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Bundesrat ermöglicht Milliardenpaket für Infrastruktur und Verteidigung

Länder erhalten Sondervermögen, Schuldenbremse wird im Grundgesetz gelockert und Klimaschutz bekommt festen Anteil

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Bundesrat ermöglicht Milliardenpaket für Infrastruktur und Verteidigung

Der Bundesrat hat einem milliardenschweren Finanzpaket zugestimmt, das von Union und SPD ausgearbeitet wurde und Investitionen in Verteidigung sowie Infrastruktur vorsieht. Mit 53 von insgesamt 69 Stimmen erreichte das Vorhaben deutlich die notwendige Zweidrittelmehrheit, die bei 46 Stimmen gelegen hätte. Die Zustimmung galt zuvor nicht als sicher, da Unklarheit über das Abstimmungsverhalten einiger Landesregierungen herrschte, in denen FDP, Freie Wähler, BSW oder die Linkspartei beteiligt sind. Erst kurz vor der Entscheidung signalisierten Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen ihre Zustimmung, wodurch das Paket schließlich erfolgreich verabschiedet werden konnte.

Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Rheinland-Pfalz enthielten sich bei der Abstimmung, wobei Enthaltungen im Bundesrat als Nein gewertet werden. Das Paket sieht insbesondere eine Lockerung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse vor, um höhere Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit zu ermöglichen. Konkret dürfen künftig Kredite für diese Ausgaben aufgenommen werden, sobald sie ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten. Für das laufende Jahr wären dies alle Beträge über etwa 44 Milliarden Euro.

Ein zentraler Bestandteil des Finanzpakets ist zudem ein Sondervermögen im Umfang von 500 Milliarden Euro, das speziell für Infrastrukturmaßnahmen und Klimaschutz geschaffen wird. Dieses Sondervermögen unterliegt nicht den Beschränkungen der Schuldenbremse und wird durch Kredite finanziert. Von dieser Summe sollen 100 Milliarden Euro in Maßnahmen zum klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft fließen, was insbesondere von den Grünen im Bundestag unterstützt wurde. Weitere 100 Milliarden Euro kommen den Bundesländern direkt zugute, wodurch auch deren Zustimmung im Bundesrat abgesichert wurde. Zusätzlich dürfen die Länder künftig gemeinsam Kredite von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen, was aktuell rund 15 Milliarden Euro entspricht.

Das Gesetz, das diese Maßnahmen ermöglicht, erfordert Änderungen des Grundgesetzes und muss noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier geprüft und unterschrieben werden. Aufgrund einer vorherigen Bestätigung durch das Bundesverfassungsgericht gilt dies jedoch als Formsache. Auch einzelne Landesverfassungen müssen angepasst werden, da bisher in vielen Bundesländern eine strikte Schuldengrenze verankert ist. Lediglich Nordrhein-Westfalen, Berlin, Thüringen und das Saarland sind hiervon ausgenommen, da sie keine verfassungsrechtliche Schuldenbremse eingeführt haben. In der politischen Debatte wurde das Paket unterschiedlich bewertet; während Bayerns Ministerpräsident Markus Söder von einem "deutschen Marshall-Plan" sprach, kritisierten andere Politiker das Verfahren oder äußerten Bedenken hinsichtlich steigender Verteidigungsausgaben.

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