Bundesrichter kippt Trumps Weißes-Haus-Verbot für CNN, MS NOW und Politico
Richter Timothy Kelly gibt CNN, MS NOW und Politico vorläufig recht und ordnet die Wiederherstellung ihrer Hard-Pass-Zugänge an.

Ein Bundesrichter in Washington, D.C. hat die umstrittene Sperre dreier Medienunternehmen gegen das Weiße Haus vorläufig aufgehoben. Richter Timothy Kelly entschied am späten Mittwochabend zugunsten von MS NOW, CNN und Politico und gewährte deren Antrag auf eine einstweilige Verfügung (Temporary Restraining Order). Zuvor hatte Kelly am Mittwoch die Argumente beider Seiten angehört, ohne zunächst über den Antrag zu entscheiden.
Die Anordnung verpflichtet die Beklagten des Falls – mit Ausnahme von Präsident Donald Trump selbst – sowie deren Vertreter, die Hard-Pass-Zugangsberechtigungen wiederherzustellen, die Mitarbeiter von CNN, MS NOW und POLITICO innehatten und die am oder um den 18. September 2026 widerrufen wurden. Die Verfügung bleibt nach Kellys Worten 14 Tage lang in Kraft, bis zu einer weiteren Anordnung des Gerichts oder dem Ablauf dieser einstweiligen Verfügung.
Im Kern geht es um die Frage, ob Trump Journalisten wegen unliebsamer Berichterstattung den Zugang zum Weißen Haus entziehen darf. Die drei Sender argumentieren in ihrer Klage, das Verbot verletze den Ersten Zusatzartikel der US-Verfassung, der die Pressefreiheit schützt, da sie für den Inhalt ihrer Berichte über Trump und seine Regierung bestraft würden. Das Justizministerium hält dagegen, Trump habe aus Gründen der nationalen Sicherheit gehandelt und verfüge rechtlich über das Recht dazu.
Die Details
Kelly erklärte, die Medienunternehmen hätten dargelegt, dass sie mit ihrem Klagevorhaben voraussichtlich erfolgreich sein werden – zumindest mit ihrer Behauptung, ihre Verfahrensrechte nach dem Fünften Zusatzartikel der US-Verfassung seien verletzt worden. Trump habe sie ohne vorherige Ankündigung und ohne Gelegenheit zur Stellungnahme vom Weißen Haus ausgeschlossen.
Das Verbot trat am Samstag in Kraft. Journalisten der betroffenen Sender bekamen beim Eintreffen am Weißen Haus ihre Zugangskarten vom Secret Service abgenommen. Am Montag reichten die drei Sender gemeinsam Klage gegen Trump ein. Trump hatte bei der Bekanntgabe des Verbots am Freitag die Sender beschuldigt, „kumulative“ Geschichten zu verbreiten, die sogenannte „Fake News“ über ihn und seine Regierung enthalten hätten.
Bereits zu Beginn der Anhörung verwies Kelly auf ein Urteil des Berufungsgerichts für den District of Columbia aus dem Jahr 1977 im Fall Sherill v. Knight sowie auf einen Fall aus dem Jahr 2020 namens Karem v. Trump. In beiden Entscheidungen wurde festgestellt, dass Medienunternehmen bei jeder Entscheidung, die den Besitz sogenannter Hard-Pass-Berechtigungen für das Weiße Haus betrifft, Anspruch auf Verfahrensgarantien haben. Den drei Medienunternehmen war vor der Ankündigung Trumps, dass er erwäge, ihnen den Hard-Pass-Zugang zu entziehen, keine Warnung ausgesprochen worden.
Der Anwalt der Sender, Boutrous, führte aus: „Hier fehlte jeglicher Anschein von Verfahrensgerechtigkeit.“ Die öffentlichen Aussagen Trumps über das Verbot stützten die Argumentation, dass die Sender wegen „meinungsbedingter Diskriminierung“ angegriffen würden – bezogen auf die Art und Weise, wie sie über den Präsidenten und seine Regierung berichteten. Trump habe in Posts auf Truth Social und im Oval Office erklärt, er habe das Verbot eingeführt, weil „die Berichterstattung zu negativ“ und „vorsätzlich negativ“ sei.
Michael Velchik, ein Anwalt des Justizministeriums, hielt dem entgegen: „Der Zugang zum Weißen Haus ist ein Privileg, kein Recht.“ Er fügte hinzu: „Der Präsident sollte in der Lage sein, sofortige Maßnahmen zum Schutz der nationalen Sicherheit zu ergreifen.“ Velchik betonte zudem, Trump handle nicht aus Rache gegenüber den drei Sendern. Er wies darauf hin, dass Trump ABC News als „die Schlechteste“ bezeichnet habe, den Sender aber nicht vom Weißen Haus ausgeschlossen habe.
Kelly äußerte in seinem Urteil Zweifel an der offiziellen Begründung: „Das Gericht ist skeptisch – zumindest vorliegend –, dass das Interesse der Beklagten an der Wahrung der nationalen Sicherheit die eigentliche Motivation für den Widerruf der Hard-Pass-Berechtigungen der Kläger darstellt oder sogar durch diesen verfolgt wird.“
Zu der Argumentation des Justizministeriums sagte Boutrous: „Sie argumentieren buchstäblich, dass Reporter die nationale Sicherheit nicht hinterfragen sollten.“ Der Erste Zusatzartikel schütze das Recht der Medien, über dieses Thema zu berichten, denn „Journalisten können und sollten die Regierung zur Rechenschaft ziehen“.
Das Justizministerium hatte in einem Schriftsatz am späten Dienstagabend erklärt, Trump habe die Sender aus Gründen der nationalen Sicherheit ausgeschlossen. In dem Gerichtsakt vom Dienstag reagierte das Ministerium offenbar auf die Behauptung der Sender, ihnen seien Verfahrensgarantien verweigert worden, und legte drei separate Briefe an die Sender bei. Darin wurden die Gründe für ihr angebliches „erstes“ Verbot dargelegt, verbunden mit der Aufforderung, bis kommenden Freitag Stellung zu nehmen, um ein dauerhaftes Verbot abzuwenden. Der Richter merkte an, dass das Justizministerium die Urteile des Berufungsgerichts für den District of Columbia in den Fällen Sherill und Karem bei der Verteidigung des Verbots für falsch hielt.
Hintergrund: Was bisher geschah
Bereits am 19.09.2026 berichtete aktien.news, dass US-Präsident Donald Trump angekündigt hatte, den Nachrichtenmedien MS NOW, CNN und Politico den Zutritt zum Weißen Haus zu verwehren. Der Schritt erfolge aufgrund der Berichterstattung der drei Medien über ihn. Trump erklärte in einem Beitrag auf seiner Plattform Truth Social, diese Medien sollten „nicht ständig FIKTION und LÜGEN schreiben oder berichten“, wenn sie über den Präsidenten, die Trump-Regierung oder die USA berichteten. „Weitere Fake-News-Medien werden folgen“, fügte er hinzu.
Ebenfalls am 19.09.2026 meldete aktien.news, Trump habe das Verbot als Reaktion auf „kumulative Berichte“ der drei Nachrichtenorganisationen verhängt. Im Oval Office sagte er am späten Freitagnachmittag: „Man wird es leid.“ Das Verbot gelte „sofort“ und sei „eine Folge ihrer ständigen Berichterstattung mit FAKE NEWS“. Konkrete Geschichten oder Berichte, die zu dem Verbot geführt haben, nannte er nicht. In dem früheren Bericht hieß es zudem, der Schritt markiere eine deutliche Eskalation in Trumps Bemühungen gegenüber der Presse.
Historischen Kontext liefert ein früheres Verfahren aus dem Jahr 2018: Kelly entschied damals zugunsten der Kläger und ordnete an, dass das Weiße Haus die Zugangsberechtigung des damaligen CNN-Korrespondenten Jim Acosta wiederherstellen muss, nachdem diese nach einem hitzigen Austausch mit Trump widerrufen worden war.
Was das für Anleger bedeutet
Der Rechtsstreit berührt auf den ersten Blick kein börsennotiertes Unternehmen direkt. Allerdings sind zwei der beteiligten Sender Teil größerer Medienkonzerne, und der Ausgang des Verfahrens kann die Berichterstattung über die US-Regierung und damit die Nachrichtenlage an den Märkten beeinflussen. Der Quellbericht weist darauf hin, dass CNBC und MS NOW Divisionen der Versant Media sind. Eine unabhängige Presse ist auch für die Kursbildung an den Kapitalmärkten relevant.
Für deutsche Privatanleger ist vor allem die rechtliche Einordnung interessant: Ein Bundesgericht prüft die Frage, ob der Zugang zum Weißen Haus ein bloßes Privileg oder ein durch Verfahrensrechte geschütztes Gut ist. Sollte sich die Position der Sender dauerhaft durchsetzen, wäre der Handlungsspielraum der US-Regierung gegenüber kritischen Medien enger gefasst. Das kann die politische Berichterstattung stabilisieren – ein Faktor, der die Risikowahrnehmung an den Märkten indirekt beeinflusst. Eine Kauf- oder Verkaufsempfehlung lässt sich daraus nicht ableiten.
Ausblick
Die einstweilige Verfügung bleibt nach Kellys Anordnung 14 Tage lang in Kraft. Das Justizministerium hat den drei Sendern bis kommenden Freitag Zeit gegeben, Stellung zu nehmen, um ein dauerhaftes Verbot abzuwenden. Kelly hatte am Mittwoch die Anhörung beendet, ohne zunächst über den Antrag zu entscheiden, und am späten Mittwochabend dann zugunsten der Medienunternehmen entschieden. Wie das Verfahren weitergeht, hängt von den nächsten Schritten des Gerichts und der Beteiligten ab.
Kurz erklärt
- Einstweilige Verfügung: Eine gerichtliche Anordnung, die einen Zustand vorläufig sichert, bis endgültig entschieden ist.
- Hard-Pass-Berechtigung: Eine dauerhafte Zugangskarte für Journalisten zum Weißen Haus.
- Verfahrensgarantien: Rechtliche Schutzregeln, die eine faire Behandlung vor behördlichen Entscheidungen sichern sollen.
