US-Gericht reduziert Jobys Klage gegen Archer Aviation deutlich
Bundesgericht in Kalifornien weist Teile von Jobys Klage gegen Archer Aviation ab.

Ein US-Bundesgericht in Kalifornien hat Teile des Rechtsstreits zwischen den beiden Lufttaxi-Herstellern Joby Aero und Archer Aviation abgewiesen. Wie Archer am Freitag mitteilte, wies das US-Bezirksgericht für den nördlichen Distrikt von Kalifornien am 29. September einige der Ansprüche von Joby wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und Vertragsbruch gegen das Unternehmen zurück. Zugleich wurden auch die Gegenklagen von Archer abgewiesen.
Die Entscheidung reduziert damit den Umfang der Streitigkeiten im laufenden Verfahren zwischen den beiden Konkurrenten. Für Anleger ist das ein wichtiges Signal, denn beide Unternehmen gehören zu den bekanntesten Entwicklern elektrischer Flugzeuge zum senkrechten Start und Landung (eVTOL). Der Markt für solche Lufttaxis gilt als aufstrebend und wird von großen Automobilkonzernen, Fluggesellschaften und Investoren unterstützt.
Hintergrund des Rechtsstreits
Joby hatte Archer im Jahr 2025 verklagt. Der Vorwurf: Ein ehemaliger Mitarbeiter namens George Kivork, der das Team für staatliche und lokale Politikfragen leitete, habe vertrauliche Informationen über Geschäftsstrategien, Partnerschaftsbedingungen und Flugzeugspezifikationen mitgenommen, bevor er zum Wettbewerber wechselte. Laut der Klage ergab eine forensische Untersuchung, dass Kivork Dutzende von Joby-Dateien an ein persönliches E-Mail-Konto gesendet und die Sicherheitsberechtigungen bei Hunderten weiteren Dateien geändert hatte, um nach seinem Ausscheiden darauf zugreifen zu können.
Joby machte zudem geltend, Archer habe die Geschäftsgeheimnisse missbraucht, um eine seiner Vereinbarungen mit einem Immobilienentwickler zu unterlaufen. Das Unternehmen forderte eine nicht näher bezifferte Summe an Schadensersatz sowie eine Verfügung, die Archer daran hindern sollte, seine Geschäftsgeheimnisse zu nutzen. Mit der nun getroffenen Entscheidung verliert ein Teil dieser Vorwürfe seine rechtliche Grundlage – zumindest vorerst.
Der Streit ist kein Einzelfall in der jungen Branche. Hersteller von Lufttaxis eifern darum, elektrische Flugzeuge zum senkrechten Start und Landung zu kommerzialisieren. Dieser aufstrebende Markt hat bereits zu einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten um Geschäftsgeheimnisse und Patente geführt. Archer einigte sich 2023 mit Wisk, einem von Boeing gehörenden Entwickler von Lufttaxis, über separate Ansprüche wegen Verletzung von Geschäftsgeheimnissen. Anfang dieses Jahres reichte Archer zudem eine Patentverletzungsklage gegen Vertical Aerospace ein.
Was die Entscheidung bedeutet
Die Abweisung einzelner Ansprüche bedeutet nicht das Ende des Verfahrens. Sie verkleinert jedoch den Streitgegenstand und könnte den Druck auf beide Seiten erhöhen, sich auf das operative Geschäft zu konzentrieren. Für deutsche Anleger, die über US-Technologiewerte oder den wachsenden Markt für urbane Luftmobilität investiert sind, bleibt die Branche vor allem eines: kapitalintensiv und rechtlich umkämpft.
Beide Unternehmen stehen im Wettlauf um Zertifizierungen und erste kommerzielle Flüge. Wie sich der Rechtsstreit weiter entwickelt, dürfte auch die Bewertung der beiden Unternehmen beeinflussen. Klar ist: Der Markt für eVTOL-Flugzeuge verspricht viel, ist aber noch weit von einem breiten kommerziellen Betrieb entfernt. Bis dahin dürften juristische Auseinandersetzungen um Personal, Patente und Geschäftsgeheimnisse die Branche weiter begleiten.
