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US-Richter blockiert Vorladung zu Wahlhelfern in Georgia 2020

Ein Bundesrichter in Atlanta stoppt die Herausgabe von Namen der Wahlhelfer aus dem Fulton County an das US-Justizministerium.

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US-Richter blockiert Vorladung zu Wahlhelfern in Georgia 2020

Ein Bundesrichter in Atlanta hat am Dienstag eine Vorladung des US-Justizministeriums blockiert, mit der die Namen von Wahlhelfern im Fulton County, Georgia, aus der Präsidentschaftswahl 2020 angefordert wurden. Der Wahlausschuss des Fulton County hatte zuvor versucht, die Vorladung zu blockieren. Er begründete dies damit, ihr eigentlicher Zweck bestehe darin, Trumps vermeintliche politische Gegner „ins Visier zu nehmen, zu schikanieren und zu bestrafen".

Präsident Donald Trump behauptet seit Jahren fälschlicherweise, er habe die Präsidentschaftswahl 2020 in Georgia tatsächlich gewonnen. Seine Vorwürfe des Wahlbetrugs konzentrieren sich dabei besonders auf die Auszählung im Fulton County, dessen größte Stadt Atlanta ist. Trump war zuvor von der Staatsanwaltschaft des Fulton County wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem Versuch strafrechtlich verfolgt worden, seine Niederlage gegen den ehemaligen Präsidenten Joe Biden rückgängig zu machen.

Dieses Strafverfahren wurde 2025 eingestellt, nachdem Bezirksstaatsanwältin Fani Willis von der Bearbeitung des Falls ausgeschlossen worden war. Der Fall hatte international für Aufsehen gesorgt und gilt als eines der bedeutendsten politischen Strafverfahren in der jüngeren US-Geschichte.

Richter: Verjährungsfrist längst abgelaufen

Das Justizministerium hatte gegenüber dem Gericht argumentiert, es untersuche potenzielle Straftaten nach der Wahl 2020 – darunter ein mutmaßliches Versäumnis des Fulton County, Wahlzettelbilder für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum aufzubewahren. Richter Ray ließ dieses Argument jedoch nicht gelten. Die „Tragweite der Grand-Jury-Vorladung... ist atemberaubend", schrieb er in seiner Entscheidung.

Entscheidend für sein Urteil war die Feststellung, dass die Verjährungsfrist für alle möglichen Straftaten im Zusammenhang mit der Wahl 2020 „längst abgelaufen ist". Gleichzeitig betonte der Richter, dass nichts das Justizministerium daran hindere, die Behauptungen von Trump und anderen über Wahlbetrug bei der Wahl 2020 weiter zu untersuchen – solange dies im Rahmen des geltenden Rechts geschieht.

Das Justizministerium wies die Entscheidung in einer Stellungnahme gegenüber dem Sender CNBC scharf zurück. Ein Sprecher erklärte: „Die Entscheidung des Bezirksgerichts, dass der wahrscheinliche Ablauf der Verjährungsfristen die Grand Jury daran hindert, die Wahl 2020 in Georgia zu untersuchen, steht im Widerspruch zu zahlreichen Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs."

Trumps Wahlreform-Agenda im Hintergrund

Der Vorfall steht im Kontext von Trumps breiterer politischer Agenda rund um das Thema Wahlintegrität. Trump hat wiederholt angedeutet, dass es bei Wahlen weit verbreiteten Wahlbetrug gebe – selbst bei jenen, die er gewonnen hat. Kritiker warnen, eine solche Rhetorik untergrabe das öffentliche Vertrauen in demokratische Wahlergebnisse.

Parallel dazu drängt Trump den US-Kongress zur Verabschiedung des sogenannten SAVE America Act. Dieses Gesetz würde einen Identitätsnachweis an der Wahlurne sowie einen Nachweis der Staatsbürgerschaft für die Wählerregistrierung vorschreiben. Zudem spricht sich Trump regelmäßig dafür aus, die Briefwahl einzuschränken – ein in den USA politisch hochumstrittenes Thema.

Für deutsche Beobachter verdeutlicht der Fall, wie tief die politischen Auseinandersetzungen um die US-Wahl 2020 auch Jahre später noch das amerikanische Rechtssystem beschäftigen. Die Entscheidung des Richters Ray setzt dem Versuch des Justizministeriums, in diesem Bereich ermittlerisch tätig zu werden, vorerst klare rechtliche Grenzen.

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