterkunftsbetreiber weitergegeben werden. Geprüft wird außerdem die Funktionsweise des Nachrichtenschreibens auf der Plattform, also jenes Kanals, über den Gäste und Gastgeber miteinander kommunizieren. Werden über diesen Weg gefälschte Nachrichten verschickt, können Betrüger an Daten gelangen, ohne dass die Buchung selbst manipuliert werden muss.
Ein zweiter Prüfstrang betrifft die Transparenz bei bezahlter Werbung. Anbieter können ihre Angebote durch eine höhere Provision in den Suchergebnissen sichtbarer machen. Hervorgehobene Angebote sollen klar als Werbung erkennbar sein. Für Verbraucher ist das relevant, weil sie sonst nicht unterscheiden können, ob ein Treffer in der Ergebnisliste das günstigste Angebot ist oder schlicht das, für das am meisten gezahlt wurde.
Hintergrund: Was bisher geschah
Bereits am 31.01.2026 berichtete aktien.news, dass die Online-Reisebranche 2026 vor einem Wendepunkt steht. Die Bank of America hatte in ihrem Ausblick fünf zentrale Entwicklungen identifiziert, die Online-Reisebüros in diesem Jahr prägen sollen. An erster Stelle stand der Durchbruch sogenannter agentischer KI, die Reisen eigenständig planen und buchen kann und traditionelle Such- und Klickmodelle schrittweise ablösen könnte.
Am 17.02.2026 meldete aktien.news, dass die EU-Kommission ein offizielles Untersuchungsverfahren gegen die Shopping-Plattform Shein eröffnet hat. Der Konzern stand wegen möglicher Verstöße gegen das EU-Gesetz über Digitale Dienste im Fokus der Behörden. Mit rund 145 Millionen aktiven Nutzern pro Monat in der EU im Jahr 2025 zählte Shein zu den größten Online-Plattformen und unterlag damit strengen Auflagen. Das Verfahren gegen Booking.com reiht sich in diese Linie einer deutlich aktiveren Plattformaufsicht ein.
Am 09.09.2026 berichtete aktien.news über eine Niederlage für den Booking-Mutterkonzern: Das EU-Gericht in Luxemburg stoppte den Übernahmeplan von Booking Holdings endgültig. Der US-Konzern, bekannt für sein Buchungsportal Booking.com, durfte den Wettbewerber eTraveli nicht übernehmen. Die Richter bestätigten damit die Untersagungsverfügung der EU-Kommission aus dem Jahr 2023.
Am 19.09.2026 folgte ein weiterer Bericht: Die chinesischen Aufsichtsbehörden leiteten Ermittlungen gegen vier Online-Plattformen für Hotel- und Reisebuchungen ein. Laut einer Erklärung der Marktregulierungsbehörde der Stadt Peking richteten sich die Prüfungen unter anderem gegen Hangzhou Taomei Aviation Service, Tongcheng Network Technology, Tujia Online Information Technology (Tianjin) sowie Beijing Sankuai Information Technology. Der Verdacht: wettbewerbswidrige Praktiken und Verstöße gegen die Rechte von Händlern.
Was das für Anleger bedeutet
Booking.com gehört zum US-Konzern Booking Holdings. Für Aktionäre ist das Verfahren in erster Linie ein regulatorisches Risiko. Ein Bußgeld würde direkt auf das Ergebnis durchschlagen, doch schwerer wiegt womöglich der Reputationsaspekt: Ein Buchungsportal lebt vom Vertrauen der Nutzer. Wer befürchtet, auf einer Plattform an Betrüger zu geraten, bucht beim nächsten Mal möglicherweise woanders.
Hinzu kommt der Kostenfaktor. Muss ein Unternehmen mehr in Sicherheitssysteme, Datenprozesse und die Kontrolle von Angeboten investieren, steigt der Aufwand. Gleichzeitig kann eine strengere Aufsicht auch für Klarheit sorgen, weil sie Regeln für alle Anbieter verbindlicher macht.
Anleger sollten die weitere Berichterstattung aufmerksam verfolgen und zwischen Verdacht und Feststellung unterscheiden. Die Verfahrenseröffnung allein sagt noch nichts über den Ausgang aus. Dieser Text ist keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung.
Ausblick
Die EU-Kommission will die Ermittlungen in den kommenden Monaten führen. Ein konkreter Zeitplan für einen Abschluss oder mögliche Zwischenschritte wurde nicht genannt. Offen ist auch, ob und in welcher Höhe am Ende ein Bußgeld stehen könnte. Booking.com hat uneingeschränkte Zusammenarbeit zugesagt.
Kurz erklärt
- Phishing: Betrugsmasche, bei der Kriminelle mit gefälschten Nachrichten an sensible Daten wie Passwörter oder Bankinformationen gelangen wollen.
- Provision: Vergütung, die ein Vermittler für die Vermittlung eines Geschäfts erhält.
- Bußgeld: Geldstrafe, die eine Behörde bei Verstößen gegen Vorschriften verhängen kann.
