Uber gewinnt Klage: 340 Millionen Pfund von Taxifahrern abgewiesen
Der High Court weist Schadensersatzklagen Londoner Taxifahrer gegen Uber ab, weil sie zu spät eingereicht wurden.

Uber hat im Rechtsstreit mit Londoner Taxifahrern einen wichtigen Erfolg erzielt. Der High Court wies Klagen in Höhe von rund 340 Millionen Pfund ab, die von Tausenden Fahrern sowie zwei ehemaligen Unternehmen für private Beförderungsdienste erhoben worden waren. Der zuständige Richter entschied, dass die Ansprüche zu spät geltend gemacht wurden – über die inhaltliche Berechtigung der Vorwürfe musste er damit nicht befinden.
Die Kläger hatten dem Ride-Hailing-Unternehmen vorgeworfen, der Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) bei der Erteilung der ersten Betriebslizenz in der britischen Hauptstadt im Jahr 2012 irreführende Informationen vorgelegt zu haben. Uber bestritt diese Vorwürfe stets. Das Gericht prüfte jedoch nicht, ob die Vorwürfe zutreffend sind, sondern wies die Klagen allein aus formalen Gründen ab.
Uber erklärte, es sei erfreut, dass das Gericht die Klagen bereits in einem frühen Stadium zurückgewiesen habe. Für das Unternehmen bedeutet das Urteil zunächst Rechtssicherheit in einem langwierigen Verfahren. Die Gegenseite will sich damit offenbar nicht zufriedengeben.
Die Details
Nach Berichten der Nachrichtenagentur Reuters strebten etwa 13.000 Fahrer Schadensersatz in Höhe von fast 200 Millionen Pfund an. Eine zweite Klage im Namen von Kabbie und Iride, zwei privaten Beförderungsunternehmen, die inzwischen geschlossen wurden, betraf einen Betrag von rund 140 Millionen Pfund. Zusammen ergibt sich daraus die Summe von etwa 340 Millionen Pfund, um die es in dem Verfahren ging.
Die Rechtsstreitigkeiten wurden im Jahr 2024 eingeleitet. Uber argumentierte, dass diese außerhalb der sechsjährigen Frist für solche Ansprüche lägen. In einer schriftlichen Begründung führte Mr. Justice Birt aus, die Kläger hätten die angebliche Täuschung bereits vor 2018 erkennen können. Damit folgte das Gericht der Argumentation des Unternehmens zur Verjährung.
RGL Management, das die Fälle für die Kläger geführt hatte, äußerte große Enttäuschung. Das Unternehmen prüfe mit dem Rechtsteam weitere Optionen. Ob und in welcher Form die Kläger gegen die Entscheidung vorgehen werden, ist offen.
Bemerkenswert ist der zeitliche Rahmen: Die erste Betriebslizenz erhielt Uber in London im Jahr 2012. Die Klagen folgten erst zwölf Jahre später, im Jahr 2024. Genau diese lange Zeitspanne wurde dem Unternehmen zum entscheidenden Argument vor Gericht. Für die Kläger ist die Entscheidung ein Rückschlag, weil das Gericht nicht in die materielle Prüfung einstieg. Die Frage, ob Uber die Behörde tatsächlich getäuscht hat, bleibt damit rechtlich unbeantwortet.
Hintergrund: Was bisher geschah
Bereits am 25.09.2026 berichtete aktien.news über den Robotaxi-Wettbewerb in London, an dem Waymo, Uber und in wenigen Wochen auch Baidu teilnehmen. Die britische Hauptstadt gilt in der Branche als die härteste Bewährungsprobe für selbstfahrende Taxis überhaupt. Wer in London besteht, schafft es überall – so die Zuspitzung, die den Standort für die Branche so bedeutsam macht.
Am 03.09.2026 meldete aktien.news, dass Uber rund 3.300 Stellen streichen will, was etwa zehn Prozent der weltweiten Belegschaft entspricht. CEO Dara Khosrowshahi begründete den Schritt in einer internen Mitteilung damit, die Abläufe zu verschlanken, Führungsebenen abzubauen und Kapital in das Kerngeschäft sowie in Initiativen im Bereich autonomes Fahren umzuleiten.
Bereits am 27.01.2026 berichtete aktien.news über eine wegweisende Entscheidung in den Niederlanden. Ein Amsterdamer Gericht hob ein Urteil aus dem Jahr 2021 auf und befand, dass Uber-Fahrer als unabhängige Unternehmer arbeiten können. Ausschlaggebend waren unter anderem, dass die Fahrer in ihre eigenen Fahrzeuge investieren, ihre Arbeitszeiten frei wählen und Fahraufträge annehmen oder ablehnen können.
Was das für Anleger bedeutet
Für deutsche Privatanleger ist die Entscheidung vor allem ein Signal zur rechtlichen Risikolage von Plattformunternehmen. Der abgewiesene Schadensersatzanspruch beseitigt einen potenziellen finanziellen Belastungsfaktor, auch wenn das Gericht die inhaltlichen Vorwürfe nicht bewertet hat. Die Klagen wurden nicht wegen fehlender Substanz abgewiesen, sondern wegen der verstrichenen Frist.
Zugleich zeigt der Fall, wie stark Uber in London inzwischen aufgestellt ist. Seit Erlangung seiner Lizenz hat sich das Unternehmen einen Großteil des Geschäfts gesichert, das zuvor von den schwarzen Taxis dominiert war. Diese Marktstellung ist für die Bewertung des Unternehmens relevant, ebenso wie die laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen.
Ein weiterer Faktor bleibt die Steuerstreitigkeit mit den britischen Behörden. Sie zeigt, dass neben zivilrechtlichen Klagen auch fiskalische Risiken bestehen. Anleger sollten beide Entwicklungen im Blick behalten, ohne daraus unmittelbare Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Ausblick
Das Unternehmen sieht sich nächste Woche einem weiteren Verfahren gegenüber. Im Rahmen einer Steuerstreitigkeit mit einem Wert von mehr als einer Milliarde Pfund geht Uber gegen die britische Steuerverwaltung HM Revenue and Customs vor. Der Ausgang dieses Verfahrens dürfte für die Finanzlage des Konzerns von Bedeutung sein.
Offen bleibt zudem, ob RGL Management im Namen der Kläger weitere rechtliche Schritte einleitet. Das Unternehmen prüft nach eigenen Angaben mit dem Rechtsteam zusätzliche Optionen. Sollte es zu einem Berufungsverfahren kommen, könnte die Auseinandersetzung erneut an Bedeutung gewinnen.
Kurz erklärt
- High Court: Oberstes Gericht in England und Wales für Zivilverfahren, das in wichtigen Streitigkeiten entscheidet.
- Verjährung: Rechtliche Frist, nach deren Ablauf ein Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann.
- Ride-Hailing: Vermittlung von Fahrten über eine App, bei der Fahrer Aufträge von Fahrgästen annehmen.
