Trump verteidigt Zollagenda trotz Supreme-Court-Niederlage und Partnerskepsis
Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs zu seinen Notfallzöllen hält Trump an seiner Handelspolitik fest.

Präsident Donald Trump hat in seiner Rede zur Lage der Nation am Dienstag seine Zollagenda erneut verteidigt – trotz einer wegweisenden Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA. Das Gericht hatte vergangenen Freitag geurteilt, dass Trump seine Befugnisse überschritten habe, als er auf Basis des International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) Zölle auf Waren aus nahezu allen Ländern der Welt verhängte. Die Entscheidung sorgt nun für erhebliche Verwirrung bei globalen Handelspartnern.
Trump kündigte an, die Zölle erneut einführen zu wollen – diesmal jedoch innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Als unmittelbare Reaktion ersetzte er die gekippten Abgaben durch einen Zoll von 10 Prozent gemäß Abschnitt 122 des US-Handelsgesetzes von 1974. Dieser Paragraf erlaubt dem Präsidenten unter bestimmten Bedingungen, temporäre Zölle zu verhängen.
Handelspartner reagieren skeptisch
Die neue Rechtslage stellt bereits ausgehandelte Handelsabkommen in Frage. Internationale Partner zeigen sich nach dem Urteil verunsichert, da unklar ist, auf welcher rechtlichen Grundlage künftige Vereinbarungen mit der Trump-Administration beruhen sollen. Die Glaubwürdigkeit der US-Handelspolitik steht damit erneut auf dem Prüfstand.
Für deutsche und europäische Unternehmen ist die Entwicklung besonders relevant, da die EU zu den wichtigsten Handelspartnern der USA zählt. Die Unsicherheit über die Beständigkeit amerikanischer Zollregelungen erschwert langfristige Investitions- und Exportplanungen erheblich. Brüssel beobachtet die Lage genau und prüft eigene handelspolitische Reaktionen.
Der juristische Streit um die Reichweite präsidentieller Zollbefugnisse ist damit noch nicht beendet. Ob der Rückgriff auf Abschnitt 122 des Handelsgesetzes einer gerichtlichen Überprüfung standhält, bleibt abzuwarten. Experten erwarten weitere Klagen gegen die neuen Zollmaßnahmen.
