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BaFin stellt Defizite in Anlageberatung fest

Insbesondere bei den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen gab es erhebliche Mängel

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 BaFin stellt Defizite in Anlageberatung fest

Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat bei einer deutschlandweiten Testaktion Defizite in der Anlageberatung von Banken und Sparkassen festgestellt. Insbesondere bei den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtinformationen gab es erhebliche Mängel. Im Rahmen der Aktion wurden 16 Banken und Sparkassen von speziell geschulten Testkäufern getestet, die sich als Verbraucher ausgaben, um eine Beratung zu Finanzprodukten zu erhalten.

Laut Christian Bock, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz und Verbraucherschutzbeauftragter der BaFin, fielen besonders die Defizite bei den vorgeschriebenen Informationsunterlagen auf. Bei der Testaktion erhielten die Testkäufer in 40 Prozent der Fälle keine Geeignetheitserklärung und in 67 Prozent keine schriftliche Kosteninformation. Die Banken müssen ihren Kunden seit 2018 die voraussichtlichen Kosten für ein ausgewähltes Finanzprodukt (Ex-Ante-Kosteninfo) offenlegen und eine Geeignetheitserklärung abgeben.

Allerdings wies Bock darauf hin, dass bei Wertpapierverkäufen kein Widerrufsrecht besteht, daher konnten die Testkäufer keinen Kaufvertrag abschließen. Es bleibt daher unklar, ob die fehlenden Pflichtinformationen den Kunden nach einem möglichen Orderabschluss ausgehändigt worden wären. Die Banken kamen hingegen zu 87 Prozent ihrer Verpflichtung nach, die Kunden nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen zu befragen.

Die BaFin plant zukünftig weitere Testkäufe, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überwachen. Die betroffenen Einrichtungen zeigten sich kooperativ und konstruktiv und möchten ihre Berater sensibilisieren, die vorgeschriebenen Informationen an die Kunden weiterzugeben. Mystery Shopping ist für die Finanzaufsicht ein bewährtes Instrument zur Aufsicht.

BaFinAnleger

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