DEA-Richter stoppt Cannabis-Anhörung wegen GAO-Bericht über Verfahrenslücken
Ein DEA-Richter hat die laufende Marihuana-Rescheduling-Anhörung ausgesetzt, nachdem ein Regierungsbericht schwerwiegende Verfahrenslücken aufdeckte.

Der Chief Administrative Law Judge der US-amerikanischen Drug Enforcement Administration (DEA), Derek Julius, hat die laufende Anhörung zur Neuklassifizierung von Marihuana per einstweiliger Verfügung ausgesetzt. Auslöser war ein Bericht des Government Accountability Office (GAO), der erhebliche Lücken im Bewertungsverfahren der Bundesbehörden für kontrollierte Substanzen aufdeckte. Die Entscheidung vom Dienstag trifft ein Verfahren, das bereits Zeugenaussagen im Juni und Juli gehört hatte und kurz vor dem Abschluss stand.
Der Richter reagierte damit auf einen Antrag der National Drug and Alcohol Association (NDASA), der Gruppe DUID Victim Voices sowie des Mediziners Dr. Kenneth Finn – allesamt Gegner des Cannabis-Reschedulings. Diese Parteien hatten beantragt, den GAO-Bericht in die Akten der Anhörung aufzunehmen. Julius erklärte, er finde „Berechtigung in diesem Argument, dass, wenn die Akten um den GAO-Bericht erweitert würden, eine Aussetzung angebracht wäre, um auf die entsprechenden schriftlichen Ausführungen zu warten."
Die Details
Der GAO-Bericht enthält weitreichende Kritik am Bewertungsprozess der Bundesbehörden. Konkret stellte er fest, dass die DEA „keine Richtlinien oder Verfahren bezüglich dessen verfügt, wie ihr Personal Bewertungen durchzuführen oder Substanzen einzustufen hat". Gleiches gilt für die Food and Drug Administration (FDA): Auch sie „spezifiziert keine Richtlinien oder Verfahren, wie ihr Personal Bewertungen durchführen oder Empfehlungen zur Einstufung von Substanzen entwickeln soll". Für die Gegner des Reschedulings ist das ein zentrales Argument: Der Fall der Regierung, Marihuana in Kategorie III zu verschieben, beruhe auf einer Bewertung, die „nur so gut ist wie der Prozess, der sie hervorgebracht hat".
Richter Julius ordnete an, dass die DEA bis zum 13. Oktober auf maximal 20 Seiten darlegen muss, ob die Akten der Anhörung geöffnet werden sollen, um den GAO-Bericht aufzunehmen. Andere Parteien der Anhörung sind laut der Verfügung „berechtigt, aber nicht verpflichtet", ebenfalls Stellungnahmen einzureichen. Bis zur Entscheidung über diesen Antrag bleibt das gesamte Verfahren ausgesetzt.
Die DEA hatte in ihrem abschließenden Schriftsatz vor der Aussetzung argumentiert, Marihuana erfülle „nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen für Kategorie I", da es einen anerkannten medizinischen Verwendungszweck habe und eine akzeptierte Sicherheit für die Verwendung unter medizinischer Aufsicht aufweise. Die Behörde verwies dabei auf eine „umfangreiche zehnmonatige Studie" des Department of Health and Human Services (HHS), die die Neuklassifizierung empfohlen hatte. Zudem betonte die DEA, dass derzeit mehr als 30.000 Ärzte mehr als sechs Millionen Patienten in 43 US-Bundesstaaten mit medizinischem Cannabis behandeln.
Die DEA bat den Richter abschließend darum, „eiligst zu empfehlen", Marihuana von Kategorie I in Kategorie III zu übertragen. Anwalt James Schwartz der DEA hatte am ersten Anhörungstag klargestellt: „Die Regierung legt keine Beweise dafür vor, dass Marihuana ungefährlich sei. Per Definition sind alle kontrollierten Substanzen gefährlich." Kontrollierte Substanzen müssten jedoch anhand ihrer Risiken im Verhältnis zu ihrem medizinischen Nutzen bewertet werden.
Hintergrund: Was bisher geschah
Die aktuelle Anhörung geht auf eine Anordnung von Justizminister Todd Blanche zurück, die er im April erließ. Wie aktien.news bereits am 26.06.2026 berichtete, stufte diese Anordnung staatlich lizenziertes medizinisches Cannabis sowie FDA-zugelassene Marihuana-Produkte sofort von Kategorie I des Controlled Substances Act in Kategorie III um. Eine separate Anordnung Blanches veranlasste die DEA-Anhörung, um die Frage umfassender zu prüfen.
Bereits am 26.06.2026 berichtete aktien.news über die Zeugen der Regierung in der Anhörung: Im Mittelpunkt stand der medizinische Nutzen von Cannabis, unter anderem dargelegt durch einen Arzt aus New Hampshire, der schilderte, wie medizinisches Marihuana Schmerzpatienten Linderung verschafft und als Alternative zu Opioiden dienen kann. Am selben Tag hatten Gegner der Reform ihre Schriftsätze eingereicht und ihre Argumente gegen die Neuklassifizierung dargelegt.
Am 18.07.2026 berichtete aktien.news, dass ein Branchenverband für Drogentests und ein Pharmaunternehmen ein US-Bundesgericht aufgefordert hatten, die Trump-Administration an der Fortführung des Reschedulings zu hindern – solange laufende Rechtsstreitigkeiten geprüft werden. Das U.S. Court of Appeals for the District of Columbia Circuit lehnte diesen Antrag jedoch ab. Am 22.09.2026 wurde zudem bekannt, dass die DEA nach Angaben des obersten Cannabis-Regulators von Kalifornien „keinerlei Interesse" zeige, die Bundesstaaten bei der Vorbereitung auf die Neuklassifizierung zu unterstützen.
Ein früherer Rescheduling-Prozess, der von der Biden-Administration initiiert worden war, war bereits letztes Jahr infolge von Rechtsstreitigkeiten über angeblich unzulässige Kommunikation und Auswahl von Zeugen ins Stocken geraten. Der aktuelle Prozess wird ebenfalls mit mehreren Klagen angefochten, die von einem Bundesberufungsgericht zusammengefasst wurden. Klagen wurden von Staatsanwälten der Bundesstaaten, Gegnern der Legalisierung sowie einer biopharmazeutischen Corporation mit Fokus auf Cannabis eingereicht.
Was das für Anleger bedeutet
Für deutsche Privatanleger, die in Cannabis-Unternehmen mit US-Exposure investiert sind, bedeutet die erneute Verzögerung erhöhte Rechtsunsicherheit. Das Rescheduling von Kategorie I auf Kategorie III hätte weitreichende regulatorische und steuerliche Konsequenzen für die US-Cannabisbranche. Solange das Verfahren ausgesetzt ist und die Rechtslage unklar bleibt, fehlt dem Sektor ein wichtiger Katalysator. Hinzu kommt, dass ein Kongressausschuss kürzlich dafür stimmte, föderalen Beamten weitere Schritte zur Durchführung der Cannabis-Neuklassifizierung zu untersagen – wenngleich parteiübergreifende Gesetzgeber erklärten, sie glaubten nicht, dass diese Bestimmung in Kraft gesetzt werde.
Ausblick
Der nächste konkrete Termin im Verfahren ist der 13. Oktober: Bis dahin muss die DEA ihre Stellungnahme zur Frage einreichen, ob der GAO-Bericht in die Akten aufgenommen werden soll. Erst nach einer Entscheidung über diesen Antrag kann das Verfahren fortgesetzt werden. Ursprünglich war als nächster Schritt lediglich die Empfehlung von Richter Julius an den DEA-Administrator vorgesehen, der dann die endgültige politische Entscheidung getroffen hätte. Wann dieser Schritt nun erfolgen kann, ist offen.
Kurz erklärt
- Rescheduling: Die Umstufung einer kontrollierten Substanz in eine andere Regulierungskategorie des US-amerikanischen Controlled Substances Act.
- Government Accountability Office (GAO): Eine unabhängige Bundesbehörde der USA, die als Rechnungshof und Watchdog die Arbeit von Regierungsbehörden prüft und bewertet.
- Administrative Law Judge: Ein Richter innerhalb einer US-Bundesbehörde, der Verwaltungsverfahren leitet und Empfehlungen an die Behördenleitung ausspricht.
