US-Senat bestätigt Steuerregeln für Großkonzerne gegen republikanischen Widerstand
Demokraten setzen sich durch: 15-Prozent-Mindeststeuer für gewinnstarke Unternehmen bleibt bestehen.

Der US-Senat hat am Dienstag mit 51 zu 47 Stimmen einen republikanischen Vorstoß zur Aufhebung verschärfter Steuerregeln für Großkonzerne abgelehnt. Die umstrittenen Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung bleiben damit in Kraft und sichern dem Finanzministerium wichtige Einnahmen aus der alternativen Mindeststeuer.
Die Abstimmung erfolgte im Rahmen eines verfahrenstechnischen Manövers, bei dem die Republikaner versuchten, die Regelungen zu kippen. Selbst bei einem Erfolg in beiden Kammern des Kongresses hätte Präsident Trump sein Veto einlegen können, um die Vorschriften zu schützen. Die knappe Mehrheit der Demokraten reichte aus, um den Versuch bereits im Senat zu stoppen.
Mindeststeuer trifft gewinnstarke Konzerne
Im Zentrum der Debatte steht die 2022 vom Kongress eingeführte alternative Mindeststeuer für Unternehmen. Diese verpflichtet große, gewinnstarke Konzerne zur Zahlung einer Mindeststeuerquote von 15 Prozent. Das System soll verhindern, dass profitable Großunternehmen durch Steuervermeidungsstrategien ihre Steuerlast auf ein Minimum reduzieren.
Die Berechnung der Steuerpflicht erfolgt über ein komplexes Regelwerk zur Ermittlung von Einkommen und bereits gezahlten Steuern. Besonders betroffen sind Konzerne, die trotz hoher Buchgewinne bisher nur geringe Steuern zahlten. Die Vorschriften zielen darauf ab, eine faire Mindestbeteiligung großer Unternehmen am Steueraufkommen sicherzustellen.
Sonderregelungen für Private Equity
Die nun bestätigten Vorschriften enthalten spezielle Regelungen für Private-Equity-Gesellschaften und deren Beteiligungen an Personengesellschaften. Diese gestalten die Steuerlast für diese Unternehmensformen moderater und flexibler als ursprünglich vorgesehen. Kritiker sehen darin eine Bevorzugung der Finanzbranche, während Befürworter auf die Komplexität der Beteiligungsstrukturen verweisen.
Für deutsche Investoren und Unternehmen mit US-Aktivitäten bleibt die Rechtssicherheit bei der Steuerplanung erhalten. Die Beibehaltung der Regelungen bedeutet Planungssicherheit für internationale Konzerne, die in den USA tätig sind. Gleichzeitig setzt die USA damit internationale Standards bei der Unternehmensbesteuerung um, die auch in der EU diskutiert werden.
