Trump-Zölle: 10% gelten nach Supreme-Court-Niederlage weltweit
Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs traten am Dienstag neue US-Importzölle von 10% in Kraft.

Die neuen globalen Handelszölle von US-Präsident Donald Trump sind am Dienstag um Mitternacht mit einem Satz von 10% in Kraft getreten. Dies geschah, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA in der vergangenen Woche entschieden hatte, dass Trumps bisherige Zölle auf Basis des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) seine Befugnisse überschritten hätten. Der aktuelle Satz liegt damit unter dem Wert von 15%, den Trump nach dem Urteil zunächst angekündigt hatte.
Trump hatte unmittelbar nach dem Urteil zunächst einen universellen Zoll von 10% ausgerufen, diesen einen Tag später jedoch auf 15% angehoben. Medienberichten zufolge arbeitet das Weiße Haus nun daran, die Abgabe wieder auf das vom Präsidenten bevorzugte Niveau von 15% zu heben. Die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde kommunizierte den aktuellen Satz von 10% über ihren offiziellen Nachrichtendienst.
Die neuen Zölle werden nun auf Grundlage von Abschnitt 122 des Handelsgesetzes von 1974 erhoben. Sie gelten für alle in die USA importierten Waren, sofern diese nicht ausdrücklich befreit sind, und haben eine Laufzeit von 150 Tagen – bis zum 24. Juli 2026. Danach muss Trump die Zustimmung des Kongresses einholen, um die Abgaben dauerhaft beizubehalten.
Folgen für Handelsabkommen und Unternehmen
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs stellt eine Vielzahl von Handelsabkommen infrage, die die USA im vergangenen Jahr geschlossen haben. Mehrere Länder fordern angesichts der Entscheidung Nachverhandlungen und Klarheit vom Weißen Haus. Offen bleibt zudem die Frage, was mit den bereits eingenommenen Zollerlösen geschieht, die auf insgesamt mehr als 160 Milliarden US-Dollar geschätzt werden.
Besonders brisant: Der Logistikkonzern FedEx Corporation hat am Montagabend die US-Regierung verklagt und fordert eine vollständige Rückerstattung aller Zölle, die unter Trumps nun für illegal erklärten Tarifen gezahlt wurden. Mehrere weitere Unternehmen prüfen ebenfalls rechtliche Schritte. Auch die Aussetzung der sogenannten De-minimis-Ausnahmeregelung für Importe mit geringem Warenwert bleibt laut US-Zoll weiterhin in Kraft.
