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Epstein-Nachlass: US-Ankläger ermitteln gegen Testamentsvollstrecker Indyke und Kahn

Die Bundesstaatsanwaltschaft in New York prüft die Rolle von Darren Indyke und Richard Kahn bei den Geschäften des Epstein-Nachlasses.

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Epstein-Nachlass: US-Ankläger ermitteln gegen Testamentsvollstrecker Indyke und Kahn

Die Bundesstaatsanwaltschaft in New York hat eine Untersuchung gegen die beiden Mitvollstrecker des Nachlasses des verurteilten Sexualstraftäters Jeffrey Epstein eingeleitet. Das berichtete das „Wall Street Journal" am Mittwoch. Betroffen sind Epsteins langjähriger Anwalt Darren Indyke und der Steuerberater Richard Kahn. Anklagen gegen die beiden Männer wurden bislang nicht erhoben.

Nach Angaben des Journals haben Staatsanwälte im Büro der US-Bundesstaatsanwaltschaft für den Southern District of New York in den vergangenen Monaten Gespräche mit potenziellen Zeugen geplant und Dokumente angefordert, die sich auf die Geschäfte dieser Zeugen mit Indyke und Kahn beziehen. CNBC hat das Büro der US-Bundesstaatsanwaltschaft sowie Indyke und Kahn um Stellungnahme zu dem Bericht gebeten. Eine Reaktion lag zunächst nicht vor.

Die Untersuchung trifft die beiden Nachlassverwalter in einer Phase, in der der Epstein-Nachlass bereits erhebliche Summen an Betroffene ausgezahlt hat und zugleich ein zivilrechtlicher Vergleich vor einem Bundesgericht auf den Weg gebracht wird. Der Fall ist damit sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich weiter offen.

Die Details

Das Journal zitierte einen eigenen Bericht aus dem vergangenen Jahr, wonach Indyke und Kahn „Offiziere von Epsteins Unternehmen waren, die Transaktionen verschleierten, Bargeld für Epstein beschafften, Zahlungen an Frauen vornahmen und Epsteins Einwanderungsmanipulationen ermöglichten". Diese Darstellung stammt aus der Berichterstattung der Zeitung und ist keine Feststellung eines Gerichts.

Unter Verweis auf Dokumente berichtete das Journal zudem, dass Indyke 50 Millionen Dollar und Kahn 25 Millionen Dollar aus Epsteins Nachlass erhalten könnten. Hintergrund ist ihre Stellung als Begünstigte eines Trusts, das die verbleibenden Vermögenswerte Epsteins einsammeln soll, nachdem Ansprüche gegen den Nachlass beigelegt sind.

Der 66-jährige Epstein beging im August 2019 in einem Bundesgefängnis in Manhattan Selbstmord. Das geschah wenige Wochen nach seiner Festnahme wegen Vorwürfen des Kindersexhandels.

Der Nachlass einigte sich im Februar darauf, bis zu 35 Millionen Dollar zur Beilegung einer Sammelklage vor dem US-Bezirksgericht in Manhattan zu zahlen. Die Klage hatte Indyke und Kahn vorgeworfen, den Sexhandel von jungen Frauen und Teenagermädchen durch Epstein unterstützt und erleichtert zu haben. Der vorgeschlagene Vergleich enthält keine Anerkennung von Fehlverhalten seitens Indyke oder Kahn.

Der mit dem Fall befasste Richter billigte am 18. September einen Vorschlag der Klägerin, potenzielle Mitglieder der Sammelklage darüber zu informieren, dass sie Ansprüche auf den Vergleich geltend machen können. Die Information soll über eine vierwöchige Social-Media-Kampagne auf Facebook und Instagram erfolgen.

Bereits zuvor hatte der Nachlass einen Entschädigungsfonds für Opfer von Epstein eingerichtet. Dieser hat mehr als 130 Frauen 121 Millionen Dollar ausgezahlt. In separaten Vergleichen hat der Nachlass 48 Millionen Dollar an nahezu 60 weitere Frauen gezahlt oder sich zur Zahlung verpflichtet.

Hintergrund: Was bisher geschah

Die jüngste Entwicklung ist Teil einer ganzen Reihe von Untersuchungen. Bereits am 22.01.2026 berichtete aktien.news, dass die Chefjuristin von Goldman Sachs, Kathryn Ruemmler, wegen neuer Enthüllungen über ihre Verbindung zu Epstein im Zentrum einer internen Krise der US-Investmentbank stand. Ruemmler hatte bei ihrem Wechsel zu Goldman Sachs 2020 zwar eine geschäftliche Beziehung zu Epstein aus ihrer Zeit bei der Anwaltskanzlei Latham & Watkins offengelegt, doch erst durch die Veröffentlichung von Dokumenten aus Epsteins Nachlass wurde das wahre Ausmaß der Verbindung bekannt.

Am 04.03.2026 berichtete aktien.news, dass der Untersuchungsausschuss des US-Repräsentantenhauses Ruemmler aufgefordert hatte, freiwillig über ihre Verbindungen zu Epstein auszusagen. Die Vorladung des Aufsichtsausschusses erfolgte knapp drei Wochen, nachdem Ruemmler ihren Abgang von Goldman Sachs zum Ende Juni angekündigt hatte.

Am 15.07.2026 folgte laut aktien.news die Aussage: Ruemmler musste vor dem Kontrollausschuss des US-Repräsentantenhauses erscheinen. Die Abgeordneten befragten sie im Rahmen der laufenden Ermittlungen zu Epstein und seiner Partnerin Ghislaine Maxwell.

Ebenfalls am 25.07.2026 berichtete aktien.news über den ehemaligen Barclays-Chef Jes Staley, der vor dem Aufsichtsausschuss des US-Repräsentantenhauses zu seinen Verbindungen zu Epstein befragt werden sollte. Staley war vor seiner Zeit als Barclays-Chef ab 2015 bei JPMorgan tätig, wo er die Bereiche Private Wealth und Asset Management leitete und Epstein zu seinen Top-Kunden zählte.

Auch Indyke und Kahn selbst waren bereits mit dem Kongress befasst: Sie hatten Anfang dieses Jahres hinter verschlossenen Türen vor dem Ausschuss für Aufsicht und Regierungsreform des Repräsentantenhauses ausgesagt, der Epstein und seine Verbindungen zu verschiedenen Personen untersucht.

Robert Garcia, Demokrat aus Kalifornien und ranghöchster Abgeordneter der Demokratischen Partei im Aufsichtsausschuss des Repräsentantenhauses, sagte nach Kahns Aussage im März: „Das massive Netzwerk des Sexhandels von Jeffrey Epstein wäre ohne die kontinuierlichen Zahlungen und Dienstleistungen seines langjährigen Steuerberaters Richard Kahn nicht möglich gewesen."

Lauren Hersh, CEO der Advocacy-Gruppe World Without Exploitation für Überlebende von Epstein, sagte in einer Erklärung am Mittwoch: „Wir begrüßen die Nachricht, dass Bundesstaatsanwälte Darren Indyke und Richard Kahn untersuchen und Fragen stellen, die schon vor Jahren hätten gestellt werden müssen." Der Generalstaatsanwalt von New Mexico, Raúl Torrez, dessen Amt ebenfalls eine eigene Untersuchung zu Epstein führt, erklärte, er sei über den Bericht des Journal informiert. Epstein unterhielt eine Residenz in New Mexico.

Was das für Anleger bedeutet

Für deutsche Privatanleger ist die Nachricht in erster Linie ein Reputations- und Governance-Thema. Die Untersuchung richtet sich gegen zwei Einzelpersonen, nicht gegen ein börsennotiertes Unternehmen. Ein direkter Kurseinfluss auf einzelne Aktien lässt sich aus dem Bericht nicht ableiten.

Relevant ist der Fall dennoch, weil er zeigt, wie stark die Aufarbeitung der Epstein-Verbindungen inzwischen die Finanzbranche erfasst. Wie die Archivberichte von aktien.news zeigen, gerieten mit Goldman Sachs und dem früheren Barclays-Chef Staley bereits prominente Namen der Branche in den Fokus von Kongress und Öffentlichkeit. Anleger, die in US-Finanzwerte investiert sind, sollten die weitere Berichterstattung daher als Teil des Reputationsrisikos dieser Häuser einordnen.

Hinzu kommt die Dimension der Nachlassverwaltung: Der Streit um Trusts, Vergleichszahlungen und Verwaltervergütungen ist ein Beispiel dafür, wie lange rechtliche Aufarbeitung Kapital binden kann. Konkrete Investmententscheidungen lassen sich daraus nicht ableiten; der Bericht enthält keine Angaben zu börsennotierten Unternehmen.

Ausblick

Offen ist, ob die Untersuchung der Bundesstaatsanwaltschaft zu Anklagen führt. Bislang wurden gegen Indyke und Kahn keine Anklagen erhoben. CNBC hat um Stellungnahme des Büros der US-Bundesstaatsanwaltschaft sowie der beiden Männer gebeten.

Im Zivilverfahren ist der nächste Schritt die Information potenzieller Mitglieder der Sammelklage. Der zuständige Richter billigte am 18. September den Vorschlag, sie über eine vierwöchige Social-Media-Kampagne auf Facebook und Instagram über ihre Ansprüche auf den Vergleich zu informieren. Der vorgeschlagene Vergleich über bis zu 35 Millionen Dollar enthält keine Anerkennung von Fehlverhalten.

Parallel läuft die Untersuchung des Generalstaatsanwalts von New Mexico, Raúl Torrez, der nach eigenen Angaben über den Bericht des Journal informiert ist. Auch der Kongress befasst sich weiter mit dem Fall.

Kurz erklärt

  • Testamentsvollstrecker: Eine Person, die im Auftrag eines Nachlasses dessen Vermögen verwaltet, Verbindlichkeiten begleicht und Werte an Begünstigte verteilt.
  • Trust: Ein rechtliches Konstrukt, in dem Vermögen von einem Treuhänder zugunsten bestimmter Begünstigter gehalten und verwaltet wird.
  • Sammelklage: Eine Klage, in der mehrere Betroffene mit gleichartigen Ansprüchen gebündelt gegen denselben Beklagten vorgehen.
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